Gartengestaltung Emissionsgrenzwerte für Rasenmäher beschlossen
Rasenmäher sollen die Luft in Europa nicht mehr unbegrenzt verschmutzen dürfen. Das Europaparlament in Straßburg hat Emissionsgrenzwerte für Verbrennungsmotoren von Maschinen beschlossen, die nicht für den Straßenverkehr bestimmt sind.
Nicht nur Rasenmäher und andere Gartengeräte sind betroffen. Auch Diesellokomotiven, Bulldozer, Erntemaschinen und Binnenschiffe fallen unter die neuen Regeln. Die Grenzwerte sollen ab 2018 beziehungsweise 2019 gelten.
Geräte sollen weniger Schadstoffe ausstoßen
Einem Bericht des EU-Parlaments zufolge verursachen die Motoren solcher Maschinen 15 Prozent aller Stickoxidemissionen und fünf Prozent der Feinstaubemissionen in der Europäischen Union.
Damit seien Gesundheitsgefahren verbunden: Die Emissionen können Schleimhäute angreifen, zu Atemproblemen oder Augenreizungen führen sowie Herz und Kreislauf beeinträchtigen.
Noch keine Nachrüstpflichten beschlossen
Die geplanten Vorschriften sehen ein System zur Leistungsüberwachung von Motoren während des Betriebs vor. Die EU-Kommission soll außerdem prüfen, ob Geräte und Maschinen zukünftig auch nachgerüstet werden müssen, so dass sie weniger Emmissionen ausstoßen.