Versicherungen Schadensfälle in der Haftpflichtversicherung: Typische Beispiele
Fahrlässigkeit im Alltag kann dazu führen, dass Sie anderen Personen einen Schaden zufügen. Die Haftpflichtversicherung deckt diese Schäden ab.
Die Haftpflichtversicherung (auch Privathaftpflichtversicherung genannt) kommt für Personen-, Sach- und Vermögensschäden auf, die Dritten entstehen, wenn Sie fahrlässig handeln. Sie tritt nicht ein für vorsätzlich verursachte Schäden. Rundum absichern können Sie sich, wenn Sie auch Leistungen bei Schäden durch grobe Fahrlässigkeit vereinbaren.
Personenschäden mit existenzbedrohenden Größenordnungen
Wie wichtig eine Haftpflichtversicherung ist, zeigen Personenschäden, die für den Verursacher existenzbedrohend sein können. Hier ein paar Beispiele:
- Sie kollidieren beim Inlineskaten mit einem Radfahrer, der stürzt und lebensbedrohliche Kopfverletzungen erleidet.
- Auf dem Parkplatz eines Supermarktes rollt Ihnen der Einkaufswagen weg, nachdem Sie Ihren Pkw mit Ihren Einkäufen beladen haben. Ein Rollerfahrer prallt auf den Einkaufswagen, stürzt und erleidet eine schwere Wirbelsäulenverletzung.
- Sie stürzen beim Abfahrtslauf im Skiurlaub und treffen dabei gleich mit mehreren Skiläufern zusammen, die zum Teil schwere Verletzungen davontragen und deren Skiausrüstung teilweise beschädigt wird.
In diesen Fällen können die geschädigten Personen Schmerzensgeld verlangen. Teilweise besteht die Gefahr, dass die Geschädigten nicht mehr arbeiten können und lebenslang auf Pflege angewiesen sind. Die Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für diese Schäden.
Beispiele für Sachschäden
- Typische Beispiele für Sachschäden sind Gefälligkeitsschäden bei Umzügen. Helfen Sie einem Freund beim Umzug und lassen Sie seinen teuren Laptop fallen, ist das ein Fall für die Haftpflichtversicherung. Allerdings ist dieser Fall nicht immer versichert. Lesen Sie hier, was viele bei der Haftpflicht falsch machen.
- Die Versicherung kommt auch für den Schaden auf, wenn beispielsweise Ihr minderjähriges Kind beim Fußballspielen versehentlich die Fensterscheibe bei den Nachbarn beschädigt.
- Leihen Sie sich für einen Urlaub die teure Kamera eines Freundes aus und wird die Kamera stark beschädigt, da Sie stürzen, ist dieser Sachschaden durch die Haftpflichtversicherung abgedeckt.
- Sind Sie bei Freunden zum Essen eingeladen und fällt durch eine ungeschickte Bewegung wertvolles Porzellan vom Tisch, ist auch das ein Fall für die Privathaftpflichtversicherung.
Durch die Privathaftpflicht abgedeckte Vermögensschäden
Ein typischer Fall für einen Vermögensschaden ist ein Umsatzausfall. Grenzt an Ihr Grundstück eine Eisdiele mit Außengastronomie und entwickelt sich auf Ihrem Grundstück starker Rauch, da Sie Gartenabfälle verbrennen, bleiben die Gäste weg. Der Betreiber kann Schadenersatz für den entgangenen Umsatz verlangen. Die Haftpflichtversicherung tritt in diesem Fall für den Vermögensschaden ein.
- finanzen.de: "Leistungen der Privathaftpflicht im Überblick" (Stand: 07.07.2023)
- Eigene Recherche