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Coronavirus: So soll Prostitution ablaufen – Hygienekonzept


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Hygienekonzept vorgestellt
So soll Prostitution trotz Corona ablaufen


Aktualisiert am 20.05.2020Lesedauer: 3 Min.
Sexarbeit: Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist auch in der Sexbranche künftig Pflicht, laut Hygienekonzept.Vergrößern des Bildes
Sexarbeit: Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist auch in der Sexbranche künftig Pflicht, laut eines vorgelegten Hygienekonzepts. (Quelle: Ian Dyball/getty-images-bilder)

Mindestabstand von 1,5 Meter, kein Körperkontakt und Mund-Nasen-Schutz tragen: Das sind nur einige der aktuellen Corona-Verhaltensregeln. Sex mit Fremden? Mit diesen Maßnahmen kaum vorstellbar. Oder doch?

Zwar können viele Unternehmen unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln inzwischen nach und nach wieder öffnen. Diese Maßnahmen scheinen in der Sexbranche, die vor allem körpernahe Dienstleistungen anbietet, allerdings kaum umsetzbar zu sein. Damit Escort-Service, Prostitution und andere sexuelle Dienstleistungen auch in Zeiten von Corona funktionieren können, soll nun das Hygienekonzept des Berufsverbands erotische und sexuelle Dienstleistungen (BesD) zeigen. Darin aufgelistet sind Vorgaben, die sowohl für Sexarbeit in der Wohnung als auch auf dem Straßenstrich sowie für den Escort-Service gelten sollen.

Nur noch zu zweit

Wer gerne seine erotischen Fantasien mit mehreren Sexarbeiterinnen ausgelebt hat, muss auf die Umsetzung nun verzichten. Denn erotische Dienstleistungen sollen künftig nur noch zwischen zwei Personen stattfinden. Das sieht zumindest das Hygienekonzept vor.

Sex mit Mund-Nasen-Bedeckung

Bei dem Treffen muss stets eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Zwar könne auf diese beim Vorgespräch verzichtet werden, wenn dafür der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird. Während der erotischen Dienstleistung muss er allerdings wieder aufgesetzt werden. Abnehmen darf man ihn nicht – außer zum Wechseln, falls er durchfeuchtet ist, erklärt Sexarbeiterin Undine de Rivière aus Hamburg t-online.de. Dadurch entfallen allerdings dann orale Praktiken oder "gesichtsnahe Dienstleistungen" wie beispielsweise Küssen oder Oralverkehr. Auch in der Badewanne oder im Whirlpool dürfen beide die Bedeckung nicht abnehmen.

Abstand halten – auch beim Sex

Um trotz der Mund-Nasen-Bedeckung das Ansteckungsrisiko mit dem Coronavirus zu verringern, soll während der erotischen Dienstleistung "zwischen den Köpfen der beiden Personen ein Abstand von mindestens einer Unterarmlänge" eingehalten werden.

Desinfektion nach dem Akt

Auch nach dem Akt soll die Ansteckung über Körperflüssigkeiten möglichst vermieden werden. Oberflächen, Utensilien und Textilien sollen umgehend gesäubert und desinfiziert werden. Dieses Vorgehen sei jedoch bereits eine gängige Praxis in der Branche, um das Ansteckungsrisiko mit Geschlechtskrankheiten und anderen Erregern zu verringern, so der BesD. Neu ist, dass nun auch die Räumlichkeiten entsprechend gereinigt und gelüftet werden müssen.

Keine Sonderregeln für Stammkunden

Eine weitere große Änderung, die das Konzept bei der Sexarbeit vorsieht, ist die teilweise wegfallende Anonymität. Denn um mögliche Infektionsketten rückverfolgen zu können, sollen die Kontaktdaten aller Kunden nach dem Treffen noch mindestens vier Wochen aufbewahrt werden. Das gilt auch bei Stammkunden. "Es ist ganz klar, dass die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie [...] ernst genommen werden müssen. Wenn das für eine Zeit lang den Verzicht auf vollständig anonyme sexuelle Begegnungen bedeutet, ist das einem länger andauernden generellen Verbot der Sexarbeit auch aus gesamtgesellschaftlicher Sicht unbedingt vorzuziehen", so die Sexarbeiterin.

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Die gleichen Vorkehrungen sollen auch im Escort-Service eingehalten werden.

Das Aus für den Straßenstrich?

Auch für den Straßenstrich sieht das Konzept des BesD gravierende Änderungen vor. Prostituierte, die auf diese Weise ihr Geld verdienen, sollten sich ebenfalls an die zusätzlichen Hygienemaßnahmen halten. Dazu zählen vor allem das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung – sowohl bei sich selbst als auch seitens des Kunden – und das Ablehnen gesichtsnaher, erotischer oder oraler Dienstleistungen. Auch die Kontaktdaten des Kunden sollen vorab aufgeschrieben und entsprechend lange aufbewahrt werden. Dadurch würde allerdings die Anonymität, wegen derer der Straßenstrich häufig frequentiert wird, wegfallen, weiß auch der Berufsverband.

Bußgeld für Verweigerer?

Wie auch im Alltag wird es bei der Sexarbeit dazu kommen, dass Kunden die Maßnahmen nicht ernst nehmen oder diese gar verweigern, ahnt der BesD. Ein Bußgeld bei Verstößen ist jedoch noch nicht vorgesehen. Allerdings wüssten die Sexarbeiter entsprechend zu reagieren, sagt de Rivière. Unter Umständen werden die Kunden abgelehnt.

Erschweren die Regeln die Sexarbeit?

Der Berufsverband hat das Hygienekonzept für erotische Dienstleistungen während der aktuellen Corona-Situation in Zusammenarbeit mit mehreren Gesundheitsämtern entwickelt.

Eine Umsetzung der Maßnahmen ist laut der Sexarbeiterin aus Hamburg kein Problem: "Im Gegensatz zu vielen anderen Branchen, die nun erst einen verstärkten Umgang mit Hygiene erlernen müssen, gehören vorbeugende Maßnahmen gegen Übertragung von sexuell übertragbaren Krankheiten zu unserem Arbeitsalltag. Sexarbeitende sind es gewohnt und in der Lage, mit dem Thema Infektionsschutz verantwortungsvoll umzugehen."

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
Verwendete Quellen
  • Pressemitteilung des Berufsverbandes erotische und sexuelle Dienstleistungen e.V.
  • Interview mit Undine de Rivière
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