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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Energie Eichpflicht bei Wasser- und Energiezählern: Das sollten Sie wissen
Damit die Rechnungen für die Angaben von Energie- und Wasserzählern immer korrekt ausgestellt werden können, gibt es eine Eichpflicht für diese Geräte. So sollen vor allem Mieter vor falschen Kostenabrechnungen geschützt werden.
Wo gilt die Eichpflicht?
Gas-, Wärme-, Strom- und Wasserzähler unterliegen laut den Vorschriften von Eichämtern der Eichpflicht, wenn sie im geschäftlichen Verkehr verwendet oder bereitgehalten werden. Zutreffend ist das für das Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter, Wohnungseigentümern und deren Gemeinschaft, aber auch zwischen Kleingartenvereinen und ihren Mitgliedern sowie bei Campingplätzen und deren Gästen. Gehen die Zuständigen dieser Pflicht nicht nach, dann begehen sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von mehreren hundert Euro pro Zähler geahndet werden kann. Vermieter sind grundsätzlich dazu verpflicht Messgeräte für Wasser und Energie zu installieren und sie regelmäßig austauschen oder nacheichen zu lassen.
Dauer verschiedener Eichfristen
Nach den Bestimmungen des Eichgesetzes läuft die Eichfrist für Kaltwasserzähler nach sechs Jahren ab. Warmwasserzähler und Wärmezähler müssen nach fünf Jahren nachgeeicht werden, Strom- und Gaszähler nach acht Jahren und Stromzähler, die mit einer Läuferscheibe ausgestattet sind, nach 16 Jahren. Wann die Frist abläuft, steht auf der Plombe des Geräts oder auf einer aufgebrachten Klebemarke. Wenn allerdings vor Ablauf der Frist eine zufällige Stichprobe durch das zuständige Eichamt durchgeführt wird und die Messgeräte als einwandfrei befunden werden, kann die Eichfrist der Zähler um drei bis fünf Jahre verlängert werden, so die Angaben der Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen (AGME).
Zähler nacheichen oder austauschen?
Einen Wärme- oder Wasserzähler nachzueichen, ist relativ kompliziert und kostenintensiv und wird meistens vermieden, denn die Geräte werden nicht vor Ort in der Wohnung auf den richtigen Stand gebracht, sondern müssen dafür ausgebaut und in die jeweilige Prüfstelle mitgenommen werden. Bis der Zähler wieder eingebaut wird, müsste außerdem ein Ersatzgerät installiert werden. "Da das alles zu aufwendig und zu teuer ist, heißt Nacheichung in der Praxis: Austausch der Zähler gegen neue Geräte", so Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund in einem Bericht der Badischen Zeitung.
Eichpflicht zum Schutz vor falschen Abrechnungen
Durch die Eichpflicht werden vor allem Mieter geschützt. Fallen Ihnen bei einer Abrechnung verdächtig hohe Kosten auf, kann das unter Umständen an der falschen Einstellung des Zählers liegen. Ist die Eich- oder Beglaubigungsfrist des jeweiligen Geräts abgelaufen, darf Ihr Vermieter die Messergebnisse nicht als Grundlage für Ihre Abrechnung benutzen. Falls Ihr Vermieter keine neuen Zähler einbauen lassen will, sollten Sie sich bei den zuständigen Eichbehörden beschweren.