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Wie hoch ist der Pflichtteil bei Enterbung? Das sollten Sie wissen


Erbschaft
Wie hoch ist der Pflichtteil beim Erbe? Das sollten Sie wissen

t-online, Ines Richter

Aktualisiert am 14.01.2023Lesedauer: 3 Min.
Pflichtteil beim Erbe: Enkel und Urenkel haben einen eingeschränkten Anspruch auf den Pflichtteil.Vergrößern des Bildes
Pflichtteil beim Erbe: Enkel und Urenkel haben einen eingeschränkten Anspruch auf den Pflichtteil. (Quelle: AntonioGuillem/getty-images-bilder)
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Der Pflichtteil beim Erbe ist die gesetzliche Mindestbeteiligung. Auch wer per Testament enterbt wurde, hat Anspruch darauf.

Im Testament können Sie festlegen, was Ehepartner, Kinder oder Enkelkinder erben sollen. Das Testament ermöglicht auch die Enterbung von Familienangehörigen. Wer enterbt wurde, kann seinen Pflichtteil verlangen. Der Pflichtteil ist der gesetzliche Mindestanteil am Erbe. Die Pflichtteil-Höhe richtet sich nach der gesetzlichen Erbfolge.

Was ist der Pflichtteil beim Erbe?

Der Pflichtteil ist die gesetzlich geregelte Mindestbeteiligung am Erbe und steht auch denjenigen Familienangehörigen und Ehepartnern zu, die laut Testament enterbt wurden. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sieht in Paragraph 2304 vor, dass Personen im Testament enterbt werden können und dann den Pflichtteil erhalten. Wie hoch ein gesetzlicher Pflichtteil ist, hängt von der Erbfolge ab.

Ansprüche auf den Pflichtteil

Der Pflichtteil steht denjenigen, die enterbt wurden, ebenso zu wie denjenigen, deren Erbteil zu gering ausgefallen ist. Nicht jeder Verwandte des Erblassers hat Anspruch auf den Pflichtteil. Anspruch haben

  • Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner,
  • Kinder, Enkel und Urenkel des Erblassers, auch außerehelich geboren oder adoptiert,
  • Eltern des Erblassers.

Grundsätzlich sind Kinder, Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner des Erblassers anspruchsberechtigt. Ein eingeschränkter Anspruch auf den Pflichtteil besteht für Enkel und Urenkel sowie die Enkel des Erblassers. Enkel und Urenkel sind anspruchsberechtigt, wenn die Kinder des Erblassers bereits gestorben sind. Die Eltern des Erblassers haben Anspruch, wenn der Erblasser keine Kinder oder Enkel hat.

Kein Anspruch auf den Pflichtteil

Nicht anspruchsberechtigt sind entferntere Verwandte des Erblassers. Dazu zählen:

  • Geschwister
  • Großeltern
  • Onkel und Tanten
  • Nichten und Neffen
  • Cousins und Cousinen

Ein Anspruch besteht auch dann nicht, wenn Sie das Erbe rechtskräftig ausgeschlagen haben oder ein vorzeitiger Erbausgleich stattgefunden hat. Wurde ein Erb- oder Pflichtteilsverzicht vereinbart oder gab es einen Pflichtteilsentzug, besteht ebenfalls kein Anspruch.

Ab dem Tag, an dem Sie vom Erbfall erfahren haben, gilt die Verjährungsfrist, die drei Jahre beträgt. Sind Sie pflichtteilsberechtigt und erheben Sie innerhalb dieser Zeit keinen Anspruch, ist die Berechtigung auf den Pflichtteil verjährt.

Die Höhe des Pflichtteils berechnen

Der Pflichtteil beträgt immer die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Die Pflichtteil-Höhe ergibt sich aus dem Wert der gesamten Erbschaft und der Pflichtteilsquote. Die Pflichtteilsquote errechnet sich aus der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Sie ist abhängig von der Erbfolge. Tabellen bestimmen die Pflichtteilsquote.

Beim Pflichtteil von Kindern ist die Anzahl der Kinder des Erblassers entscheidend. Der Pflichtteil wird umso kleiner, je mehr gesetzliche Erben vorhanden sind. Hat eine Witwe beispielsweise zwei Kinder, so würde jedes Kind die Hälfte des Vermögens erben. Wurden beide Kinder enterbt, so hat jedes Kind Anspruch auf 50 Prozent seiner Erbquote.

Komplizierter wird es, wenn der Erblasser mehrere Kinder hat, eines der Kinder auf das Erbe verzichtet oder nur ein Kind enterbt wurde.

Beispiel: Eine Witwe hat zwei Töchter, von denen sie die eine als Alleinerbin eingesetzt hat. Laut gesetzlicher Erbfolge steht jedem der beiden Kinder die Hälfte des Nachlasses zu. Bei einem Vermögen von 100.000 Euro wären das also je 50.000 Euro. Da die eine Tochter aber enterbt wurde, steht ihr nur der Pflichtteil zu, also nur ein Viertel, sprich: 25.000 Euro. Der Rest des Erbes, 75.000 Euro, geht an die Schwester.

Pflichtteil beim Erben eines Hauses

Der Pflichtteil beim Erben eines Hauses errechnet sich abhängig von dem Wert, den die Immobilie am Todestag des Erblassers hatte. Die Immobilie fließt in die Erbmasse ein. Auch hier gilt die Pflichtteilsquote.

Verwendete Quellen
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