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Vertrauliche Geburt: Gesetz und rechtliche Grundlagen


Vertrauliche Geburt
Entbindung incognito: die vertrauliche Geburt als Alternative zur Babyklappe

t-online, Nicola Wilbrand-Donzelli

Aktualisiert am 16.03.2015Lesedauer: 5 Min.
Ab Mai 2014 dürfen Frauen unter Pseudonym entbinden - begleitet und unterstützt von medizinischem Fachpersonal.Vergrößern des Bildes
Ab Mai 2014 dürfen Frauen unter Pseudonym entbinden - begleitet und unterstützt von medizinischem Fachpersonal. (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)
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Ab Mai 2014 gibt es eine legale Alternative zu den eigentlich gesetzeswidrigen, aber geduldeten Babyklappen und anonymen Geburten. Dann nämlich tritt das Gesetz zur "vertraulichen Entbindung" in Kraft. Dabei können Frauen in Notlagen unter einem Pseudonym ihr Kind sicher zur Welt bringen. Welche Vor- und Nachteile mit dieser Regelung verbunden sind, erklärt eine Expertin vom Deutschen Hebammen-Verband.

Neugeborenen-Tötungen sollen verhindert werden

Ziel des neuen Gesetzes ist es, Frauen die Möglichkeit zu geben, fachlich assistiert zu entbinden und dabei trotzdem "incognito" zu bleiben. So sollen heimliche Geburten ohne medizinische Hilfe - etwa 100 sind es jedes Jahr - vermieden und damit auch das Risiko minimiert werden, dass Neugeborene ausgesetzt und getötet werden. Das passiert Schätzungen zufolge 20- bis 35-mal jährlich. Außerdem könnten so möglicherweise die rund 80 Babyklappen, die es hierzulande gibt, entbehrlich werden.

In Österreich, wo schon seit 2001 Incognito-Geburten rechtmäßig sind, hat man damit offenbar gute Erfahrungen gemacht. Eine Studie der Universität Wien von 2012 fand nämlich heraus, dass seit Einführung des Gesetzes in der Alpenrepublik Tötungen von Neugeborenen um 50 Prozent zurück gegangen sind. Der positive Effekt von Babyklappen war dagegen wesentlich geringer. Katharina Jeschke vom Deutschen Hebammenverband sieht diese Erhebungen allerdings kritisch: "Ob man hier wirklich einen wissenschaftlich relevanten Zusammenhang herstellen kann, ist fraglich. Denn die absoluten Fallzahlen sind viel zu gering, als dass man daraus eindeutige Schlüsse ziehen könnte."

Nach der vertraulichen Geburt wird das Kind zur Adoption freigegeben

Mit den neuen Regelungen will der Gesetzgeber aber nicht nur Leben retten und schützen. Er will auch das Grundrecht des Kindes wahren, seine biologische Herkunft zu kennen. Deshalb entbinden die Frauen bei der vertraulichen Geburt, deren Kosten übrigens vom Bund getragen werden, zwar unter einem Pseudonym, verpflichten sich dabei aber zugleich, ihr Kind zur Adoption freizugeben. Sie überlassen es nach der Geburt zunächst einer Pflegefamilie, die über das Jugendamt vermittelt wird. Die wahren persönlichen Daten der Mutter werden in einem versiegelten Umschlag bei der zuständigen Adoptionsstelle aufbewahrt, damit das Kind ab dem 16. Lebensjahr die Möglichkeit hat, die Identität seiner leiblichen Mutter zu erfahren.

Auch Beratungseinrichtungen unterstützen die Frauen

Zusätzlich zu diesen Maßnahmen besteht das Angebot an die Frauen, sich während der Schwangerschaft umfassend in Facheinrichtungen wie etwa "Pro Familia" beraten zu lassen. So soll den Betroffenen die Chance eröffnet werden, sich trotz ihrer schwierigen Situation möglicherweise doch noch für ein Leben mit dem Kind zu entscheiden. "Auch nach der Geburt sollte neben der medizinischen Nachsorge im Wochenbett eine begleitende Unterstützung angeboten werden, denn die Probleme sind mit Geburt des Kindes meist nicht aus der Welt geschafft. Hierzu gibt es aber noch keine verbindlichen Pläne von der Politik", ergänzt Jeschke.

Expertin: Eine gute Alternative zu bestehenden Lösungen

Prinzipiell sei das neue Gesetz aber eine echte Alternative zur Babyklappe und zur riskanten heimlichen Geburt. "Dennoch sind manche Aspekte nicht konsequent genug zu Ende gedacht", merkt die Expertin kritisch an. "Es ist schade, dass den Verantwortlichen offenbar der Mut fehlte, mit Inkrafttreten des Gesetzes gleichzeitig eine Abschaffung der eigentlich illegalen aber geduldeten Babyklappen zu beschließen. Man weiß eben noch nicht, ob und wie oft Frauen den Rahmen einer 'vertraulichen Geburt' eigentlich nutzen werden. Und die Babyklappen haben sich bereits bewährt."

Betroffene Frauen kommen aus allen Schichten

Außerdem, so die erfahrene Hebamme weiter, habe das Gesetz den Nachteil, dass es zu wenig differenziere und nicht ausreichend die unterschiedlichen Lebensumstände der Betroffenen berücksichtige: "Die Frauen, die übrigens entgegen der einschlägigen Klischees aus allen sozialen Schichten und Altersstufen kommen, befinden sich oftmals in großen sozialen oder ökonomischen Nöten, schleppen meist ohnehin eine problembeladene Biographie mit sich herum, sind deshalb nicht selten in einem extremen emotionalen Ausnahmezustand, in dem sie möglicherweise auch zu Affekthandlungen neigen. Solche Befindlichkeiten und Realitäten fließen meines Erachtens nicht genug in das Gesetz ein."

Den Frauen , die sich für eine "vertrauliche Geburt" entscheiden, fällt es so häufig nicht leicht, Zutrauen zu dem komplexen Bedingungs- und Beratungskonstrukt zu fassen, das eher auf Weitblick, Vernunft und Strategie setzt und so die Betroffenen unter Umständen hoffungslos überfordert.

Optimal zugeschnitten seien die Regelungen aber zum Beispiel für verheiratete Frauen, die von einem anderen Mann ein Kind erwarten, dieses aber nicht abtreiben wollten, erläutert Jeschke. Denn nur mittels der neuen Regelung sei es möglich, dass ohne Einwilligung des Ehemanns und damit auch des gesetzlichen Vaters, das Baby von der Mutter legal zur Adoption frei gegeben werden könne.

Ärzte und Hebammen bewegen sich nicht mehr in einer rechtlichen Grauzone

Gerecht wird das Gesetz vor allem den Leistungsbringern - den Hebammen und Ärzten - die die Frauen bei der Geburt begleiten. Sie sind nun auf der sicheren Seite, bewegen nicht mehr in einer rechtlichen Grauzone. Trotzdem, so die Erfahrung der Expertin, seien Frauen in solchen Ausnahmesituationen nicht selten eher skeptisch gegenüber größeren Geburtshilfeeinrichtungen wie etwa Krankenhäuser eingestellt, weil sie befürchteten, dort könnten ihre persönlichen Daten aufgrund von größerer Öffentlichkeit und mehr Bürokratie weniger geschützt sein als im privaten Umfeld einer Wohnung, wo meist nur die Hebamme des Vertrauens anwesend ist.

Es fehlen konkrete Regelungen bei der "vertraulichen Hausgeburt"

Obwohl das Gesetz die "vertrauliche Hausgeburt" ebenfalls berücksichtigt, sind dennoch auch hier offenbar wichtige Punkte nicht ausreichend vom Gesetzgeber geklärt worden, so dass die Geburtshelferinnen vor Ort in arge Bedrängnis kommen können, erklärt Expertin Jeschke: "Da die Frauen ihr Kind nicht behalten dürfen, weil es zur Adoption freigegeben wird, besteht für mich und meine Kolleginnen die Schwierigkeit, dass wir nicht wissen, wem wir das Neugeborene direkt nach der Entbindung in einer privaten Wohnung geben sollen. Manchmal ist es ja dann auch mitten in der Nacht. Wer ist dann zuständig? Eine Hebamme hat dann keinerlei Befugnis."

Wie oft sich Schwangere in Zukunft aufgrund ihrer problembeladenen Lebenssituation für eine vertrauliche Geburt mit fachlicher Begleitung entscheiden und nicht den Weg über die heimliche Geburt und die Babyklappe wählen, wird sich erst zeigen müssen. Doch die Akzeptenz könnte bei den Betroffenen geringer als erwartet ausfallen, gibt Jeschke zu bedenken.

"Das Gesetz ist zu komplex und an zu viele Bedingungen geknüpft, differenziert aber anderseits nicht ausreichend. Das fördert nicht unbedingt Vertrauen und könnte eher abschreckend wirken. Auch die zwingende Koppelung einer obligatorischen Adoption an den vertraulichen Umgang mit den persönlichen Daten kann unter Umständen nachteilige Folgen für die Frauen haben. Denn entscheidet sich eine Mutter schließlich doch ihr Baby zu behalten - diese Option ist innerhalb einer bestimmten Frist nämlich möglich - wird automatisch ihre Anonymität und damit auch der gewünschte Schutz aufgehoben."

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
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