Trotz Covid-19 Welche Arztbesuche Sie nicht aufschieben sollten
Die jährliche Vorsorge, Kontrolluntersuchungen oder der Termin beim Spezialisten: Arzttermine sind wichtig, nicht nur bei chronischen oder schweren Erkrankungen. Im zweiten Lockdown werden viele Menschen das Wartezimmer meiden, um sich nicht mit SARS-CoV-2 anzustecken. Warum dennoch nicht jeder Arztbesuch auf die lange Bank geschoben werden sollte.
Die Corona-Pandemie wird unseren Alltag noch lange Zeit bestimmen. Der Schutz der Gesundheit nimmt dabei eine wichtige Rolle ein. Doch mit der Reduzierung des Infektionsrisikos ist es nicht getan. Es geht auch darum, gesund zu bleiben und dafür zu sorgen, dass sich bestehende Erkrankungen nicht verschlimmern.
Vor dem Arztbesuch anrufen und nachfragen
Doch wann lässt sich ein Arzttermin aufschieben und wann nicht? Eine pauschale Antwort auf diese Frage gibt es nicht, denn es kommt immer auf den individuellen Fall an. Im Zweifelsfall sollten Patienten den Arzt selbst fragen, am besten telefonisch. Das gilt nicht nur für Senioren und Menschen mit Vorerkrankungen, sondern auch für alle anderen Patienten.
Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen sowie allgemeine Check-ups lassen sich gegebenenfalls verschieben. Geplante Operationen und stationäre Kontrolltermine sollten jedoch keinesfalls ohne Abklärung mit dem Arzt abgesagt werden.
Corona-Verdacht: Was tun?
Wer Husten, Halsschmerzen, Fieber oder Schnupfen hat – also Covid-19-Symptome oder einen Verdacht auf eine Infektion – sollte auf jeden Fall erst einmal zu Hause bleiben und mit den Arztpraxen oder zuständigen Gesundheitsbehörden telefonieren. Dann erst ist ein Praxisbesuch möglich. Zudem gibt es in Hausarztpraxen sogenannte Infektionssprechstunden extra für solche Patienten. So kommen diese nicht mit anderen Besuchern der Praxis in Kontakt.
Bei akuten Beschwerden nicht zögern
Bei Symptomen, die auf eine ernsthafte Krankheit hindeuten, zum Beispiel ein Herzleiden oder Krebs, sollte der Arztbesuch auf keinen Fall aufgeschoben werden. Das Gleiche gilt für akute Beschwerden wie hohes Fieber oder Schmerzen, die nicht von selbst verschwinden oder sich sogar noch verstärken.
"Auch bei einer einfachen Blasenentzündung sollte man als Patient nicht warten, sondern sich zeitnah an den Hausarzt wenden, um eventuell auftretende Komplikationen zu vermeiden", sagt Anke Richter-Scheer, Vorstandsmitglied im Deutschen Hausärzteverband. Das Verschleppen einer Krankheit oder eine zu späte Behandlung könne schwere gesundheitliche Folgen nach sich ziehen.
Ebenso sollten laufende Therapien und Kontrolluntersuchungen bei chronischen Krankheiten fortgeführt werden. Auch Parkinson-Patienten, Diabetiker und andere Menschen mit chronischen Krankheiten müssten weiter versorgt werden, so die Ärztin.
Bei Impfungen gilt, die empfohlenen zeitlichen Abstände möglichst einzuhalten. Viele Ärzte bieten dafür separate Impfsprechstunden an.
Telemedizin: Für Herzpatienten eine gute Alternative
Für Menschen mit Gefäß- oder Herzerkrankungen ist es besonders wichtig, auch während der Pandemie in engem Kontakt mit ihrem Arzt zu bleiben. Da sie zur Risikogruppe gehören, die im Falle einer Infektion mit SARS-CoV-2 mit einem schweren Verlauf rechnen müssen, sollten diese Patienten besonders darauf achten, dass ihre Werte und die medikamentöse Einstellung optimal sind. Regelmäßige Beratungsgespräche mit dem Arzt sind hierzu notwendig.
Gleichzeitig jedoch gilt es, sich vor dem Virus zu schützen und das Ansteckungsrisiko im Wartezimmer zu vermeiden. Daher empfiehlt die Deutsche Herzstiftung telemedizinische Sprechstunden als Alternative zum Arztbesuch in der Praxis. Die Beratung am Telefon oder im Videochat ersetzt zwar keine körperlichen Untersuchungen, dennoch erhält der Arzt einen Eindruck vom Gesundheitszustand des Patienten, kann auch die Medikation anpassen und entscheiden, ob weitere Untersuchungen notwendig sind. Viele Ärzte bieten hierzu Termine in weniger frequentierten Randzeiten des Praxisbetriebes an.
Herzinfarkt und Schlaganfall: Jede Minute zählt
Akute Symptome wie plötzlicher Brustschmerz, Luftnot, Lähmungen oder plötzlich auftretende Sprachstörungen sind medizinische Notfälle und müssen sofort behandelt werden. Betroffene oder deren Angehörige sollten in diesem Fall unverzüglich den Notruf 112 wählen. Die genannten Symptome können Hinweise auf einen Herzinfarkt oder Schlaganfall sein. Je früher der Patient behandelt wird, desto höher ist seine Chance, zu überleben und mögliche Spätschäden zu verhindern.
Allerdings vermelden viele Krankenhäuser, in denen Herzinfarkt- und Schlaganfall-Patienten versorgt werden, dass sie seit Beginn der Corona-Pandemie einen deutlichen Rückgang dieser Patientengruppe verzeichnen. "Es liegt die Vermutung nahe, dass viele Menschen im Moment trotz beunruhigender Symptome aus Angst vor einer Infektion mit SARS-CoV-2 nicht ins Krankenhaus gehen", sagt Professor Wolf-Rüdiger Schäbitz von der Deutschen Schlaganfall-Gesellschaft (DSG).
Dieser Trend wirke sich nicht nur negativ auf die Überlebenschancen der Patienten aus, sondern erhöhe auch das Risiko für schwere Folgeschäden. Hinzu komme, dass Patienten mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie zum Beispiel Herzinsuffizienz, Diabetes und Hypertonie bei unzureichender oder später Behandlung auch ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf einer Corona-Infektion hätten.
Krebs: Behandlung nie ohne ärztliche Rücksprache aussetzen
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass Menschen, deren Immunsystem geschwächt ist, schneller und möglicherweise auch schwerer an Covid-19 erkranken als Gesunde. Dazu zählen viele Krebspatienten, die entweder durch die Erkrankung selbst oder durch die Behandlung ein geschwächtes Immunsystem haben. Somit ist ihr Infektionsrisiko bei Arzt- und Krankenhausbesuchen höher. Dennoch brauchen gerade Krebspatienten eine intensive medizinische Begleitung und engmaschige Kontrollen.
Die Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie (DGHO) empfiehlt Betroffenen, eine geplante Krebstherapie nicht zu verschieben. Nur wer ein erhöhtes Infektionsrisiko habe, zum Beispiel nach Kontakt mit einem am Coronavirus Erkrankten, solle den Nutzen und das Risiko der Behandlung zusammen mit seinem Arzt abwägen. Individuell könne dann über die Verschiebung der Therapie oder Nachsorge entschieden werden, so die DGHO.
Allerdings gibt es bei Krebs auch Erkrankungssituationen, in denen eine schnelle Behandlung geboten sei, um die Heilungschancen nicht zu gefährden. Derzeit beobachtet die Organisation mit großer Sorge, dass zunehmend Krebspatienten erst in sehr fortgeschrittenen Tumorstadien in die Klinik kommen. Einen Grund sehen die Experten in der Angst vieler Patienten vor einer Corona-Infektion.
Sonderregeln bei Kinderärzten, Zahnärzten und Gynäkologen
Akutfall ja – Vorsorge und Check-ups eher nein – Infektionssprechstunde bei Erkältungssymptomen: Dieser Dreiklang gilt derzeit bei Hausärzten und abgewandelt auch in vielen anderen Facharztpraxen. Bei Kinderärzten sind viele zeitliche Vorgaben gelockert: Eltern und Ärzte können mit der Vorsorgeuntersuchung U6, die zwischen dem zehnten und zwölften Lebensmonat stattfinden soll, Termine zu einem späteren Zeitpunkt nachholen. Für die U2 bis U5 gilt das nicht: Sie sollten weiter wie geplant und vorgegeben stattfinden.
Für Zahnbehandlungen gibt die Bundeszahnärztekammer folgende Empfehlung: Wer Zahnschmerzen hat, sollte weiter zum Arzt gehen. Auch geplante Behandlungen, vom Zahnstein bis zum Weisheitszahn, sollten erst einmal weitergehen – zu groß sei sonst die Gefahr von Komplikationen. Kontrolltermine können dagegen, in Absprache mit dem Arzt, erst einmal warten.
Für Personen mit Verdacht auf Covid-19 oder damit Infizierte gibt es spezialisierte Praxen, die über eine umfassende Schutzausrüstung verfügen. Adresse und Kontaktdaten einer Praxis in ihrer Nähe erhalten Betroffene telefonisch von ihrem behandelnden Zahnarzt oder dem jeweiligen zahnärztlichen Notdienst.
Beim Frauenarzt gelten ähnliche Regeln wie beim praktischen Arzt: Akutfälle haben Vorrang gegenüber Vorsorgeuntersuchungen. Doch auch hier lautet die Empfehlung: Informieren Sie sich telefonisch bei Ihrem Gynäkologen, ob und wie lange ein Termin verschoben werden kann.
Bei Schwangeren werden weiter alle Termine durchgeführt, so der Berufsverband der Frauenärzte (BVF). Viele Praxen takten derzeit Termine genau, damit die Wartezimmer möglichst leer sind. Pünktliches Erscheinen ist also Pflicht. Begleitpersonen sind häufig unerwünscht. Ausnahmen können gelten, wenn sich jemand etwa ohne Dolmetscher nicht verständigen kann.
- Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
- Nachrichtenagentur dpa-tmn
- Deutsche Herzstiftung e.V.
- Deutsche Schlaganfallhilfe
- Deutsches Krebsforschungszentrum (dkfz)
- Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie
- Eigene Recherchen