Für diesen Beitrag haben wir alle relevanten Fakten sorgfältig recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt.
Zum journalistischen Leitbild von t-online."Blaues Wunder erleben" Eon-Kundin muss 13.000 Euro nachzahlen
Wenn am Ende des Jahres die Endabrechnungen ins Haus flattern, werden viele nervös. Zu Recht, sagen Verbraucherschützer. In bestimmten Fällen drohen immense Zahlungen.
Verbraucherschützer warnen vor Energierechnungen auf Basis des geschätzten Verbrauchs. Bei der Abrechnung des tatsächlichen Verbrauchs könnten Kunden "ihr blaues Wunder erleben", erklärt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und nennt das Beispiel einer Kundin des Strom- und Gasanbieters Eon: Sie erhielt eine Nachforderung von 13.370 Euro. Beim Bund der Energieverbraucher habe sich eine weitere Eon-Kundin mit einer Nachforderung von rund 12.000 Euro gemeldet.
Energielieferanten dürfen unter bestimmten Umständen den Verbrauch eines Kunden schätzen und auf dieser Grundlage abrechnen, wie der vzbv erläutert. Bei zu geringen Schätzungen könnten über einen langen Zeitraum hohe Rückstände auflaufen. Und solange der Versorger den tatsächlichen Verbrauch nachweisen könne, dürfe er ihn auch noch Jahre später abrechnen.
Eon nimmt keine Schuld auf sich
Eon erklärt: "Die Zufriedenheit unserer Kunden steht für uns an erster Stelle." Bei der Rechnungserstellung sei das Unternehmen aber auf die übermittelten Zählerstände angewiesen. "Nur so können wir den tatsächlich in einem Jahr angefallenen Stromverbrauch auch exakt abrechnen."
Die Werte könnten die Kunden jederzeit telefonisch, schriftlich oder online direkt selbst mitteilen, betont das Unternehmen. Je öfter die Kunden selbst aktiv würden, desto genauer können auch die einzelnen Zeiträume berechnet und Nachzahlungen vermieden werden.
- Stromrechnungen: Falsche Zahlungsaufforderungen im Umlauf
- Günstige Alternative: Mit dem Gasherd beim Kochen Strom sparen
- Erneuerbare Energien: Stromkunden erwarten für 2020 höhere Preise
Das Frühwarnnetzwerk des Marktwächters Energie beim vzbv betont, Angaben zur Art der Ermittlung der Zählerstände seien in Rechnungen nicht verpflichtend. Vielen Verbrauchern sei nicht bekannt, dass der Energielieferant auch noch Jahre später die Kosten für den tatsächlichen Verbrauch nachfordern kann.
- Nachrichtenagentur AFP