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Heizungsgesetz: Experten zweifeln an Abschaffung


Das sagen Experten
Aus für Gas- und Ölheizung: Ist es doch noch zu stoppen?

Von t-online, jb

14.01.2025 - 17:03 UhrLesedauer: 2 Min.
Ölheizung in einer Privatwohnung (Symbolbild): Der Bund stellt 1,8 Milliarden Euro für private Haushalte bereit, die mit Öl, Holzpellets, Flüssiggas oder Kohle heizen.Vergrößern des Bildes
Ölheizung in einer Privatwohnung (Symbolbild): Einige wollen den Heizkessel nicht missen. (Quelle: IMAGO/Wolfgang Maria Weber)
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Einige Bürger und Politiker möchten das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen oder abmildern. Ist das überhaupt möglich?

Das Gebäudeenergiegesetz einfach abschaffen? Oder es abschwächen? Das wünschen sich einige Verbraucher. Und auch Politiker werben in ihrem Wahlkampf mit diesen oder ähnlichen Versprechen. Doch geht es so leicht, das Heizungsgesetz zurückzunehmen?

Das sagt ein Experte

Nein, das ist laut Experten nicht möglich. So stellt beispielsweise Helmut Bramann, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Sanitär, Heizung, Klima (ZVSHK) klar: "Das Gebäudeenergiegesetz – kurz GEG – so heißt es tatsächlich, kann gar nicht abgeschafft werden. Es basiert in wesentlichen Teilen auf Europäischen Vorgaben und muss sogar im Jahr 2026 von einer künftigen Bundesregierung wieder überarbeitet werden, um weitere europäische Vorgaben aufzunehmen."

Zudem merkt Bramann an, dass die meisten Politiker, die von dem Heizungsgesetz sprechen, damit überwiegend nur den § 71 im GEG meinen. Dort werden die Anforderungen an eine Heizungsanlage festgelegt. Beispielsweise, dass "mindestens 65 Prozent der mit der Anlage bereitgestellten Wärme mit erneuerbaren Energien [...] erzeugt" wird. Bei diesem Paragrafen, so räumt der Experten ein, sieht auch sein Verband Optimierungsbedarf – beispielsweise in puncto Technologieoffenheit. Man solle sich nicht so stark auf Wärmepumpen und Fernwärmepumpen fokussieren, rät er. "Das ändert aber nichts daran, am besten eine Heizungsmodernisierung jetzt anzugehen."

Das sagt das Gesetz

Darüber hinaus muss hierbei auch die EU-Vorgabe beachtet werden. Denn im März 2024 hatte das EU-Parlament die "Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden" (EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie) überarbeitet. Dahingehend wurde auch beschlossen, dass der "Ausstieg aus mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizkesseln bis 2040“ zwar nur ein "indikatives Ziel" sei.

Allerdings müssen die Mitgliedsstaaten dennoch das Gesamtziel eines klimaneutralen Gebäudebestandes bis 2050 erreichen. Es ist also nur eine Frage der Zeit, wann der Ausstieg aus mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizkesseln erfolgt beziehungsweise ob in kleinen oder eher großen Schritten.

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