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Lipom ausdrücken? Warum Sie die Beule nicht selbst behandeln sollten


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Bloß nicht ausdrücken
Warum Sie ein Lipom nicht selbst entfernen sollten


Aktualisiert am 14.03.2023Lesedauer: 2 Min.
Eine Frau schaut sich im Spiegel an und fasst sich an den Hals.Vergrößern des Bildes
Ein Lipom lässt sich nicht einfach ausdrücken oder auf anderem Wege selbst entfernen. (Quelle: PhotoLife94/getty-images-bilder)

Wer ein Lipom bei sich entdeckt, sollte nicht versuchen, es selbst zu entfernen. Hier erfahren Sie, warum Ausdrücken und andere Maßnahmen riskant sind.

Ein Lipom ist ein gutartiger Knubbel unter der Haut, der aus Fettzellen besteht und meist nur einen Durchmesser von wenigen Zentimetern erreicht. Beschwerden verursacht es normalerweise nicht. Je nachdem, wo das Lipom liegt, kann es jedoch optisch stören, bei alltäglichen Handgriffen im Weg sein und/oder Druck auf umliegendes Gewebe üben und Schmerzen hervorrufen. In diesen Fällen wünschen sich die Betroffenen, den Knubbel so rasch wie möglich loszuwerden.

Das ist für gewöhnlich kein Problem: Lipome lassen sich im Rahmen eines kleinen operativen Eingriffes schnell und unkompliziert herausschneiden. Manchmal kommen auch andere medizinische Verfahren zur Beseitigung infrage. Der Versuch, sie selbst zu entfernen, ist indessen keine gute Idee, sondern riskant.

Lipom selbst entfernen – das spricht dagegen

Ein Lipom ist nicht immer eindeutig als solches zu erkennen. Unter Umständen handelt es sich bei dem Knubbel vielmehr um eine andere Art von Geschwulst, beispielsweise eine Zyste, eine Warze, ein Fibrom oder auch einen bösartigen Tumor wie ein Liposarkom. Zweifelsfrei feststellen kann das nur eine Hautärztin oder ein Hautarzt. Und das ist wichtig – denn nur, wenn die tatsächliche Ursache für die Wucherung klar ist, lässt sich diese wirksam behandeln.

Das allein ist Grund genug, ein – mutmaßliches – Lipom ärztlich abklären zu lassen, anstatt zu versuchen, es selbst zu entfernen. Hinzu kommt, dass eine solche "Selbsttherapie" nicht aussichtsreich ist, sondern je nach ergriffener Maßnahme riskante Konsequenzen haben kann.

Lässt sich ein Lipom ausdrücken?

Ein Lipom lässt sich nicht ausdrücken. Anders als Pickel und Mitesser, die in der Haut liegen und über eine Öffnung nach außen verfügen, befindet sich ein Lipom unter der Haut und ist mit einer Kapsel aus Bindegewebe umschlossen. Wer daran herumquetscht, wird damit also keinen Erfolg haben, sondern allenfalls das betroffene Gewebe malträtieren.

Zusätzlich Instrumente wie eine Nadel zur Hand zu nehmen, ist nicht nur sinnlos, sondern kann außerdem eine schmerzhafte und unter Umständen gefährliche Entzündung nach sich ziehen – und später eine Narbe.

Lipom mit Hausmitteln selbst entfernen – funktioniert das?

Wer im Internet nach Tipps gegen Lipome sucht, stößt dabei unter anderem auf Hausmittel wie Honig, Vollkornmehl oder Apfelessig. Diese sollen wiederholt auf den Hautknoten aufgetragen werden, bis er – angeblich – schrumpft und verschwindet.

Ob solche Maßnahmen bei Lipomen tatsächlich etwas bringen, ist allerdings nicht wissenschaftlich untersucht. Die Selbsthandlung mit derlei Mitteln lässt sich daher nicht empfehlen, erst recht nicht, wenn die Betroffenen die Hautveränderung noch nicht von einer Ärztin oder einem Arzt haben untersuchen lassen. Denn dann besteht die Möglichkeit, dass es sich dabei um eine andere Art von Tumor handelt, die eine zeitnahe und gezielte Behandlung erfordert – und deren Beginn würde eine Selbstbehandlung verzögern.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
Verwendete Quellen
  • Online-Informationen von AMBOSS: www.amboss.com (Abrufdatum: 13.3.2023)
  • Online-Informationen von Deximed: deximed.de (Abrufdatum: 13.3.2023)
  • Online-Informationen von Gelbe Liste Pharmaindex: www.gelbe-liste.de (Abrufdatum: 13.3.2023)
  • "Lipom". Online-Informationen von Gelbe Liste Pharmaindex: www.gelbe-liste.de (Stand: 26.5.2022)
  • "Lipom (Übersicht)". Online-Informationen von Altmeyers Enzyklopädie: altmeyers.org (Stand: 26.2.2020)
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