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Kaminofen: Abnahme und Prüfung durch den Schornsteinfeger


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Kaminofen: Abnahme und Prüfung durch den Schornsteinfeger

Bevor ein Kaminofen das erste Mal in Betrieb genommen werden darf, braucht es die Absegnung durch einen Schornsteinfeger. Die Prüfung bezieht sich auf alle neu errichteten Feuerstellen, aber auch auf solche, an denen wesentliche Änderungen vorgenommen wurden. Widersetzen Sie sich dieser Regelung, kommt im Zweifel die Versicherung nicht für Brandschäden auf.

Aktualisiert am 21.11.2013|Lesedauer: 2 Min.
eh (CF)
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Schornsteinfeger: Kaminofen-Experte

Ein Schornsteinfeger ist Ihr erster Ansprechpartner, wenn es um die Installation eines Kaminofens geht. Er kann Sie in puncto Heizleistung verschiedener Modelle beraten und die Voraussetzungen in Ihrem Wohnraum prüfen. Beispielsweise darf ein Kaminofen nicht direkt auf Parkett-Boden stehen, sondern nur auf einer Sicherheitsplatte aus Stahl oder Glas.

Auch muss ein Mindestabstand zu brennbaren Materialien wie Möbeln vorhanden sein. Um sich überflüssigen Aufwand beim Kauf und Aufbau eines Kaminofens zu ersparen, sollten Sie Ihren jeweiligen Schornsteinfeger daher so früh wie möglich in die Planung miteinbeziehen.

Wozu ist eine Prüfung notwendig?

Eine Prüfung des Kaminofens, die sogenannte Feuerstättenschau, kann nur durch einen zertifizierten Bezirksschornsteinfeger durchgeführt werden. Dabei stehen Betriebs- und Brandsicherheit im Mittelpunkt. Daneben spielt auch der Umweltschutz eine wesentliche Rolle. Nach den Vorschriften der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV) misst der Schornsteinfeger unter anderem den Wärmeverlust und die Rußmenge der Heizanlagen.

Zum Abschluss der Prüfung händigt der Schornsteinfeger Ihnen einen schriftlichen Feuerstättenbescheid aus. Hat der Experte Mängel oder Probleme entdeckt, müssen Sie diese innerhalb eines festgelegten Zeitraumes beheben. Führen Sie die Arbeiten nicht durch, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro zu Buche schlagen kann.

Neue Kehr- und Überprüfungsordnung

Auch nach dem Aufbau und der Abnahme des Kaminofens ist eine regelmäßige Prüfung der Feuerstätte Pflicht. Handelt es sich um feste Brennstoffe, kontrolliert und säubert der Schornsteinfeger nicht nur den Kaminofen selbst, sondern auch das Rauchrohr und den Schornstein. Bei Öl- und Gas-Kaminen findet auch eine CO-Messung, eine Kontrolle der Heiz- und Abgaswege sowie der Verbrennungsluftzufuhr statt.

Seit Anfang 2010 gelten dafür nach der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) bundesweit einheitliche Fristen. Früher fanden die Messungen jährlich statt, mittlerweile deutlich seltener: Bei Anlagen, die jünger als zwölf Jahre sind, genügen alle drei Jahre, ältere Modelle müssen alle zwei Jahre überprüft werden. Für selbstkalibrierende Anlagen sieht die KÜO eine Überwachung vor, die alle fünf Jahre stattfindet. Auch die Gebühren für die Überprüfung sind festgelegt, allerdings sind diese je nach Bundesland unterschiedlich hoch.

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