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PV-Anlagen: Smart Meter lösen fehlerhafte Abrechnungen bei Besitzern aus


Photovoltaik-Chaos
Smart Meter: Technische Probleme führen zu falschen Abrechnungen

Von t-online, jb

Aktualisiert am 17.04.2025Lesedauer: 3 Min.
Smart-Meter-Gateway an einem digitalen StromzählerVergrößern des Bildes
Smart-Meter-Gateway: Digital umgestellt, doch die Datenübertragung bleibt problematisch. (Quelle: Markus Scholz/dpa/dpa-tmn/dpa-bilder)
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Ob die Einspeisevergütung tatsächlich gewährt wird oder unter den Tisch fällt, sollten Besitzer von Photovoltaik-Anlagen genau prüfen. Das zeigt ein Beispiel aus Niedersachsen.

Beim Nichtstun Geldverdienen – das klingt wie ein Traum, ist jedoch mit der eigenen Photovoltaik-Anlage möglich. Wird der hierdurch gewonnene Sonnenstrom ins öffentliche Netz eingespeist, wird das mit einer entsprechenden Vergütung entlohnt. Für die Abrechnung ist meist ein intelligenter Stromzähler, also ein Smart Meter, notwendig. Denn dieser teilt dem Stromanbieter mit, wie viel Strom verbraucht und wie viel des Solarstroms ins Netz eingespeist wurde. So lautet zumindest die Theorie.

In der niedersächsischen Stadt Wolfenbüttel ist es dagegen bei der Theorie geblieben. Denn die Praxis sieht anders aus, wie die Wolfenbütteler Zeitung berichtet. Besitzer von Photovoltaikanlagen berichteten, dass die Weitergabe der von ihnen produzierten Kilowattstunden "überhaupt nicht" funktioniert habe.

Aufgefallen war die Diskrepanz, als ein Betroffener die Verbrauchsabrechnung mit dem Zählerstand der Anlage verglich. Bei der Rechnung fehlten die Hinweise auf die Einspeisung, so der Betroffene. "Meine Nachbarn sind in derselben Situation, auch sie können das nicht verstehen."

Gewaltiges Ausmaß des Projektes "Zählerumstellung"

Die Redakteure der Zeitung kontaktierten daraufhin die Stadtwerke. Diese räumten ein, dass es bei der Umstellung auf Smart Meter einige Probleme gebe. Grund sei das gewaltige Ausmaß des Projektes "Zählerumstellung". "Die Stadtwerke beschäftigen sich seit 2021 intensiv mit der Digitalisierung der Energiewende. Bereits im Mai 2021 wurde im Rahmen eines Pilotprojekts das ambitionierte Ziel formuliert, sämtliche Stromzähler im Netzgebiet zeitnah auf digitale umzustellen", wird die Pressesprecherin Kerstin Hecker zitiert.

Neben der hohen Anzahl – 34.700 Verbrauchsstellen – führe hauptsächlich der kurze Zeitraum zu Problemen. "Während im Regelfall ein Zählertausch alle 16 Jahre vorgesehen ist, beschreiten wir mit unserem Vorhaben in vielen Bereichen technisches Neuland – insbesondere in Bezug auf die sichere und zuverlässige Datenübertragung." Inzwischen wurden 24.019 digitale und 5.657 intelligente Messsysteme (iMSys) installiert.

Bei letzteren komme es bei der Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), vereinzelt zu Verzögerungen, erklärt Hecker. Grund seien technische Probleme im Abrechnungssystem, also der Software. Dadurch konnten keine korrekten Abrechnungen erstellt werden, räumen die Stadtwerke ein.

Die Situation in Wolfenbüttel ist keine Ausnahme. Das zeigen zahlreiche Forenbeiträge im Internet, in denen Betroffene über ähnliche Situationen berichten.

Was können Betroffene tun?

Besitzer von PV-Anlagen, die ihren Solarstrom in das öffentliche Netz einspeisen und dafür eine Einspeisevergütung erhalten, sollten stets auf eine korrekte Abrechnung achten. Am besten dokumentieren Sie sowohl den eigenen Verbrauch als auch die Einspeisung detailliert. Vergleichen Sie dann die Werte mit den Angaben in der Abrechnung. Bei Unstimmigkeiten sollten Sie sich unverzüglich und direkt an den Energieversorger wenden – schriftlich. Denn nur so haben Sie im Ernstfall die entsprechenden Beweise.

Tipp

Wer kein intelligentes Messsystem hat, sollte seinen Zählerstand dem zuständigen Netzbetreiber regelmäßig schriftlich mitteilen. Darauf weist auch die Netze BW GmbH hin. Nur dadurch sei eine korrekte Abrechnung der Einspeisemenge möglich.

Wenn Sie nicht weiterkommen und der Anbieter sich querstellt, können Sie sich an die Verbraucherzentrale wenden und sich beraten lassen. Stellt die Verbraucherzentrale zudem fest, dass es sich nicht um einen Einzelfall handelt, kann eine Sammelklage möglich sein.

Probleme bei der Korrektur

Die Schwierigkeit besteht darin, dass der Anlagenbetreiber erst mit seiner Abrechnung von dem Fehler erfährt. Wenn der Netzbetreiber den Fehler erkennt und beseitigt, erfolgt die Korrektur erst im Folgejahr mit der nächsten Jahresabrechnung.

Zudem gibt es noch ein weiteres Problem: Eine Korrektur gemäß § 62 EEG 2021 – also die Anpassung der Abrechnung – darf nur dann vorgenommen werden, wenn sie auf einer formalen Grundlage beruht. Diese können sein, dass ein rechtskräftiges Gerichtsurteil oder eine Entscheidung der Bundesnetzagentur nach § 85 EEG vorliegt. Auch das Ergebnis eines Verfahrens bei der Clearingstelle nach § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 oder 2 EEG ist ein möglicher Grund, weshalb die Rechnung angepasst werden darf.

Verwendete Quellen

Quellen anzeigenSymbolbild nach unten

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