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Kamera-Attrappe: Installation legal oder rechtswidrig?


Überraschendes Gerichtsurteil
Ist eine Kamera-Attrappe illegal?

Wer eine Kamera zur Überwachung seines Grundstücks installiert, muss bestimmte Vorgaben beachten. Das gilt auch bei Attrappen.

Aktualisiert am 10.12.2024|Lesedauer: 2 Min.
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Eine Überwachungskamera soll zum einen vor Einbrechern absichern, zum anderen soll sie das Haus vor Vandalismus schützen. Doch wer die Video-Anlage installiert, sollte bestimmte Regelungen beachten. Dazu gehört zum Beispiel, dass die Kamera nur auf das eigene Grundstück und nicht auf das Nachbargrundstück gerichtet sein darf. Auch ein öffentlich zugänglicher Bereich wie der Bürgersteig darf nicht von der privaten Überwachungskamera erfasst werden.

Überwachungskamera: Nicht jeder kann sich ein echtes Gerät finanziell auch leisten.Vergrößern des Bildes
Überwachungskamera: Nicht jeder kann sich ein echtes Gerät finanziell auch leisten. (Quelle: Onfokus/getty-images-bilder)

Dasselbe gilt für eine Kamera-Attrappe. Diese darf nicht auf das Grundstück des Nachbarn oder auf einen öffentlichen Bereich gerichtet werden. Denn auch eine Attrappe kann nach Auffassung des Landgerichts Koblenz bei Nachbarn oder Passanten einen "Überwachungsdruck" erzeugen.

Übrigens

Die Aufnahmen einer Überwachungskamera dürfen bei einem Einbruch nicht immer als Beweismittel verwendet werden. Wichtig ist, dass die rechtlichen Bedingungen für die Installation und den Betrieb eingehalten wurden. Dennoch kann es vorkommen, dass ein Gericht solche Beweismittel als problematisch ansieht und nicht anerkennt. Mehr über die Rechte und Pflichten bei Überwachungskameras erfahren Sie hier.

Hohe Strafen bei Verstoß

Wer gegen das Gebot verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Dabei gibt es verschiedene Verstöße, die unterschiedlich hoch geahndet werden. Zumeist wird die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ("Verstoß gegen die Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten" (Art. 5 DSGVO) und "Unrechtmäßige Verarbeitung von personenbezogenen Daten" (Art. 6 DSGVO)) zitiert. Aber auch ein "Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild" (§ 33 KunstUrhG) kann vorliegen.

Die Höhe der Strafe kann sich dabei auf bis zu 20.000 Euro oder gar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr belaufen. In der Regel liegt die Strafe für Hauseigentümer, die einen öffentlich zugänglichen Bereich gefilmt haben, bei einer Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro.

Bei Attrappen greift die DSGVO (Art. 2 Abs. 1 DSGVO) nicht. Dasselbe gilt für Videokameras, die ausgeschaltet sind. Liegt keine Datenverarbeitung vor, ist der Anwendungsbereich der Datenschutzgesetze nicht eröffnet. Dennoch gibt es zahlreiche Gerichtsurteile (unter anderem LG Essen, Urteil vom 30.01.2019, AZ: 12 O 62/18; LG Berlin, Urteil vom 14.08.2018, AZ: 67 S 73/18), die bei Klagen dem Kläger Schadenersatz zusprachen.

Verwendete Quellen
  • bussgeldkatalog.org "Überwachungskamera erlaubt? Dieses Gesetz und die Verordnungen sind zu beachten"
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
  • ascon-datenschutz.de "Bußgelder wegen unzulässiger Videoüberwachung"
  • dejure.org "LG Berlin, 14.08.2018 - 67 S 73/18"
  • openjur.de "LG Essen, Urteil vom 30.01.2019 - 12 O 62/18"
  • dr-datenschutz.de "Was gibt es beim Aufstellen von Kamera-Attrappen zu beachten?"
  • vdi-nachrichten.com "Kameras am Haus: Sogar Attrappen sind verboten"
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