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Lebensversicherung kündigen? Verbraucherschützer warnen vor hohen Kosten


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Verbraucherschützer raten
Welche Lebensversicherungen Sie nicht kündigen sollten

Von dpa
Aktualisiert am 08.11.2024 - 14:02 UhrLesedauer: 2 Min.
Paar sitzt bei einem Makler und lässt sich beratenVergrößern des Bildes
Beratung bei einem Versicherungsmakler: Wenn ein Lebensversicherungsvertrag schon sehr lange besteht, ist das kein Grund, ihn gegen einen neuen einzutauschen. (Quelle: GeorgeRudy)

Der Wechsel in einen neuen Vertrag kann bei manchen Versicherungen sinnvoll sein. Bei Lebensversicherungen ist das aber oft nicht der Fall.

Wollte Ihr Lebensversicherer Sie schon mal davon überzeugen, den alten Vertrag gegen einen neuen einzutauschen? Darauf sollten Sie sich besser nicht vorschnell einlassen, rät die Verbraucherzentrale NRW. Der Grund: Häufig sei der Wechsel in einen anderen Vertrag vor allem für Versicherer ein gutes Geschäft.

Lebensversicherungen kaum noch zeitgemäß

Der Abschluss neuer Kapitallebensversicherungen ist laut der Verbraucherzentrale angesichts niedriger Zinsen und hoher Kosten kaum noch zeitgemäß. Ältere Verträge, besonders jene, die vor 2004 abgeschlossen wurden, bieten oft noch Garantiezinsen zwischen drei und vier Prozent. Wer diese Verträge nun aufgibt und einen neuen Vertrag mit geringerer oder gar keiner Garantie abschließt, könnte am Ende ein schlechtes Geschäft machen.

Hinzu kommt, dass bei Verträgen, die vor 2005 abgeschlossen wurden und länger als zwölf Jahre laufen, die Auszahlung oft noch steuerfrei ist. Versicherte sollten daher ihre Versicherungsunterlagen überprüfen, um festzustellen, welche Option für sie vorteilhafter ist. Wer den Überblick verliert, kann sich bei einer Beratungsstelle der Verbraucherzentrale Unterstützung holen.

Beitragsfreistellung statt Kündigung

Übrigens: Auch wenn Ihnen die Beiträge für die Lebensversicherung über den Kopf wachsen oder Sie sie für unrentabel halten, ist eine Kündigung nicht immer die beste Option. Laut Verbraucherzentrale NRW kann es besser sein, zum Beispiel nur eine Beitragsfreistellung der Versicherung zu beantragen. Dann bleibt das Ersparte im Vertrag erhalten, monatliche Beiträge müssen aber nicht mehr geleistet werden.

Wer das Geld aus der Versicherung dringend benötigt, kann die Police möglicherweise auch auf dem Zweitmarkt verkaufen. Das kann unter Umständen einen höheren Erlös bringen als der Rückkaufswert des Versicherers bei Kündigung.

In manchen Fällen können Versicherte sogar noch von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen – selbst Jahre nach Abschluss oder Auszahlung. Das geht etwa dann, wenn Versicherer bei Vertragsschluss nicht oder nur unzureichend über Widerrufs- und Widerspruchsrecht informiert haben. Auch das kann den Erlös deutlich steigern, weil der Vertrag komplett rückabgewickelt wird.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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