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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Autos, Fahrräder und Elektronik Zu lange Lieferzeiten? Das können Sie tun
Elektronik, Fahrräder, Autos und Co. – auf viele Produkte müssen Verbraucher aktuell mehrere Wochen oder gar Monate warten. Müssen Sie das als Kunde einfach so hinnehmen?
Die Lieferengpässe durch Rohstoffmangel, Transportprobleme oder fehlende Arbeitskräfte sind seit einigen Tagen deutlich spürbar. Viele Experten sind sich weitestgehend einig, dass die Situation weiterhin anhält und Verbraucher sogar mit leeren Regalen während ihres Weihnachtsgeschenke-Shoppings rechnen müssen. Bei online bestellter Ware kann es zudem zu Lieferverzögerungen kommen. Die Folge: Die bestellten Geschenke kommen nicht rechtzeitig zum Fest an. Müssen Sie das als Kunde einfach so hinnehmen? Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW) e.V. erklärt, was Ihre Rechte sind.
Lieferzeiten
Je nach Anbieter müssen Kunden mit einer Lieferzeit von bis zu fünf Tagen rechnen und akzeptieren, erklären die Verbraucherschützer. Ende November kann sich die Lieferzeit von Paketen und Päckchen um bis zu zwei Tage verlängern. Dies liegt an dem höheren Versandaufkommen durch Black Friday und den Beginn des Weihnachtsgeschäfts.
Info
Bestellte Ware aus dem Ausland – vor allem aus Übersee – braucht teilweise wesentlich länger, bis sie bei Ihnen zu Hause ankommt.
Wie lange Sie auf Ihre Produkte in etwa warten müssen, muss Ihnen der Online-Shop mitteilen. Dieser muss "das Datum angeben, bis zu dem er spätestens liefern wird", so die Verbraucherzentrale NRW. Dadurch erfahren Sie, ob die bestellte Ware noch rechtzeitig (zum Weihnachtsfest) bei Ihnen ankommt.
Widerrufsrecht
Wenn Ihnen der Händler frühzeitig mitteilt, dass das bestellte Produkt erst wesentlich später als ursprünglich angekündigt geliefert werden kann, müssen Sie das nicht einfach hinnehmen. In diesem Fall können Sie sich überlegen, ob Sie auf die Produktlieferung warten oder von dem Vertrag zurücktreten, diesen also widerrufen möchten. "Der Widerruf ist schon vor Erhalt der Ware möglich", so die Verbraucherschützer.
Wenn Sie den Vertrag widerrufen, kommt es zu einer Rückabwicklung. Das bedeutet, die bestellte Ware wird Ihnen nicht zugestellt und Sie erhalten Ihr Geld zurück oder einen Gutschein mit dem gezahlten Vertrag. Verbraucher sollen hierdurch die Möglichkeit haben, sich ein alternatives Produkt auszusuchen oder im stationären Handel nach der gewünschten Ware Ausschau zu halten.
Achtung vor diesen Fallen
Die Verbraucherschützer warnen jedoch davor, dass unseriöse Händler die Situation rund um Lieferengpässe ausnutzen. Ist ein Produkt bei den gängigen Anbietern nicht oder nur mit einer langen Lieferzeit verfügbar, könnten Betrüger, um Kunden anzulocken, das begehrte Produkt in ihrem Shop zu einem sehr günstigen Preis anbieten – obwohl sie das Produkt nicht vorrätig haben und auch nicht vom Hersteller bekommen werden.
Das heißt, dass Sie die bei diesen Fakeshops bestellte Ware gar nicht erhalten – auch nicht in absehbarer Zeit. "Möglich ist ebenfalls, dass Versand-, Zoll- und Rücksendegebühren bei solchen Angeboten die Kosten in die Höhe treiben oder Waren mit minderwertiger Qualität verschickt werden", so die Verbraucherschützer.
Lieferengpässe beim Auto – gibt es hier auch ein Widerrufsrecht?
Besonders Autokäufer bekommen den Rohstoffmangel und die damit einhergehenden Lieferengpässe deutlich zu spüren. Teilweise müssen sie auf ihr neues Fahrzeug bis zu mehrere Monate länger warten.
Ob Sie den Vertrag widerrufen, also von ihm zurücktreten können, hängt von den Vertragsbedingungen ab, so der ADAC. "Wichtig ist, ob ein verbindlicher oder ein unverbindlicher Liefertermin vereinbart wurde." Allerdings geben nur wenige Autoverkäufer einen verbindlichen Termin für die Lieferung des Neuwagens an. Das hat laut ADAC einen Grund: "Dadurch würden sie bei Überschreitung des Termins sofort in Lieferverzug geraten", erklärt Klaus Heimgärtner, Rechtsanwalt beim ADAC. Aus diesem Grund erhalten Kunden lediglich einen unverbindlichen Liefertermin. "Diese dürfen vom Händler – nach den üblichen Neuwagenverkaufsbedingungen (NWVB) – um sechs Wochen überschritten werden."
Wurde das Fahrzeug zu dem benannten Zeitpunkt und sechs Wochen darüber hinaus nicht geliefert, müssen Sie als Kunde das jedoch nicht hinnehmen. Sie haben dann die Möglichkeit, den Händler schriftlich dazu aufzufordern, das Auto auszuhändigen. In dem Zuge ist es auch möglich, den Kaufpreis um maximal fünf Prozent zu reduzieren – als Schadensersatz.
Alternativ können Sie den Vertrag widerrufen. Wichtig dabei ist, dass der Händler zwei Wochen nach Ablauf der 6-Wochen-Frist noch immer nicht das Fahrzeug liefern konnte.
- Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW) e. V.
- ADAC: Halbleiter-Engpass: Wenn der Neuwagen nicht geliefert werden kann