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Rohrbruch vorbeugen: Wie Sie Ihre Leitungen vor dem Zufrieren schützen


Rohrbruch vorbeugen
Wie Sie Ihre Leitungen vor dem Zufrieren schützen

Haben Sie Ihren Frostwächter schon kennengelernt? Was viele nicht wissen: Heizkörper in Wohnräumen haben in aller Regel diesen nützlichen Helfer. Er kann einiges – aber manches auch nicht.

Aktualisiert am 02.10.2024|Lesedauer: 3 Min.
dpa-tmn, t-online, sj
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Ein Rohrbruch ist im Winter besonders ärgerlich. Wenn bei Minusgraden die Heizung ausfällt und kaltes Wasser in der Wohnung steht, ist das mehr als unangenehm. Dabei ist die Gefahr, dass eine Leitung bricht, bei anhaltendem Frost ungemein hoch – zumindest, wenn man nicht rechtzeitig vorsorgt. Bei extremer Kälte reicht es beispielsweise nicht, die Heizung auf Frostschutz zu stellen. Mit diesen Experten-Tipps verhindern Sie, dass Ihre Leitungen zufrieren.

Heizung: Der Frostwächter schützt nur den Heizkörper, nicht aber die Rohre.Vergrößern des Bildes
Heizung: Der Frostwächter schützt nur den Heizkörper, nicht aber die Rohre. (Quelle: Chromorange/imago-images-bilder)

Auch in Abwesenheit heizen

Wenn die Temperaturen über einen längeren Zeitraum im Minusbereich liegen, ist die Gefahr groß, dass Wasserleitungen, Heizungsrohre oder auch die Solarleitungen Schaden nehmen. Alle wasserführenden Leitungen sind bei Frost gefährdet. Meist bildet sich zunächst ein kleiner Eispfropfen, dann kann das Wasser nicht mehr fließen und schließlich friert die ganze Leitung ein. In abgesperrten Leitungsabschnitten oder beim Einfrieren von zwei Seiten kann das Rohr dabei leicht platzen.

Um dem Einfrieren vorzubeugen, sollten Hausbesitzer die Heizung auch in den Räumen aufdrehen, die nicht bewohnt sind. Zudem ist es ratsam, sogar bei Abwesenheit die Wohnräume ausreichend zu beheizen. Darauf weist das Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung (IFS) in Kiel hin. Wie viel Wärme dabei benötigt wird, sei abhängig von der Lage der Rohre und der Dämmung des Hauses. Altbauten seien meist schlechter gedämmt als Neubauten, erläutert IFS-Experte Hans-Hermann Drews.

Der Frostwächter schützt nur den Heizkörper

Das Herunterfahren der Heizungsventile aus Spargedanken bis auf das Eiskristall-Symbol reiche nicht aus, erläutert der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin. Denn der sogenannte Frostwächter schütze nur den Heizkörper, nicht aber die Leitungen vor dem Zufrieren. Das Ventil sollte daher bei längerer Abwesenheit nicht bis zum Frostwächter zugedreht werden.

Ist die Heizung auf das Schneeflocken-Symbol eingestellt, wird dafür gesorgt, dass die Raumtemperatur nicht unter fünf Grad fällt. Wenn es draußen allerdings extrem kalt ist, können bei dieser Einstellung trotzdem Leitungen an ungeschützten Stellen oder in der Außenwand zufrieren.

Bei Schneeflocke kein Versicherungsschutz

Das musste auch ein Ehepaar feststellen, das während seines ausgedehnten Winterurlaubs die Heizung daheim nur auf Frostschutz gestellt hatte. Bei anhaltendem Frost nahm die Heizung Schaden und fiel schließlich ganz aus. Die Versicherung weigerte sich zu zahlen. Das Landgericht Bonn gab der Versicherung recht. Nach den Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen seien Hauseigentümer dazu verpflichtet, in der kalten Jahreszeit die Gebäude zu beheizen und dies genügend häufig zu kontrollieren, begründete das Gericht seine Entscheidung.

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) in Berlin empfiehlt zudem, offen stehende Kellerfenster zu schließen. Ungenutzte Leitungen im Garten und in der Garage sollten entleert und abgeriegelt werden. Wasseranschlüsse an Baustellen und ungeschützte Armaturen werden am besten vorsorglich mit Isoliermaterial oder Textilien umwickelt.

Was tun bei Schäden?

Treten dennoch Schäden an Hausanschlüssen oder Zählern auf, sollte der zuständige Wasserversorger informiert werden. Grundsätzlich nicht gefährdet sind laut BDEW dessen Hauptversorgungsleitungen. Diese seien ausreichend tief verlegt und aus frostsicheren Werkstoffen.

Zufrieren der Leitung

Ist eine Leitung zugefroren, sollte man am besten einen Fachmann holen. Der Laie könne nicht erkennen, wie groß das Ausmaß des Schadens ist, sagt Christian Lübke vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin. Das Rohr kann zum Beispiel schon im Mauerwerk geborsten sein. Ein solcher Frostschaden wird aber erst sichtbar, wenn die Leitung wieder auftaut und das Wasser abfließt.

Sofern die Rohre zu erreichen sind, kann man zuvor versuchen, die gefrorene Stelle selbst mit einer Wärmflasche, heißem Wasser oder einem Wärmekissen aufzutauen. Offenes Feuer ist dabei allerdings tabu. Lübke empfiehlt im Notfall, das Hauptwasserventil nach dem Zufrieren einer Leitung erst einmal abzudrehen. Die Hähne am Ende der betroffenen Leitung sollten dagegen aufgedreht werden, damit das gefrorene Wasser beim Auftauen ablaufen kann.

Wer zahlt den Schaden?

Entsteht trotz Heizens ein Wasserschaden, zahlt üblicherweise die Hausratversicherung für die Schäden des Mieters in der Wohnung. Bei Schäden am oder im Gemäuer greift die Wohngebäudeversicherung des Hausbesitzers. Voraussetzung sei allerdings, dass Mieter ausreichend geheizt haben, erklärt Lübke. Sonst verletzen sie ihre Obliegenheitspflichten, die meist im Mietvertrag festgelegt sind. Demnach müssen auch die Außenleitungen für das Wasser vor dem ersten Frost abgedreht und entleert werden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa-tmn
  • Eigene Recherche
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