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Toilettengeräusche & Co.: Wegen dieser kuriosen Dinge streiten sich Nachbarn


Skurrile Nachbarschaftskonflikte
Dürfen Sie Ihrem Nachbarn das Rauchen verbieten?

Ein Nachbarschaftsstreit wegen Fußbällen, der Toilettenspülung oder Parfum? Das scheint in Deutschland nicht ungewöhnlich zu sein. Menschen, die dicht beieinander wohnen, scheinen wegen jeder Kleinigkeit in einen Konflikt zu geraten.

Aktualisiert am 10.09.2021|Lesedauer: 3 Min.
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Welche kuriosen Nachbarschaftsstreits es noch gibt, haben wir für Sie hier zusammengefasst.

Mann raucht auf dem BalkonVergrößern des Bildes
Raucher auf dem Balkon: Häufig fühlen sich umliegende Nachbarn durch Zigarettenrauch gestört. Einige Gerichte urteilten, dass Raucher auf die Nachbarn Rücksicht nehmen müssen. (Quelle: Westend61/getty-images-bilder)

1. 250.000 Euro Geldstrafe für Fehlschüsse

In Sachsen-Anhalt verklagte ein Nachbar den anliegenden Fußballverein. Nicht etwa wegen des Lärms. Vielmehr störten den Anwohner die zahlreichen Fehlschüsse und somit Fußbälle, die über den Zaun auf sein Grundstück flogen.

Die Richter des Oberlandesgerichts Naumburg gaben dem Kläger recht. Nun darf maximal ein Fußball pro Woche auf dem Nachbargrundstück landen, ansonsten droht dem Verein eine Geldstrafe in Höhe von 250.000 Euro. (AZ: 12 U 184/14)

2. Rolling-Stones-Zunge ist keine Beleidigung

Ein Rolling-Stones-Fan wurde in Baden-Württemberg verklagt. Auch hier spielte die Lautstärke keine Rolle. Stattdessen fühlte sich ein Nachbar durch das typische Rolling-Stones-Logo gestört und in seiner Ehre verletzt. Der Rock-Fan hatte gemeinsam mit seiner Tochter einen Mund mit einer ausgestreckten Zunge aus Holz gebastelt – das Markenzeichen der Rockband und Symbol für ein besonderes Lebensgefühl – und dieses als Deko im Garten aufgestellt. Der Nachbar sah die ausgestreckte Zunge als Beleidigung und Ehrverletzung an.

Die Richter entschieden zugunsten des Stones-Fans. Die selbstgebastelte Gartendeko durfte bleiben.

3. Nudismus ist keine optische Luftverschmutzung

Es gibt keine "optische Luftverschmutzung" durch den Nachbarn – oder doch? Dieser Frage ging zuerst das Amtsgericht und in zweiter Instanz das Landgericht Dortmund nach. Ein Rentner hatte geklagt, weil sein jüngerer Nachbar nach dem Saunieren im eigenen Garten zur Entspannung nackt spazieren ging. Der Nachbar fühlte sich durch die Freizügigkeit arg gestört und klagte, um die "Emissionen" die vom Nachbargrundstück durch die Nacktheit auf sein Grundstück übergingen, abzuwehren. Das Amtsgericht Dortmund gab dem klagenden Rentner recht.

Der Beklagte legte allerdings Widerspruch ein, woraufhin das Landgericht die Klage zugunsten des Sauna-Fans abwies. Die Nacktheit stelle keine "ideelle Emission" von Schadstoffen auf das Grundstück dar. Das Persönlichkeitsrecht des Rentners werde ebenfalls nicht eingeschränkt, urteilten die Richter. (AZ: 1 S 13/16)

4. Rauchen nach Plan

Besonders Nichtraucher fühlen sich durch den Zigarettenrauch des Nachbarn belästigt, wenn dieser mal wieder auf dem Balkon oder der Terrasse steht und seinen Glimmstängel genießt. Die Urteile der Gerichte fallen hier stets unterschiedlich aus – teilweise zugunsten des Rauchers, teilweise zugunsten des Nichtrauchers.

Ein Brandenburger Gericht stand allerdings ganz klar auf der Seite eines Nichtrauchers. Da dieser durch den Qualm wesentlich beeinträchtigt wurde, erlegten die Richter dem rauchenden Nachbarn einen Zeitplan auf. So durfte dieser nur noch zu bestimmten Tageszeiten jeweils eine Stunde lang seinen Glimmstängel auf seinem Balkon genießen.

5. Störende Toilettengeräusche

Nicht nur das Rauchen, auch den Toilettengang wollen viele Mieter bei ihren Nachbarn kontrollieren – zumindest wenn Letzteres zu laut ist.

Bei dem Fall vor dem Amtsgericht Wuppertal ging es allerdings weniger um Flatulenzen oder laute Stöhngeräusche während des Toilettengangs. Vielmehr störten sich mehrere Mieter an den lauten Pinkelgeräuschen ihres Nachbarn und baten ihn, seine Uriniertechnik zu verändern. Dieser weigerte sich – auch die Richter fanden die Klage zu kurios. Sie wiesen die Klage ab und empfahlen stattdessen den Klägern, mehr Gelassenheit in diesem Fall zu haben. (AZ: 34 C 262/96)

6. Duftdosis für 500 Euro

Nicht gut riechen konnten sich zwei Wohnungseigentümer. Sie gerieten aneinander, da einer von beiden regelmäßig Geruchssprays sowie Parfüm im Treppenhaus versprühte. Das stank dem Nachbarn und so klagte er.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied zugunsten des Klägers. Schließlich gebe der Versprüher des Parfüms seinen Mitmenschen vor, "wie das Gemeinschaftseigentum zu riechen habe". Der Duft-Fan zeigte sich uneinsichtig, da er mit seiner Tat doch lediglich zu einer besseren Atmosphäre beitragen wollte. Da er sich uneinsichtig zeigte, legte ihm das Oberlandesgericht eine Geldstrafe von 500 Euro für jede Zuwiderhandlung auf. (AZ: 3 Wx 98/03)

7. Leinenzwang für dreckige Katzen

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft aus Frankfurt wollte sich schützen – und zwar vor dreckigen Katzen. Eine Katzenbesitzerin ließ ihr Tier frei auf dem Grundstück der Wohnungsanlage umherlaufen. Das gefiel den anderen Eigentümern gar nicht und sie beschwerten sich: Ihnen missfiel nicht das Miauen oder das Umgraben des Beetes. Vielmehr befürchteten Sie eine Verunreinigung des Treppenhauses und der Anlage durch die freilaufende Samtpfote. Die Zusage, dass der Dreck stets umgehend von der Katzenbesitzerin entfernt werde, reichte den Klägern nicht aus. Sie forderten einen zusätzlichen Leinenzwang für das Tier. Nicht aus Sicherheitsgründen, sondern als vorbeugende Maßnahme gegen verunreinigte Treppenstufen.

Das Landgericht Frankfurt gab den Klägern recht (AZ: 2-09 S 11/15). "Die Haustierhaltung gehört nicht zum wesentlichen Inhalt der Nutzung von Wohnraum", erklärten die Richter.

Verwendete Quellen
  • dejure.org
  • Stuttgarter Zeitung
  • advopedia
  • Haufe
  • Rechtsanwalt Kotz
  • eigene Recherche
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