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Gas.de: Kunden bekommen Schadensersatz nach Kündigung durch Energieversorger


Nach Kündigung durch Energieversorger
Gaskunden bekommen ihr Geld zurück

Von t-online, br

Aktualisiert am 06.04.2022Lesedauer: 2 Min.
Gasversorger: Hartnäckigkeit kann sich lohnen, um nach einer Kündigung Schadensersatz zu erhalten.Vergrößern des Bildes
Gasversorger: Hartnäckigkeit kann sich lohnen, um nach einer Kündigung Schadensersatz zu erhalten. (Quelle: Political-Moments/imago-images-bilder)

Im Dezember kündigte der Energieversorger Gas.de allen Kunden, woraufhin diese in die teurere Ersatzversorgung fielen. Nun melden Verbraucher, dass das Unternehmen Schadensersatz leistete, nachdem sie Druck gemacht hatten.

Es ist ein Fall, der zeigt: Hartnäckigkeit kann sich auszahlen. Der Gasversorger Gas.de hatte Ende vergangenen Jahres alle Verträge mit seinen Verbrauchern gekündigt. Der Grund dafür waren dem Unternehmen zufolge gestiegene Einkaufspreise.

Die Kunden fielen daraufhin in die Ersatzversorgung, was in der Regel deutlich teurer war, als die mit Gas.de vereinbarten Konditionen. Auch ein Wechsel in einen neuen Vertrag ist auf dem aktuell sehr angespannten Markt oft kostspielig. Den Verbraucherzentralen zufolge ist das Gasunternehmen deshalb zu Schadensersatzzahlungen verpflichtet.

In einem Fall gab es mehr als 2.000 Euro zurück

Teilweise haben diese tatsächlich auch schon stattgefunden: "Offenbar lohnt sich Hartnäckigkeit beim Anbieter Gas.de, wenn es um Schadensersatz wegen der Kündigungen geht", sagt Sebastian Reiling, Referent beim Team Musterfeststellungsklagen beim Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). "In einem Fall gab es mehr als 2.000 Euro. Solange sich Verbraucherinnen und Verbraucher nicht mit Peanuts abspeisen lassen, scheinen sie derzeit gute Zahlungen zu erhalten. Auch der Weg zur Schlichtungsstelle Energie kann dabei helfen."

VZBV: Forderungen möglichst konkret berechnen

Nach Berichten von Verbrauchern und Verbraucherinnen hatte das Unternehmen zunächst oft ein bis zwei Vergleichsangebote über geringe pauschale Summen unterbreitet, bevor es eine Zahlung in angemessener Höhe anbot. Ehemalige Kunden sollten deshalb hartnäckig bleiben und ihre Forderungen möglichst konkret berechnen und mit Nachweisen zum Verbrauch und den Kosten des neuen Tarifs belegen, rät der VZBV.

Informationen zur Schadensberechnung und Musterbriefe finden Betroffene auf dem Gemeinschaftsportal der Verbraucherzentralen.

Sollte Gas.de angemessene Schadensersatzzahlungen verweigern, wird der VZBV eine Musterfeststellungsklage gegen das Unternehmen einreichen. "Falls es nötig sein sollte, erheben wir eine Musterfeststellungsklage gegen Gas.de", so Reiling. Geschädigte Verbraucher könnten sich unter mfk@vzbv.de melden.

Verwendete Quellen
  • Verbraucherzentrale Bundesverband
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