Bundestag erlaubt Sukzessivadoption Adoptionsrecht für homosexuelle Paare gestärkt

Schwule und Lesben in eingetragenen Lebenspartnerschaften dürfen nun das bereits adoptierte Kind ihres Partners ebenfalls adoptieren. Damit hat der Bundestag die Rechte homosexueller Paare im Hinblick auf die Adoption gestärkt. Der Opposition geht dies aber nicht weit genug.
Mit dieser Entscheidung setzte das Parlament am 22 Mai ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts um. Die Karlsruher Richter hatten 2013 bemängelt, dass die sogenannte Sukzessivadoption bislang ausschließlich heterosexuellen Ehepaaren vorbehalten war.
Volles Adoptionsrecht bleibt homosexuellen Paaren weiter verwehrt
Justizstaatssekretär Christian Lange (SPD) sprach von einer "Eins-zu-eins-Umsetzung" des Verfassungsgerichtsurteils - was die Opposition jedoch für nicht ausreichend hält. Linke und Grüne stimmten gegen das Gesetz und forderten das volle Adoptionsrecht für homosexuelle Paare. Eingetragene Lebenspartnerschaften haben nämlich auch nach der jetzt beschlossenen Reform keine Möglichkeit, gemeinsam ein Kind zu adoptieren.
Die CDU-Abgeordnete Sabine Sütterlin-Waack wies die Forderung nach einer vollen Gleichstellung zurück. Es sei noch immer nicht ausreichend geklärt, welche Auswirkungen das Aufwachsen mit gleichgeschlechtlichen Eltern auf das Kindeswohl habe
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