Gut zu wissen Haftpflichtversicherung: Diese Schäden sind ausgeschlossen
Die Haftpflichtversicherung zahlt bei Schäden, die Sie anderen Personen zufügen. Das gilt mitunter sogar für durch grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
Ein Moment der Unaufmerksamkeit kann im privaten Bereich und im Straßenverkehr schnell zu schwerwiegenden Schäden am Körper oder Eigentum anderer Personen führen. Da solche Schäden mit hohen Kosten verbunden sind, sollten Sie eine Haftpflichtversicherung abschließen. Je nach Versicherungsgesellschaft können Sie beim Abschluss einer Haftpflichtversicherung zwischen verschiedenen Tarifen wählen.
Abgedeckte Schäden in der Haftpflichtversicherung
Die private Haftpflichtversicherung tritt bei Schäden ein, die Sie einer anderen Person schuldhaft zugefügt haben. Die Versicherung prüft im Schadensfall, ob der Anspruch berechtigt ist. Diese Versicherung tritt als passiver Rechtsschutz ein, da sie unberechtigte Ansprüche auf eigene Kosten abwehrt.
Bei einer berechtigten Forderung begleicht sie den Schaden. Voraussetzung dafür ist, dass der Schaden nicht absichtlich herbeigeführt wurde. Die Haftpflichtversicherung deckt folgende Schäden im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen ab:
- Personenschäden
- Sachschäden
- Vermögensschäden
Schäden, die über die Deckungssumme hinausgehen, müssen Sie selbst tragen. Daher ist es vor allem bei Personenschäden wichtig, wenn Sie vorsorglich eine hohe Deckungssumme vereinbaren. Das gilt nicht nur für die private Haftpflichtversicherung, sondern auch für die Kfz-Haftpflichtversicherung. Neben Schäden durch Unaufmerksamkeit oder Leichtsinn, deckt die Haftpflichtversicherung auch Schäden durch grobe Fahrlässigkeit ab.
Wann die Haftpflichtversicherung nicht leistet
Bei vorsätzlich herbeigeführten Schäden zahlt die private Haftpflichtversicherung nicht. Sie leistet auch nicht bei Schäden, die Ihnen bei der Arbeit entstanden sind. Diese Schäden sind durch die Berufshaftpflichtversicherung oder die Haftpflichtversicherung Ihres Arbeitgebers abgedeckt.
Viele private Haftpflichtversicherungen zahlen ebenfalls nicht bei Schäden, die der Versicherungsnehmer durch Fahrlässigkeit seinen im selben Haushalt lebenden Angehörigen zufügt. Auch bei Schäden bei Angehörigen, die im Vertrag mitversichert sind, tritt die Privathaftpflicht oft nicht ein. Es gibt aber Versicherungen, die diese Fälle entsprechend mitversichern. Fragen Sie daher explizit nach.
Kein Schadensersatz bei Schäden durch Eigenverschulden
Entsteht Ihnen durch eigenes Verschulden ein Schaden an Ihrem Eigentum, wird er durch die Privathaftpflichtversicherung nicht abgedeckt. Auch die Hausratversicherung tritt bei Schäden durch Eigenverschulden nicht ein.
Zumeist schließt die Hausratversicherung auch Schäden durch Fahrlässigkeit am persönlichen Eigentum aus. Daher ist es wichtig, mit geeigneten Schlössern und anderen Maßnahmen gegen Einbrüche vorzusorgen. Mehr zur Hausratversicherung lesen Sie hier.
- deutsche-schadenshilfe.de: "Zahlt die Hausratversicherung bei Eigenverschulden?" (Stand: 07.07.2023)
- verbraucherzentrale.de: "Private Haftpflichtversicherung: Ein absolutes Muss für jeden!" (Stand: 02.11.2022)