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Kopfläuse-Meldepflicht: Wer muss informiert werden?


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Gesetzliche Regelung
Läuse-Meldepflicht: Läusebefall nicht verheimlichen!

fh (CF)

22.07.2013Lesedauer: 2 Min.
Eltern sind verpflichtet, Kindergärten oder Schulen über einen Läusebefall beim Kind in Kenntnis zu setzen.Vergrößern des Bildes
Eltern sind verpflichtet, Kindergärten oder Schulen über einen Läusebefall beim Kind in Kenntnis zu setzen. (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)
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In Europa gilt die Meldepflicht für Läuse, damit das Umfeld von Betroffenen vor dem Läusebefall gewarnt werden kann. Nur so besteht die Chance, die Parasiten zu bekämpfen. Aus Angst vor Stigmatisierung melden viele Betroffene einen Läusebefall entweder gar nicht oder aber viel zu spät.

Meldepflicht für Läuse: Gesetzliche Regelung

Gemäß Paragraf 34 Absatz 5 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) sind Eltern dazu verpflichtet, Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen und Kindergärten zu informieren, wenn sie selbst oder ihre Kinder Läuse haben oder aber ein begründeter Verdacht dazu besteht.

Die unverzügliche Information der Gemeinschaftseinrichtung ist sehr wichtig, damit diese die Verbreitung der Kopfläuse in der Einrichtung verhindern kann, so das Online-Portal der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).

Ein Übertragungsrisiko besteht in allen Institutionen, die Betroffene regelmäßig besuchen. Neben Bildungseinrichtungen gehören hierzu auch Sportvereine und Freizeiteinrichtungen. Diese wiederum haben laut Paragraf 34 Absatz 6 IfSG eine Meldepflicht für Läuse gegenüber dem Gesundheitsamt. Betroffene sollten solche Einrichtungen so lange nicht aufsuchen, bis mit der Behandlung begonnen wurde.

Wie kommt es zum Läusebefall?

Viele Eltern schrecken trotz der gesetzlichen Vorgaben davor zurück, einen Läusebefall zu melden, weil sich nach wie vor das Gerücht hält, dass dieser sich auf mangelnde Hygiene zurückführen ließe, so ein "Spiegel"-Bericht zum Thema. Dabei haben Läuse in Bezug auf ihren Wirt weder hygienische noch soziale Präferenzen. Auf der Suche nach der nächsten Blutnahrung wandern sie von einem Kopf zum nächsten – egal, wie sauber oder dreckig dieser ist.

Am schnellsten erfolgt die Übertragung von Läusen bei direktem Körperkontakt oder bereits bei relativer Nähe. In Kindergärten und Schulen fühlen sich die Parasiten deswegen am wohlsten. Schmusen oder rangeln die Kinder miteinander, benutzen sie die gleichen Kämme und Bürsten oder tauschen ihre Mützen, können die winzigen Tierchen problemlos von einem Wirt zum nächsten gelangen.

Läuse: Gefährliche Parasiten

Wie wichtig es ist, die Meldepflicht für Läuse ernst zu nehmen, zeigt ein Blick in die Geschichte. Der Parasit hält sich seit Jahrhunderten auf Haut, Haar und Kleidung der Bevölkerung. Neue Studien deuten sogar darauf hin, dass sich die Pest im Mittelalter nicht wie bisher angenommen durch Rattenflöhe, sondern Kopf- und Kleiderläuse übertrug. Die europäische Meldepflicht für Läuse ist daher ein Versuch, den Parasiten endgültig auszulöschen.

Glücklicherweise sei die Tabuisierung des Themas mittlerweile rückläufig, so die Kinderärztin Dr. Anne Rothe gegenüber dem Apotheken-Magazin "Baby und Familie": "Da in vielen Einrichtungen inzwischen umfangreiche Elternaufklärung geleistet wird, wissen die Eltern heutzutage oft bereits, bevor sie zum Kinderarzt kommen, dass der Befall kein Zeichen für mangelnde Hygiene ist und dass es jeden treffen kann."

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
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