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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Informieren reicht Vermieter muss nicht das billigste Heizöl kaufen
Vermieter dürfen nicht wahllos einen Heizöl-Lieferanten aussuchen. Denn Mieter haben ein Recht darauf, dass der Vermieter wirtschaftlich handelt. Aber das heißt nicht, dass es immer der günstigste Anbieter sein muss, so eine Entscheidung des Landgerichts Berlin (Az.: 18 S 1/16).
Es kann ausreichen, dass sich der Vermieter über die Heizöl-Durchschnittspreise informiert und die angegebenen Werte mit den Preisen seines Lieferanten vergleicht. Denn bei der Lieferung von Heizöl komme es unter anderem auch auf die Zuverlässigkeit des Lieferanten an.
In dem verhandelten Fall verweigerte eine Mieterin Nachzahlungen aus der Heizkostenabrechnung. Ihre Begründung: Der Vermieter habe zu teures Heizöl gekauft und damit unwirtschaftlich gehandelt. Das wies der Vermieter von sich: Er habe die veröffentlichten Heizölpreise mit denen seines Anbieters verglichen. Seine Einkaufspreise lägen danach im mittleren Bereich. So landete der Fall vor Gericht.
Informieren reicht aus
Das Gericht sah keinen Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot. Zwar sollte sich ein Vermieter durchaus über das Preisniveau informieren. Ausreichend ist aber, wenn er hierfür die in den Medien veröffentlichen Durchschnittspreise für Heizöl sichtet, um die Angemessenheit des dann ausgewählten Angebots zu beurteilen.
Nach Ansicht der Richter entscheidet nicht allein der Preis. Einbezogen werden dürfen auch Aspekte, wie beispielsweise die Zuverlässigkeit des Anbieters oder auch eine langjährige Geschäftsbeziehung mit dem Lieferanten.
- dpa-tmn