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Arbeitsunfähigkeitsversicherung sinnvoll? Unterschied zur BU


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Nicht dasselbe
Arbeits- oder berufsunfähig? Das ist der entscheidende Unterschied


Aktualisiert am 23.02.2024Lesedauer: 3 Min.
Eine Mutter mit eingegipstem Arm (Symbolbild): Wer seine Arbeit vorübergehend nicht ausüben kann, gilt als arbeitsunfähig.Vergrößern des Bildes
Ein gebrochener Arm: Wer seine Arbeit vorübergehend nicht ausüben kann, gilt als arbeitsunfähig. (Quelle: Bodo Marks/dpa-tmn)
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Umgangssprachlich verwenden viele die Begriffe Arbeits- und Berufsunfähigkeit synonym. Doch es gibt einen wichtigen Unterschied.

Mehrfache Brüche nach einem Sturz, Burnout mit anschließender Reha – wer im Job länger ausfällt, kann mitunter finanzielle Probleme bekommen. Helfen kann da eine Versicherung. Doch wer für Sie zahlt, wenn Sie nicht arbeiten können, ist nicht jedem klar.

Viele Verbraucher sprechen von "Arbeitsunfähigkeitsversicherung", wenn sie eigentlich "Berufsunfähigkeitsversicherung" meinen. Doch das ist nicht dasselbe. Wir zeigen Ihnen, wo der Unterschied liegt und was das für den Abschluss einer Versicherung bedeutet.

Was unterscheidet Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit?

Arbeitsunfähig sind Sie, sobald Sie Ihre Arbeit vorübergehend nicht mehr ausüben können. "Vorübergehend" ist dabei das Stichwort. Es besteht also Aussicht auf Besserung; die Arbeitsunfähigkeit ist kein Dauerzustand – ganz im Gegensatz zur Berufsunfähigkeit.

Beispiele für eine Arbeitsunfähigkeit sind etwa ein grippaler Infekt, ein Beinbruch oder eine Risikoschwangerschaft. Sie erhalten dann eine Krankschreibung vom Arzt. Er bescheinigt Ihnen damit Ihre Arbeitsunfähigkeit.

Berufsunfähig sind Sie hingegen erst, wenn Sie Ihrem letzten Beruf voraussichtlich dauerhaft nicht mehr nachgehen können. Haben Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU), zahlt diese Ihnen dann eine Rente, wenn Sie mindestens die Hälfte Ihrer Leistungsfähigkeit verloren haben (BU-Grad von 50 Prozent). Mehr zur BU lesen Sie hier.

Gut zu wissen

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zählt zu den sinnvollen Versicherungen, da Sie dem finanziellen Ruin vorbeugt. Alle nach 1961 Geborenen erhalten nämlich ansonsten nur noch die gesetzliche Erwerbsminderungsrente, die im Schnitt weniger als 1.000 Euro im Monat beträgt.

Wie bin ich bei Arbeitsunfähigkeit abgesichert?

Sind Sie gesetzlich versichert und krankgeschrieben, zahlt Ihr Arbeitgeber sechs Wochen lang Ihr volles Gehalt weiter. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger, übernimmt anschließend die Krankenkasse und zahlt Krankengeld. Das beträgt allerdings maximal 70 Prozent Ihres letzten beitragspflichtigen Bruttolohns und maximal 90 Prozent Ihres Nettogehalts. 2024 liegt der Höchstbetrag pro Kalendertag bei 120,75 Euro. Mehr zum Krankengeld lesen Sie hier.

Laut § 48 Satz 1 SGB V ist der Krankengeldanspruch von gesetzlich Versicherten auf 78 Wochen innerhalb von drei Jahren beschränkt. In der Praxis reduziert sich der Zeitraum aber auf 72 Wochen, weil die sechs Wochen Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber abgezogen werden. Lesen Sie hier, wie Sie Krankengeld beantragen.

Auch Zeiten, in denen Ihr Anspruch ruht, weil Sie andere Leistungen erhalten, reduzieren den Krankengeldanspruch. Dazu zählt beispielsweise der Mutterschutz.

Privatversicherte haben bei längerer Krankheit keinen Anspruch auf das gesetzliche Krankengeld. Sie sollten daher über eine private Krankentagegeldversicherung nachdenken. Lesen Sie hier, welche Zusatzversicherungen für wen sinnvoll sind.

Was ist eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung?

Eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung (AU) können Sie nicht als eigenständige Versicherung abschließen, sondern nur als Zusatz zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Das funktioniert über eine sogenannte AU-Klausel.

Dank dieser erhalten Sie nämlich – je nach Versicherer – bereits dann Geld aus der BU, wenn Sie mindestens drei Monate krankgeschrieben sind und Ihnen ein Facharzt bescheinigt, dass die Erkrankung noch mindestens zwei Monate so anhalten wird. Eine dauerhafte Berufsunfähigkeit muss also noch nicht vorliegen.

Gut zu wissen

Nicht bei allen Tarifen reicht es, auf die Krankschreibung vom Arzt zu verweisen. Manche Versicherer fordern von Ihnen die gleichen, umfassenderen Unterlagen, die Sie auch für die reguläre Berufsunfähigkeitsrente einreichen müssen.

Was zahlt eine BU mit AU-Klausel?

Hat Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung eine AU-Klausel, bekommen Sie rückwirkend eine Zahlung. Sie schließt die Einkommenslücke zwischen dem Ende der sechswöchigen Lohnfortzahlung des Arbeitgebers und der Wiederaufnahme Ihres Jobs.

Die Leistung ist meist auf 18 bis 36 Monate begrenzt. Die Anbieter verlangen dafür in der Regel einen Zuschlag auf den Beitrag.

Wie sinnvoll ist eine AU-Klausel?

"Es ist generell vorteilhaft, eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit AU-Klausel zu haben. Denn sie ermöglicht bereits nach sechsmonatiger ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit mit Krankschreibung eine befristete monatliche Rente – auch ohne Nachweis des BU-Grades", sagt Kai Fürderer von der Gesellschaft für Qualitätsprüfung t-online. Das Unternehmen bewertet unter anderem die Qualität von Finanzberatung – etwa zu Versicherungen.

Zu bedenken sei aber, dass die Klausel die Kosten für die Berufsunfähigkeitsversicherung erhöht. Je nach Versicherer müssen Sie mit einem Plus von 5 bis 10 Prozent rechnen. "Am Ende muss jeder für sich beurteilen, ob die Mehrkosten für diese Leistung einen persönlichen Vorteil im Vergleich zu alternativen Lösungen wie beispielsweise einer Krankentagegeldversicherung bieten", sagt Fürderer. Zudem sei es wichtig, die Leistungen verschiedener Anbieter zu vergleichen.

Wichtiger Hinweis

Sollte sich herausstellen, dass Sie doch nicht wieder genesen und berufs- statt arbeitsunfähig sind, zahlt Ihre BU womöglich rückwirkend Rente. Überschneidet sich das mit Zahlungen Ihrer Krankentagegeldversicherung, fordern manche Anbieter das Krankentagegeld zurück.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Gespräch mit Kai Fürderer
  • Fünftes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung
  • Finanztip: "Wer zahlt, wenn du nicht arbeiten kannst"
  • Clark: "Arbeitsunfähigkeitsversicherung"
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