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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Begriffsunterschiede Was muss unbedingt auf einer Quittung stehen? Das ist wichtig
Eine Quittung reicht in manchen Fällen aus, ohne dass Sie eine Rechnung brauchen. Doch was gehört darauf? Wir zeigen es Ihnen.
Bezahlen Sie einen bestimmten Betrag für eine Ware oder Dienstleistung, können Sie eine Quittung verlangen. Diese können Sie allerdings nur dann in Ihre Steuererklärung einbeziehen, wenn sie keine inhaltlichen Fehler aufweist. Wir erklären Ihnen, was unbedingt auf der Quittung stehen muss, um Gültigkeit zu haben.
Diese Daten gehören auf eine Quittung
Stellen Sie eine Quittung aus oder möchten sich eine ausstellen lassen, sollten Sie unbedingt darauf achten, dass alle notwendigen Inhalte darauf vermerkt sind. Andernfalls brauchen Sie die Quittung dem Finanzamt gar nicht erst vorlegen.
Nach Paragraf 368 BGB ist jeder Verkäufer oder Dienstleister verpflichtet, eine Quittung, also eine sogenannte Empfangsbekenntnis, auszustellen, wenn der Schuldner beziehungsweise die Schuldnerin – also der oder die Zahlende – es wünscht. Darauf sollte Folgendes stehen:
- Betitelung als Quittung
- Ausstellungsort und Ausstellungsdatum
- Der Name des oder der Zahlenden
- Der Name und die Unterschrift des Zahlungsempfängers, beziehungsweise der Zahlungsempfängerin
- Art und Menge des Artikels oder der Dienstleistung
- Der gezahlte Nettobetrag in Zahlen und Worten
- Der Mehrwertsteuersatz, es sei denn, Sie fallen unter die Kleinunternehmerregelung
- Der Bruttobetrag in Zahlen und Worten
- Grund für die Quittung und Vermerk, dass die Zahlung/Ware/Dienstleistung eingegangen ist
- Bei Beträgen über 250 Euro: Rechnungsnummer und Steuernummer des leistenden Unternehmens
Ist Ihnen die ausgestellte Quittung übrigens abhandengekommen, können Sie eine Ersatzquittung bei höheren Beträgen ausstellen (lassen) oder bei kleineren Beträgen einen sogenannten Eigenbeleg erstellen. Beides sollte aber ebenfalls alle Pflichtangaben enthalten.
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Das genau ist eine Quittung: Unterschiede zu Rechnung & Co.
Kassenbons sind keine Quittungen und Quittungen sind keine Rechnungen. Diese Erkenntnis dürfte den ein oder anderen verwundern, schließlich fragt die nette Verkäuferin oder der freundliche Verkäufer an der Kasse eventuell öfter, ob Sie eine Quittung haben möchten. Doch korrekt ist der Begriff in dem Zusammenhang nicht.
Eine Quittung ist zwar ein Beleg darüber, dass Sie oder Ihr Gegenüber eine Ware oder Dienstleistung bezahlt haben – genauso wie bei Kassenbons. Doch auf Letzteren fehlen wichtige Angaben, die Sie auf einer Quittung unbedingt aufführen sollten. Nur so können Sie die Quittung für den Vorsteuerabzug beim Finanzamt geltend machen.
Alle Beträge unter 250 Euro, die Sie bar oder auch per Überweisung bezahlt haben, brauchen Sie nicht zwangsläufig per Rechnung einreichen: eine Quittung reicht, um Sie als Betriebsausgaben auszuweisen. Eine Rechnung hingegen ist keine Quittung, denn die Rechnung ist keine Empfangsbestätigung, sondern lediglich eine Zahlungsaufforderung.
- Gesetze im Internet: "BGB § 368 Quittung"