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Luftverschmutzung: Neue Verordnung für Kamine und Kachelöfen – das ändert sich


Gegen die Luftverschmutzung
Das ändert sich für neu errichtete Kamine

Kamine und Kachelöfen sollen nicht mehr die Luft in Wohngebieten verpesten. Deshalb hat die Bundesregierung strengere Regeln beschlossen. Sie legen die Höhe des Schornsteins fest.

Aktualisiert am 17.07.2021|Lesedauer: 1 Min.
Von afp, dpa, t-online, cch
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Mithilfe höherer Schornsteine will die Bundesregierung künftig insbesondere in Wohngebieten die Luftverschmutzung bekämpfen. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen entsprechenden Verordnungsentwurf verabschiedet, wie das Bundesumweltministerium erklärte. Allerdings muss der Bundesrat diesem Kabinettsbeschluss noch zustimmen.

Rauchender Kamin (Symbolbild): Kamine und Kachelöfen sollen nicht mehr die Luft in Wohngebieten verpesten.Vergrößern des Bildes
Rauchender Kamin (Symbolbild): Kamine und Kachelöfen sollen nicht mehr die Luft in Wohngebieten verpesten. (Quelle: Gottfried Czepluch/imago-images-bilder)

Strengere Regeln für Schornsteine von Kaminen

Neu errichtete Pelletheizungen, Kachelöfen oder Kamine benötigen damit künftig einen Schornstein, dessen Austrittsöffnung 40 Zentimeter über den Dachfirst ragt. So soll gewährleistet werden, dass die Schornsteinöffnung außerhalb der sogenannten Rezirkulationszone des Gebäudes liege – also dem Bereich, in dem Abgase nicht vom Wind weggetragen werden können und in der Luft verbleiben.

Beim Verbrennen von Holz und Kohle entstehen gesundheitsgefährdende Schadstoffe wie Feinstaub, Dioxine und Furane. Mit der neuen Verordnung soll verhindert werden, dass sich Abgase in dicht besiedelten Gebieten zwischen Häusern ansammeln. Die Luftschadstoffe sammelten sich dort am Boden und beeinträchtigten die Gesundheit von Kindern, Senioren und Menschen mit Vorerkrankungen, erklärte das Bundesumweltministerium.

Von der neuen Verordnung betroffen wären ausschließlich neue Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe mit einer Leistung von weniger als einem Megawatt. Für Anlagen, die bei Inkrafttreten der Verordnung bereits installiert waren, ändert sich laut Bundesumweltministerium nichts.

Verwendete Quellen
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