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Zuschuss in Corona-Zeiten: Das Verfahren für Wohngeld wurde vereinfacht


Zuschuss in Corona-Zeiten
Das Verfahren für Wohngeld wurde vereinfacht

Berlin (dpa/tmn) - Wer knapp bei Kasse ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld beantragen. Den staatlichen Zuschuss für Wohnraum erhalten Mieter, deren monatliches Gesamteinkommen unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt.

18.05.2020|Lesedauer: 3 Min.
Von dpa
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"Auch einkommensschwache Eigentümer können für selbstgenutzten Wohnraum Wohngeld in Form eines sogenannten Lastenzuschusses erhalten", sagt Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Mieter Wohngeld beantragen.Vergrößern des Bildes
Unter bestimmten Voraussetzungen können Mieter Wohngeld beantragen. Während der Corona-Krise gilt ein vereinfachtes Verfahren. (Quelle: Zacharie Scheurer/dpa-tmn./dpa)

Keinen Anspruch auf Wohngeld haben Bezieher von Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II oder BAföG - deren Wohnkosten werden bereits im Rahmen der Leistungen berücksichtigt.

Im Januar 2020 hat sich der Zuschuss erhöht

Wohngeld-Berechtigte haben nach Angaben der Stiftung Warentest in den vergangenen Jahren im Schnitt 150 Euro pro Monat als staatlichen Zuschuss bekommen.

Seit Januar 2020 ist das Wohngeld durchschnittlich um 30 Prozent gestiegen. Laut Hartmann kletterte der durchschnittliche Zuschuss für Mieter im Zwei-Personen-Haushalt von 145 Euro auf 190 Euro.

Die genaue Höhe des Wohngeldes hängt von mehreren Faktoren ab. Basis für die Berechnung ist das Haushaltsgesamteinkommen, die Miete und die Anzahl der Haushaltsmitglieder.

ImWohngeldgesetzsind Obergrenzen für die Miete verankert. So zählt nicht die tatsächliche Miete, stattdessen gibt es sieben Mietenstufen. Mietenstufe VII heißt etwa: Die durchschnittlichen Mieten sind extrem hoch - womit auch die zu berücksichtigende Miete hoch ist. DasBundesinnenministeriumstellt hierzu einen Online-Rechner zur Verfügung.

Den Antrag frühzeitig stellen

Wer Anspruch auf Wohngeld hat, stellt einen Antrag. Entsprechende Formulare gibt es auf den Webseiten der zuständigen Stelle - etwa der Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung. Wichtig zu wissen: "Ein Wohngeld-Antrag ist rückwirkend nicht möglich", betont Hartmann. Den Antrag also so früh wie möglich zu stellen, ist wichtig.

Generell wird Wohngeld ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde, gewährt. "In der Regel fließt der staatliche Zuschuss für zwölf Monate", sagt Hartmann. Dann ist ein neuer Antrag nötig.

Wer Wohngeld weiter beziehen möchtet, sollte den Antrag möglichst rund zwei Monate vor dem Ende des Bewilligungszeitraums einreichen. "So ist es wahrscheinlicher, dass die Wohngeld-Stelle ausreichend Zeit hat, das Anliegen zu prüfen und die Leistung ohne eine Unterbrechung weiter fließt", sagt Axel Gedaschko, Präsident des Bundesverbandes der deutschen Wohnungs- und Immobilienunternehmen GdW.

Vereinfachtes Verfahren in Corona-Zeiten

Angesichts der Corona-Krise hat das Bundesinnenministerium die Wohngeld-Stellen angewiesen, das Procedere zu vereinfachen. "Derzeit können Berechtigte bereits bei vielen Wohngeld-Stellen einen Antrag formlos per Email oder Telefon stellen", sagt Gedaschko. Um eine schnelle Entscheidung zu ermöglichen, verzichtet die Behörde bei Erstantragsstellern darauf, deren Vermögen und die Wohnungsgröße zu prüfen.

Sonst müssen Bürger mit dem Antrag Nachweise einreichen: etwa eine Mietbescheinigung, die der Vermieter ausfüllt, Kopien des Mietvertrags, des Personalausweises und der Meldebestätigung sowie Kopien der Verdienstbescheinigung, des Ausbildungs- oder Arbeitsvertrags oder Lohnabrechnungen.

"Je nach familiärer und finanzieller Situation können in normalen Zeiten weitere Unterlagen wie etwa ein Steuerbescheid oder Unterhaltsnachweise nötig sein", erklärt Gedaschko. Aktuell sollten wegen der Pandemie die Nachweise "auf das für die Wohngeldberechnung zwingend Notwendige beschränkt werden".

Beschäftigte in Kurzarbeit müssen ihre Verdienstbescheinigung einreichen oder Informationen, die darauf schließen lassen, wie viel Kurzarbeitergeld sie beziehen.

Wohngeld länger beziehen und bei triftigen Gründen mehr bekommen

"Wer bereits Wohngeld bezieht, muss in der jetzigen Pandemie-Zeit keinen neuen Antrag stellen", erklärt Gedaschko. Wohngeldstellen können Bürgern, die ein konstantes Einkommen haben und erneut einen Antrag stellen, die Leistung nun bis zu 18 Monaten bewilligen. Das trifft beispielsweise auf Rentner zu.

Innerhalb des Bewilligungszeitraums können Wohngeld-Berechtigte einen höheren staatlichen Zuschuss beantragen. Dafür müssen sie triftige Gründe haben. Ein Beispiel wäre, dass sich durch die Geburt eines Kindes die Anzahl der Familienmitglieder im Haushalt erhöht. Oder ein weiteres Familienmitglied in die Wohnung zieht.

Höheres Wohngeld können Bezieher auch beantragen, wenn die Mietkosten innerhalb des Bewilligungszeitraums um mehr als 15 Prozent steigen oder das Gesamteinkommen sich - aus welchen Gründen auch immer - um mehr als 15 Prozent verringert.

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