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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Unerwünschte Mitbewohner Ungeziefer in der Wohnung: Wer zahlt den Kammerjäger?
Wanzen im Bett, Motten in der Kommode oder Mäuse im Vorratsschrank – Ungeziefer in der Wohnung ist für Mieter und Hausbesitzer ein Graus. Oft heißt der letzte Ausweg: Kammerjäger. Doch wer kommt für diesen auf, Mieter oder Vermieter?
Kammerjäger: Wann der Vermieter zahlt
Das Wichtigste vorweg: Wenn Sie Schädlinge in der Wohnung haben, müssen Sie als Mieter schnellstmöglich Ihren Vermieter in Kenntnis setzen. Dem "Berliner Mieterverein" zufolge können Sie sich sonst sogar schadensersatzpflichtig machen. Die Kosten für den Kammerjäger zahlt grundsätzlich der Vermieter. Einzige Voraussetzung: Sie tragen keine Schuld an dem Aufkommen von Ameisen, Motten, Mäusen und Co.. Wirft der Vermieter Ihnen schuldhaftes Verhalten vor, braucht er jedoch Beweise.
Wann muss der Mieter zahlen?
Liegt die Ursache beim Mieter, muss er die Schädlingsbekämpfung vornehmen lassen. Die Frist dafür beträgt in der Regel zwei Wochen.
Aber Achtung: Laut Paragraf 27 der II. Berechnungsverordnung können die Kosten kleinerer, wiederkehrender Maßnahmen gegen Ungeziefer – wie zum Beispiel das regelmäßige Auslegen von Rattenködern – im Mietvertrag auf die Mieter umgelegt werden. Dabei darf es sich jedoch nur um vorbeugende Maßnahmen handeln. Bei bereits vorhandenem Ungeziefer bleibt der Vermieter der Kostenträger.
Mietminderung: Bei Ungeziefer in der Wohnung
Als Mieter können Sie eine Mietminderung fordern. Dies ist dann der Fall, wenn Sie aufgrund von aufwendigen Kammerjäger-Maßnahmen vorübergehend ausziehen müssen. Kommt es zum Einsatz von Gift, haben Sie das Recht auf eine Ersatzunterkunft.
Die Höhe einer Mietminderung wegen Ungeziefer in der Wohnung richtet sich nach dem Einzelfall. Handelt es sich um einen besonders schweren oder gesundheitsgefährdenden Befall, können Sie laut dem Berliner Mieterverein als Mieter eine fristlose Kündigung erwirken.
Kostenersatz bei eigenhändiger Bekämpfung?
Sollte sich ein Mieter entscheiden, den Schädlingen eigenhändig zu Leibe zu rücken, kann er die Kosten einfordern. Die Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Vermieter mit der Mängelbeseitigung in Verzug gerät.
Generell ist von eigenmächtiger Schädlingsbekämpfung abzuraten. Einige Substanzen oder Mittel können für Laien gefährlich werden. Im schlimmsten Fall machen Sie die gesamte Wohnung unbewohnbar. Der Mieter ist für solch einen Schadensfall selbst verantwortlich und muss entsprechende Kosten tragen.
Falsche Schädlingsbekämpfung: Schmerzensgeld für Mieter
Führt der Vermieter eine falsche Schädlingsbekämpfung durch, kann dies weitreichende Folgen haben. Beauftragt der Vermieter zum Beispiel einen Hausmeister mit der Bekämpfung, muss er den Mietern gegebenenfalls Schadensersatz zahlen, so das Mietrechtslexikon.
Bei aggressiven Produkten, die zu häufig oder in zu großen Mengen angewendet werden, können die Folgen für die Mieter Atembeschwerden und Übelkeit sein. Der Vermieter hat dann den Schaden und die Arztkosten zu zahlen.