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Corona-Selbsttests: Was ist zu tun, wenn der Test positiv ausfällt?


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Wichtige Schritte
Was ist zu tun, wenn der Corona-Selbsttest positiv ist?


Aktualisiert am 27.04.2021Lesedauer: 3 Min.
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Corona-Schnelltests für zu Hause: Eine Expertin klärt im Video über die größten Nachteile der Laientests auf. (Quelle: t-online)
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Mittlerweile sind in Deutschland mehr als ein Dutzend Corona-Schnelltests für die Eigenanwendung zugelassen. Die Handhabung ist einfach, allerdings ist vielen noch unklar, wie mit dem Testergebnis umzugehen ist.

In den ersten Supermärkten, Apotheken und Drogerien gibt es sie bereits zu kaufen: Einige Corona-Schnelltests sind mittlerweile auch für den Hausgebrauch zugelassen. Doch während beim Test im Testzentrum, Krankenhaus oder beim Arzt die jeweiligen Zuständigen entscheiden, wie nach dem Testergebnis vorzugehen ist, fühlen sich viele zu Hause damit alleingelassen. Welche Schritte sind zu befolgen, wenn der Test positiv ist?

Welche Corona-Schnelltests sind als Selbsttest zugelassen?

Mittlerweile hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Dutzende Schnelltests auf SARS-CoV-2 auch für den Hausgebrauch zugelassen. Darunter:

  • Healgen Scientific LLC: "Clinitest Rapid Covid-19 Self-Test"
  • Xiamen Boson Biotech Co: "Rapid SARS-CoV-2 Antigen Test Card"
  • Hangzhou Laihe Biotech Ltd: "Covid-19 Antigen Schnelltest (Nasal)"
  • SD Biosensor: "SARS-CoV-2 Rapid Antigen Test"
  • Ameda Labordiagnostik GmbH: "AMP Rapid Test SARS-CoV-2"
  • Beijing Hotgen Biotech Co: "Coronavirus (2019-nCoV)-Antigentest"
  • Aesku.Diagnostics GmbH & Co.: "Aesku.Rapid SARS-CoV-2"
  • Ameda Labordiagnostik GmbH: "Rapid Test SARS-CoV-2 Ag Sputum"
  • NanoRepro AG: "Repro Antigen Schnelltest (Viromed)/NanoRepro Antigen Rapid Test (Viromed)"
  • MP Biomedicals Germany GmbH: "Rapid SARS-CoV-2 Antigen Test Card"
  • Biosynex Suisse SA: "Biosynex Covid-19 Ag"
  • Hangzhou Clongene Biotech Co: "Covid-19 Antigen Rapid Test"
  • Medice Arzneimittel Pütter GmbH & Co. KG: "Medicovid-AG SARS CoV-2 Antigen Selbsttest Nase"
  • amec GmbH: "Covid-19 Antigen Schnelltest (Spucktest)"
  • MR Sanicom GmbH: "Covid-19 Antigen-Schnelltest (Kolloidales Gold)"

Wie wird das Testergebnis abgelesen?

Bei der ersten Anwendung eines Corona-Selbsttests kann es beim Blick auf die Testkassette zu einem kurzen Schreckmoment kommen: Denn recht schnell zeigt sich in der Regel beim Buchstaben C ein Strich. C, steht das etwa für Corona?

Video | So testen Sie sich selbst auf Corona
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Quelle: t-online

Doch keine Sorge, der Strich beim C steht für Control. Es ist also die Kontrolllinie. Sie zeigt an, dass das Testergebnis gültig ist. Ist beim C keine Linie zu sehen, dann ist das Ergebnis nicht gültig. Das T wiederum steht für Testlinie. Hier zeigt sich, ob der Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 positiv oder negativ ausgefallen ist.

Zusammengefasst: Kein Strich bei T und ein Strich bei C heißt, dass der Test negativ ist. Ein Strich bei T, auch wenn dieser vielleicht nur blass erscheint und ein Strich bei C bedeuten: positiv. Und was ist, wenn bei C kein Strich ist, dafür aber bei T? Auch das heißt: kein gültiges Testergebnis. Ein möglicher Grund ist, dass man zu viel oder zu wenig Flüssigkeit in die dafür vorgesehene Vertiefung der Kassette geträufelt hat. Dann sollte man den Test wiederholen.

Schritte nach einem positiven Testergebnis

Ist der Selbsttest positiv, sollten Sie sich zunächst isolieren und bei einem Hausarzt sowie dem Gesundheitsamt anrufen, um sich über die weiteren Schritte zu informieren, die bei Ihnen vor Ort genau gelten.

Grundsätzlich muss das Selbsttest-Ergebnis durch einen PCR-Test mit Analyse im Labor bestätigt werden. Laut Bundesgesundheitsministerium gilt: "Wer sich zu Hause selbst getestet und ein positives Ergebnis erhalten hat, sollte einen Termin beim Hausarzt machen oder sich unter der Telefonnummer 116 117 melden, um sich dann mit einem PCR-Test testen zu lassen." Bis zum Ergebnis des PCR-Tests sollten Sie sich in Quarantäne begeben und sich auch zu Hause an die AHA+L-Regeln halten.

Anders als Schnelltests, die von geschultem Personal durchgeführt werden, sind die Selbsttests allerdings nicht meldepflichtig. Es wird jedoch dazu geraten, trotzdem entsprechende Schritte einzuleiten.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
Verwendete Quellen
  • Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
  • Bundesgesundheitsministerium
  • Nachrichtenagentur dpa
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