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Abtreibung: Rechtsgrundlagen, Methoden und Kosten


Abtreibung
Schwangerschaftsabbruch: Rechtsgrundlagen, Methoden, Kosten

t-online, Larissa Koch

Aktualisiert am 22.08.2018Lesedauer: 4 Min.
Beratung beim Arzt: In Deutschland können Frauen nicht einfach einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen. Sie müssen sich zunächst an eine anerkannte Beratungsstelle wenden.Vergrößern des Bildes
Beratung beim Arzt: In Deutschland können Frauen nicht einfach einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen. Sie müssen sich zunächst an eine anerkannte Beratungsstelle wenden. (Quelle: NanoStockk/getty-images-bilder)

Eine ungeplante Schwangerschaft kann Frauen in eine Krise stürzen. Viele Fragen müssen geklärt werden. Will ich überhaupt ein Kind? Wo kann ich mich informieren, wenn ich eine Entscheidungshilfe brauche? Kommt ein Schwangerschaftsabbruch für mich in Frage? Unabhängige Informationen erhalten Sie hier.

Wird eine Frau überraschend schwanger, ohne es gewollt zu haben, ist das nicht selten erstmal ein Schock. Sofort dreht sich das Gedankenkarussell. Ängste und viele Fragen kommen auf.

In Deutschland können Frauen nicht einfach einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen. Sie müssen sich zunächst an eine anerkannte Beratungsstelle wenden. Der Paragraph 218 des Strafgesetzbuches macht einen Schwangerschaftsabbruch zu einer Straftat, die unter bestimmten Voraussetzungen jedoch straffrei bleibt. Zum Beispiel müssen Schwangere in der Regel vor einer Abtreibung eine Beratung wahrnehmen. Das gilt nicht für Frauen, die durch Missbrauch oder Vergewaltigung schwanger geworden sind.

Beratung im Vorfeld eines möglichen Schwangerschaftsabbruchs

Nach der Beratungsregelung (§ 218a Abs. 1StGB und §§ 5 ff. Schwangerschaftskonfliktgesetz) bleibt der Schwangerschaftsabbruch unter folgenden Bedingungen straffrei:

• Die Schwangere muss den Schwangerschaftsabbruch verlangen.

• Sie muss in einer staatlich anerkannten Beratungsstelle die gesetzlich vorgeschriebene Schwangerschaftskonflikt-Beratung wahrgenommen und dort den Beratungsschein erhalten haben.

• Zwischen dem Ausstellen des Beratungsscheins und dem Eingriff müssen mindestens drei Tage liegen.

• Es dürfen seit der Empfängnis (Befruchtung) nicht mehr als zwölf Wochen vergangen sein. Dies entspricht der 14. Schwangerschaftswoche (SSW), wenn nicht vom Tag der Empfängnis, sondern vom ersten Tag der letzten Regelblutung gerechnet wird.

• Der Schwangerschaftsabbruch muss von einer Ärztin oder einem Arzt vorgenommen werden.

• Die Ärztin oder der Arzt, die oder der den Abbruch vornimmt, darf nicht bereits die Schwangerschaftskonflikt-Beratung durchgeführt haben.

Quelle: www.familienplanung.de der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)

Medizinische Gründe für einen Schwangerschaftsabbruch

Ein medizinischer Grund liegt dann vor, wenn das Leben der Betroffenen durch die Schwangerschaft oder Geburt bedroht ist, etwa weil sie schwer krank ist und die anstehende Belastung nicht verkraften würde. Auch wenn die körperliche oder seelische Gesundheit der Frau durch Schwangerschaft massiv bedroht ist, kann es medizinisch begründet sein, einen Abbruch vorzunehmen. Ein Arzt muss dann feststellen, dass er den Schwangerschaftsabbruch für alternativlos hält, weil er eine Schwangerschaft und/oder Geburt als nicht zumutbar erachtet.

Auch wenn mit einer "erheblichen gesundheitlichen Schädigung des Kindes" zu rechnen ist, kann ein Abbruch gerechtfertigt sein. Das muss jedoch durch eine pränatale Untersuchung belegt werden. In einem solchen Fall ist auch nach der zwölften Woche nach Empfängnis eine Abtreibung noch straffrei möglich. Diese darf jedoch nicht von demselben Arzt vorgenommen werden, der die Diagnose gestellt hat.

Kriminologische Gründe für einen erlaubten Schwangerschaftsabbruch

Ist eine Frau Opfer einer Vergewaltigung oder sexuellen Missbrauchs geworden, kann sie sich straffrei gegen die Schwangerschaft entscheiden. Eine Beratung muss sich vorher nicht aufsuchen. Die "kriminologische Indikation" muss jedoch durch einen Arzt nachgewiesen werden. Mädchen, die noch nicht das 14. Lebensjahr vollendet haben und schwanger werden, fallen auch unter diese Regelung: Das heißt, ein Schwangerschaftsabbruch bleibt in ihrem Fall straffrei. Jedoch dürfen seit der Befruchtung (Empfängnis) nicht mehr als zwölf Wochen vergangen sein. Wird nicht vom Tag der Befruchtung an gerechnet, sondern vom ersten Tag der letzten Regel, entspricht dies der 14. Schwangerschaftswoche.

Schwangerschaftsabbruch mit Medikamenten bis zur neunten SSW möglich

Ein Abbruch der Schwangerschaft ist bis zum 63. Tag nach Beginn der vergangenen Periode (bis zur neunten Schwangerschaftswoche) rechtlich zulässig mithilfe von Medikamenten. Zum Einsatz kommt der Wirkstoff Mifepriston, der unter dem Handelsnamen "Mifegyne" zugelassen ist. Der Wirkstoff hemmt das Hormon Progesteron, das zentral für die Schwangerschaft ist. Anschließend muss das Hormon Prostaglandin eingenommen werden. In Apotheken ist die sogenannte Abtreibungspille (Mifegyne) nicht erhältlich.

Mit der Gabe dieser beiden Wirkstoffe wird eine Fehlgeburt eingeleitet. Bis der Schwangerschaftsabbruch tatsächlich abgeschlossen ist, vergehen einige Tage bis zwei Wochen. Allerdings dürfen ausschließlich Ärzte und Kliniken, die zu Schwangerschaftsabbrüchen befugt sind, diese Form des Abbruchs durchführen.

Nicht jede Schwangere darf die Wirkstoffe Mifepriston und Prostaglandine zur Provokation eines Abbruchs einnehmen. Das gilt zum Beispiel für Frauen mit Allergien gegen die Wirkstoffe, Frauen mit chronischem Nierenversagen oder Blutgerinnungsstörungen.

Schwangerschaftsabbruch mit OP

Nach der neunten Schwangerschaftswoche ist eine Abtreibung nur noch durch eine operative Maßnahme gestattet. Es gibt zwei mögliche Verfahren: die Absaugmethode und die Ausschabung der Gebärmutter. Die Absaugmethode ist das gängige operative Verfahren und kann vor der zwölften Schwangerschaftswoche mit örtlicher Betäubung oder unter Vollnarkose durchgeführt werden. Dabei wird mit einem Vakuumschlauch der Embryo oder Fötus von der Gebärmutter abgesaugt. In den ersten drei Monaten der Schwangerschaft wird ein solcher Abbruch ambulant im Krankenhaus oder einer gynäkologischen Praxis vorgenommen, das heißt, die Betroffene kann wenige Stunden nach dem Eingriff wieder nach Hause.

Die Variante der Ausschabung, auch Kürettage oder Abrasio genannt, wird seltener angewendet. Dabei wird unter Vollnarkose der Fötus entfernt. Die Gebärmutter wird dabei mit einem löffelartigen Instrument ausgeschabt. Die meisten Frauen bleiben bei dieser Methode eine Nacht im Krankenhaus.

Spätabbrüche nach der zwölften SSW

Bei Schwangerschaftsabbrüchen nach der zwölften Woche nach der Empfängnis ist ein operativer Schwangerschaftsabbruch nicht mehr rechtens. Wenn sich nach dieser Zeit aber herausstellt, dass das Kind schwer krank oder behindert sein wird, ist ein Abbruch dennoch rechtlich zugelassen. In einem solchen Fall wird der Fötus abgetötet und mit Medikamenten die Geburt eingeleitet. Es handelt sich dann um eine beabsichtigte Fehlgeburt. Im Anschluss müssen Gewebereste aus der Gebärmutter mittels Ausschabung entfernt werden.

Was kostet ein Schwangerschaftsabbruch?

Wenn die Abtreibung muss die Schwangere in der Regel selbst bezahlen, außer es liegen medizinische oder kriminologische Gründe vor. Die Kosten liegen je nach Praxis und Methode zwischen 200 und 800 Euro. Allerdings variieren die verfügbaren Angaben zu den Kosten zwischen Krankenkassen und Beratungsstellen. Insofern sollten betroffene Frauen sich individuell erkundigen.

Ist die Schwangere finanziell nicht in der Lage, die Kosten zu tragen, werden diese übernommen. Das gilt für Geringverdienerinnen, Bezieherinnen von Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II oder einer Ausbildungsförderung wie BAföG. Voraussetzung ist, dass die Frau weniger als 1.142 Euro netto monatlich zur Verfügung hat und kein Vermögen besitzt, auf das sie kurzfristig zugreifen kann. Wenn sie noch minderjährige Kinder betreut, erhöht sich die Einkommensgrenze für jedes Kind um 270 Euro. Liegt die Kaltmiete der Wohnung der Schwangeren über 334 Euro, wird die Einkommensgrenze ebenfalls um diesen Betrag heraufgesetzt. Die Übernahme der Kosten muss bei der Krankenkasse im Vorfeld des Schwangerschaftsabbruchs beantragt werden. Die Bemessungsgrenze wird jährlich erhöht. Die Angaben gelten bis einschließlich Juni 2018.

Wo können Frauen einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen?

Welche Frauenärzte eine Abtreibung entweder in einer gynäkologischen Praxis oder einer Klinik durchführen dürfen, erfährt man über Listen von unabhängigen Beratungsstellen.

Wo bekomme ich unabhängige Beratung?

An folgende Einrichtungen können betroffene Schwangere sich wenden:

  • Arbeiterwohlfahrt
  • Caritas
  • Der Paritätische Wohlfahrtsverband
  • Deutsches Rotes Kreuz
  • Diakonisches Werk
  • donum vitae
  • Gesundheitsamt
  • Pro Familia

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) informiert auf der Internetseite www.familienplanung.de über Rechte, Pflichten und medizinische Hintergründe zum Thema Schwangerschaftskonflikt. Sie bietet zudem eine Online-Suche nach Beratungsstellen in Ihrer Nähe an. Die Beratung ist für jede Frau kostenlos.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
Verwendete Quellen
  • Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): www.Familienplanung.de
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