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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Das ist Pflicht Außenbeleuchtung: Was Eigentümer unbedingt beachten müssen
Eine gute Beleuchtung der Hausnummer und des Grundstücks sorgt für Sicherheit und Komfort. Doch ist sie auch Pflicht? Und was passiert, wenn Sie grundlegende Vorgaben nicht einhalten?
Kleine Lampen säumen den Weg vom Eingangstor bis zur Haustür, die Hausnummer wird mit einem Strahler angeleuchtet und sobald jemand vor der Tür steht, geht ein großes Licht an. Diese Beleuchtungsszenarien sind in vielen Wohngebieten mit Einfamilienhäusern typisch. Doch ist das schon zu viel des Guten? Und wie lange muss eigentlich der Weg zur Haustür und die Hausnummer beleuchtet sein? Schließlich kostet das Licht Energie und daher Geld.
Was muss auf meinem Grundstück beleuchtet sein?
Hauseigentümer sind dazu verpflichtet, den Weg zur Haustür und andere Zugangswege ausreichend zu beleuchten (Verkehrssicherungspflicht). Die Pflicht umfasst auch Treppen beziehungsweise einzelne Stufen, da sie bei Dunkelheit besonders gefährlich werden können.
Zudem ist die Beleuchtung der Hausnummer vielerorts vorgeschrieben. Das dient in erster Linie Rettungskräften, die so das entsprechende Gebäude nachts schneller finden. Aber auch Paketboten und Besucher sehen das gesuchte Haus dank einer ausreichenden Beleuchtung besser.
Wie lange muss meine Hausnummer beleuchtet sein?
Die Vorschrift, wie lange die Hausnummer beleuchtet sein muss, ist von Kommune zu Kommune verschieden. Die genauen Angaben können Eigentümer oft der Gemeindesatzung entnehmen. Häufig steht dort, dass die Hausnummer während der gesamten Dunkelheit ausreichend beleuchtet sein muss. Demnach muss die Beleuchtung der Jahreszeit und Witterung entsprechend angepasst werden. Ein Lichtsensor, der sich an der Fassade befindet, kann Ihnen die manuelle Steuerung ersparen.
Neben der Gemeindesatzung erhalten Sie Informationen zur Beleuchtungspflicht auch bei der Stadtverwaltung.
Wie lange muss mein Weg zur Haustür beleuchtet sein?
Für die Gehwege gilt eine weniger strikte Beleuchtungspflicht. Allerdings haben Grundstückseigentümer eine Verkehrssicherungspflicht, der sie nachkommen müssen. Es darf demnach niemand durch die Nutzung Ihres Grundstücks zu Schaden kommen.
Denken Sie darüber hinaus auch daran, dass im Notfall die Rettungskräfte sicher zu Ihnen ins Gebäude gelangen können und nicht über eine unbeleuchtete Treppenstufe stolpern.
Möchten Sie den Weg nicht während der ganzen Nacht beleuchten, können Sie auch hier einen Bewegungsmelder verwenden. Dadurch verringern Sie zum einen Ihren Energieverbrauch. Zum anderen vermeiden Sie die Lichtverschmutzung, die von der ständigen Beleuchtung ausgeht und vor allem Tiere negativ beeinflusst.
Alternativ können Sie eine Zeitschaltuhr für Ihr Grundstück installieren. Der Weg sollte dann mindestens von 22 bis 7 Uhr beleuchtet sein, empfehlen Experten.
Achtung
Wenn Sie einen Bewegungsmelder verwenden, muss der Weg so lange beleuchtet sein, dass Passanten bequem vom Gartentor bis zu Ihrer Haustür kommen.
Was passiert, wenn ich die Hausnummer und Wege nicht ausreichend beleuchte?
Wenn Sie Ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nachkommen, können Sie bei Unfällen haftbar gemacht werden. Vor allem dann, wenn festgestellt wird, dass die Beleuchtung unzureichend war. Neben Schadensersatzzahlungen kann es auch zu Bußgeldern kommen.
- Dieser Artikel dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellt ausdrücklich keine Rechtsberatung dar, insbesondere nicht auf einen konkreten und individuellen Fall bezogen.
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
- Lampen-kontor.de: "Vorschriften zur Außenbeleuchtung von Häusern"
- dms-logistik.de: "Treppenhauslicht – wie lange muss es leuchten?"
- wir-hausbesitzer.de: "Gesetzliche Vorschrift zur Außenbeleuchtung an Häusern"
- 123recht.de: "Zu welchen Zeiten müssen Gemeinschaftswege beleuchtet werden?"