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Versicherungen für Paare: So sparen Sie bei Privathaftpflicht & Co.


Valentinstag mal anders
So können Paare bei Versicherungen sparen

13.02.2025 - 13:23 UhrLesedauer: 1 Min.
Aus zwei mach eins: Mit dem Zusammenzug können sich Paare bestimmte Versicherungsverträge teilen.Vergrößern des Bildes
Aus zwei mach eins: Mit dem Zusammenzug können sich Paare bestimmte Versicherungsverträge teilen. (Quelle: Christin Klose/dpa-tmn)
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Den Tag der Liebenden feiern viele Paare mit romantischen Gesten. Aber warum nicht mal weniger romantisch und mehr praktisch denken?

Frisch verliebt und bereit, zusammenzuziehen? Dann können Paare mehr als nur die Miete teilen. Denn auch manche Versicherungsverträge braucht es nicht doppelt. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erklärt, welche Verträge sich zusammenlegen lassen:

1. Privathaftpflichtversicherung

Die Privathaftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Sie leistet, wenn Versicherungsnehmer Dritte schädigen. Paare, die zusammenwohnen, benötigen aber nicht zwei getrennte Verträge – vielmehr kann der eine den anderen in seinen Vertrag aufnehmen. Die überflüssige Zweitpolice kann dann laut GDV zum Ende eines Versicherungsjahres gekündigt werden.

2. Hausratversicherung

Eine Hausratversicherung ersetzt etwa nach einem Einbruch, Wasserschaden oder einem Wohnungsbrand die Wohnungseinrichtung. Gibt es nur einen Haushalt, braucht es auch nur eine Police. Mit dem Zusammenzug kann der zweite Vertrag in der Regel problemlos gekündigt werden. Aber Achtung: Möglicherweise muss man bei der gemeinsamen Hausratversicherung die Versicherungssumme anpassen – etwa weil sich der Hausstand vergrößert oder teure gemeinsame Anschaffungen hinzukommen.

3. Rechtsschutzversicherung

Auch bei der Rechtsschutzversicherung, die für Versicherte im Falle eines Rechtsstreits Anwalts- und Gerichtskosten übernimmt, kann ein Partner den jeweils anderen in der Regel in den Vertrag aufnehmen lassen. Voraussetzung dafür ist dem GDV zufolge, dass das Paar zusammenwohnt und die Rechtsschutzversicherung kein Single-Tarif ist. Eine Nachfrage beim Anbieter oder Vermittler bringt Aufschluss.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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