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Offizieller Status: Wer gilt wann und wie lange als genesen?


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Neue Regeln zum offiziellen Status
Wer gilt nun wann und wie lange als genesen?


Aktualisiert am 15.02.2022Lesedauer: 3 Min.
Dashboard des RKI: Nach Monaten des Anstiegs scheint der Scheitelpunkt der Omikronwelle bald erreicht zu sein.Vergrößern des Bildes
Dashboard des RKI: Nach Monaten des Anstiegs scheint der Scheitelpunkt der Omikronwelle bald erreicht zu sein. (Quelle: imago-images-bilder)
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Infektion vor der Impfung, ohne Impfung, nach der Impfung: Wer vom Coronavirus genesen ist, sieht sich aktuell einem Chaos an Regelungen gegenüber. Was gilt nun für wen und wie lange?

Nachdem die Gültigkeit des Genesenenstatus verkürzt worden war, gab es zahlreiche Diskussionen, Kritik und Unverständnis um die Entscheidung. Vor allem aber sind die Regelungen immer undurchsichtiger, sodass viele nicht mehr wissen, welcher Status nun für sie gilt. t-online gibt einen kurzen Überblick, welcher Status ab wann und wie lange jeweils gültig ist.

Was gilt grundsätzlich für den Genesenenstatus?

Grundsätzlich müssen drei Kriterien erfüllt sein, damit Sie als genesen gelten:

  1. Ihre Infektion wurde mittels eines PCR, PoC-PCR oder einer anderen Methode der Nukleinsäureamplifikationstechnik nachgewiesen. In einigen Fällen werden auch Antikörpertests akzeptiert, sofern sie in einem akkreditierten Labor erfolgt sind und der jeweilige Patient nicht geimpft ist.
  2. Das Datum des (ersten) positiven Tests liegt mindestens 28 Tage zurück.
  3. Das Datum des (ersten) positiven Tests darf höchstens 90 Tage zurückliegen.

Zusätzlich zu diesen Hauptkriterien, die erfüllt sein müssen, gibt es unterschiedliche Fälle, die eintreten können, bei denen Sie einen unklaren Immunstatus erlangen.

Nun ergänzte das RKI seine Empfehlung zusätzlich: Nur für Personen, die weder vor noch nach ihrer Infektion geimpft wurden, wird der Genesenenstatus auf drei Monate verkürzt. Bei geimpften Personen, die positiv getestet wurden, ist der Genesenennachweis nach wie vor sechs Monate lang gültig.

Sie sind ungeimpft, aber genesen

Wenn Sie sich zusätzlich zu einer Corona-Infektion zu keinem Zeitpunkt haben gegen SARS-CoV-2 impfen lassen, gilt für Sie die grundsätzliche Erklärung zum Genesenenstatus: Sie gelten dann als genesen, wenn bei Ihnen mindestens vor 28 und höchstens vor 90 Tagen mittels PCR-Test eine Covid-Infektion bestätigt wurde.

Sie erhalten für diesen Zeitraum ein Genesenenzertifikat, das Sie beispielsweise in Ihre Corona-App laden oder als Immunkarte vorzeigen können. Überall dort, wo eine 2G-Regel gilt, haben Sie für den gültigen Zeitraum Zutritt, bei 2G plus benötigen Sie zusätzlichen einen negativen Corona-Test.

Sie waren erst einmal geimpft, als Sie sich infiziert haben

Wenn Sie sich in den ersten vier Wochen nach der ersten Impfdosis mit dem Coronavirus infiziert haben, bekommen Sie Ihre zweite Impfdosis in der Regel im Abstand von mindestens drei Monaten zur Infektion, der Zeitraum kann in bestimmten Fällen auf bis zu vier Wochen verkürzt werden.

Ist die Infektion im Abstand von vier oder mehr Wochen zur ersten Dosis erfolgt, ist laut RKI keine weitere Impfung zur Grundimmunisierung erforderlich. Sie gelten in diesem Fall als vollständig geimpft. Nach der neuen RKI-Regelung gilt dieser Genesenenstatus nun auch wieder sechs statt nur noch drei Monate. Es hakt allerdings noch an der technischen Umsetzung, Geimpft-Genesene und Ungeimpft-Genesene in der Corona-App zu unterscheiden. Deshalb müsse das Genesenenzertifikat künftig auf seine Gültigkeit geprüft werden, mit Beachtung, ob die Person zusätzlich eine Impfung erhalten hat oder nicht.

Zusätzlich wird jedoch empfohlen, mindestens drei Monate nach der Infektion eine Auffrischungsimpfung anzunehmen, um den Immunschutz zu verbessern. Dann gelten Sie als geboostert.

Sie waren zum Zeitpunkt der Infektion vollständig geimpft

Wenn Sie sich erst nach einer vollständigen Impfung mit Covid-19 infiziert haben, gelten Sie zunächst sowohl als vollständig geimpft als auch als genesen. Sie benötigen allerdings keinen zusätzlichen Nachweis für die Genesung, da der Impfstatus in der Regel länger gültig ist. Zusätzlich sollten Sie sich mindestens drei Monate nach der Infektion ein drittes Mal impfen lassen, um den bestmöglichen Immunschutz zu erhalten.

Sie gelten dann als geboostert und sind beispielsweise vielerorts in Restaurants von der Testpflicht befreit. Die Regelungen dazu sind jedoch unterschiedlich, in einigen Bundesländern gelten Sie bereits mit zwei Impfungen und einer Infektion als geboostert.

Sie haben sich nach der Infektion impfen lassen

Wenn Sie zum Zeitpunkt der Infektion zwar noch nicht geimpft waren, sich aber danach haben impfen lassen, galten Sie zunächst als Genesener und gelten dann mit der Impfung als vollständig geimpft. Auch in diesem Fall sollten Sie drei Monate nach der Impfung eine weitere Impfung erhalten, um dann als geboostert zu gelten.

Sie waren geboostert und sind genesen

Wenn Sie sich drei Impfdosen zum Trotz mit dem Coronavirus infiziert haben, gelten Sie sowohl als genesen als auch geboostert. Da der Booster-Status Ihnen die größten Erleichterungen im Alltag, wie beispielsweise in einigen Fällen eine Befreiung von der Testpflicht, bringt, benötigen Sie keine zusätzliche Bescheinigung über Ihre Genesung.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Robert Koch-Institut: "Fachliche Vorgaben des RKI für COVID-19-Genesenennachweise"
  • Nachrichtenagentur dpa
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