Ratgeber Arbeitsrecht Kündigung wegen Krankheit: Das sollten Sie wissen
Wer seinem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegt, ist nicht automatisch sicher vor einer Kündigung.
Sind Sie häufig krank, können Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Kündigung wegen Krankheit erhalten. Eine betriebsbedingte Kündigung ist während der Krankheit ebenso möglich wie eine personenbedingte Kündigung, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihre Arbeitsaufgaben zu erledigen. Erhalten Sie wegen Krankheit die Kündigung, sollten Sie sich an einen Anwalt wenden. Er prüft, ob die Kündigung rechtswirksam ist.
Kein Schutz vor der Kündigung in der Probezeit
Das Kündigungsschutzgesetz erschwert die krankheitsbedingte Kündigung. Ihr Arbeitgeber kann Ihnen also nicht willkürlich die Kündigung aus gesundheitlichen Gründen aussprechen. Befinden Sie sich in der Probezeit oder arbeiten Sie in einem Kleinbetrieb, greift das Kündigungsschutzgesetz nicht.
Damit Sie vor der Kündigung geschützt sind, müssen Sie mindestens sechs Monate lang im Unternehmen beschäftigt sein. Entscheidend ist auch die Betriebsgröße. Das Kündigungsschutzgesetz greift nicht für Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten.
Voraussetzungen für eine Kündigung wegen Krankheit
Damit die Kündigung wegen Krankheit bei unbefristetem Vertrag rechtswirksam ist, müssen mehrere Voraussetzungen vorliegen:
- Gesundheitsprognose muss negativ sein, sodass nicht absehbar ist, wann Sie wieder voll einsatzfähig sind.
- Interessen des Arbeitgebers müssen durch Ihre krankheitsbedingten Fehlzeiten beeinträchtigt sein, da beispielsweise die Fertigstellung wichtiger Aufträge gefährdet ist.
- Interessenabwägung des Arbeitgebers ist erforderlich.
Abwägen verschiedener Möglichkeiten
Ihr Arbeitgeber kann Ihnen nicht einfach aufgrund eines Schnupfens, einer Grippe oder eines gebrochenen Beines kündigen. Bei einer krankheitsbedingten Kündigung muss der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt sein. Der Arbeitgeber muss außerdem prüfen, ob die Chance einer Weiterbeschäftigung gegeben wäre.
Er kann Sie beispielsweise an einen anderen Arbeitsplatz versetzen, der Ihren körperlichen Möglichkeiten entspricht. Auch eine Umschulung oder Weiterbildung kommt mitunter in Frage. Liegt lediglich eine der Voraussetzungen vor, können Sie einen Rechtsanwalt einschalten und die Kündigung anfechten.
Gründe für eine Kündigung während einer Krankheit
Der Arbeitgeber kann Ihnen aus verschiedenen Gründen trotz oder während einer Krankheit kündigen:
- betriebsbedingte Kündigung aufgrund betrieblicher Erfordernisse wie Umstrukturierung oder Insolvenz
- verhaltensbedingte Kündigung aufgrund einer Pflichtverletzung oder Mobbing
- personenbedingte Kündigung, da die Krankheit zu einer dauerhaften Leistungsminderung führt
Mehr als sechs Wochen krank
Sind Sie zum ersten Mal länger als sechs Wochen krank und befinden Sie sich nicht in der Probezeit, kann Ihnen Ihr Arbeitgeber nicht kündigen. Die Kündigung ist in diesem Fall rechtsunwirksam. Damit Ihnen Ihr Arbeitgeber krankheitsbedingt kündigen kann, müssen Sie innerhalb von zwei oder drei Jahren jeweils mindestens sechs Wochen lang krank gewesen sein. Rechtmäßig ist eine Kündigung wegen Krankheit auch bei häufigen Kurzerkrankungen, wenn Sie 15 bis 20 Prozent der jährlichen Arbeitstage fehlen.
Kündigung wegen Krankheit und Arbeitslosengeld
Erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber eine krankheitsbedingte Kündigung, haben Sie sofort Anspruch auf Arbeitslosengeld. Eine Sperrfrist tritt nicht ein. Sie sollten sich unmittelbar nach Erhalt der Kündigung beim Arbeitsamt melden. Eine Sperrfrist von zwölf Wochen tritt jedoch ein, wenn Sie selbst aufgrund Ihrer Krankheit kündigen.
- kanzlei-hasselbach.de: "KANN MEIN ARBEITGEBER MIR WÄHREND DER KRANKSCHREIBUNG KÜNDIGEN?" (Stand: 21.01.2022)
- arbeitsrechte.de: "Kündigung wegen Krankheit: Ist das rechtens?" (Stand: 18.07.2023)
- karrierebibel.de: "Kündigung wegen Krankheit: 4 Voraussetzungen + was tun?" (Stand: 08.03.2023)