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Vermögenswirksame Leistungen: Das ist bei der Steuererklärung wichtig


Ratgeber Steuern
Vermögenswirksame Leistungen und Steuererklärung: Das ist wichtig

t-online, Ines Richter

04.07.2023Lesedauer: 2 Min.
Die Vermögenswirksamen Leistungen sind zwar vorteilhaft, können jedoch steuerlich nicht abgesetzt werden.Vergrößern des Bildes
Vermögenswirksame Leistungen sind zwar vorteilhaft, können jedoch steuerlich nicht abgesetzt werden. (Quelle: Valeriy_G/getty-images-bilder)

Zahlt Ihnen Ihr Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen, müssen Sie darauf Steuern zahlen. Die Leistungen gelten als Bestandteil Ihres Lohns.

Vermögenswirksame Leistungen sind freiwillige Leistungen Ihres Arbeitgebers und können bis zu 40 Euro im Monat betragen. Damit Sie eine Arbeitnehmersparzulage beantragen können, müssen Sie die vermögenswirksamen Leistungen in der Steuererklärung angeben. Vom Anbieter, bei dem Sie einen Vertrag für vermögenswirksame Leistungen abgeschlossen haben, erhalten Sie eine Bescheinigung für die Steuererklärung.

Steuern auf Vermögenswirksame Leistungen

Erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen, werden sie auf den Bruttolohn angerechnet und mit dem Bruttolohn versteuert. Auch wenn Sie auf die vermögenswirksamen Leistungen Steuern zahlen müssen, bekommen Sie jeden Monat den Betrag in voller Höhe auf Ihr VL-Sparkonto überwiesen. Stocken Sie die vermögenswirksamen Leistungen mit eigenen Mitteln auf, geht auch dieser Betrag auf Ihr VL-Sparkonto. Ihr Nettolohn verringert sich damit. Vermögenswirksame Leistungen können Sie nicht steuerlich absetzen.

Anlage VL für die Steuererklärung

Sie müssen seit 2017 die VL in der Steuererklärung nicht mehr gesondert eintragen. So gehen Sie richtig vor:

  1. Mithilfe der Anlage VL reichen Sie die vermögenswirksamen Leistungen mit der Steuererklärung ein.
  2. Über die Übermittlung der VL-Informationen an das Finanzamt geben Sie Ihrem Vertragspartner die Zustimmung.
  3. Vertragspartner der VL übermittelt die Vermögensbildungsbescheinigung elektronisch an das Finanzamt.

Arbeitnehmersparzulage über die Steuererklärung beantragen

Eine Arbeitnehmersparzulage können Sie beantragen, wenn Ihr jährliches zu versteuerndes Einkommen eine bestimmte Höhe nicht übersteigt. Bei einem Aktienfonds für VL darf Ihr zu versteuerndes jährliches Einkommen maximal 20.000 Euro, bei einem Bausparvertrag maximal 17.900 Euro betragen.

Sind Sie verheiratet und werden Sie mit Ihrem Ehepartner gemeinsam veranlagt, gilt der doppelte Betrag für das jährliche zu versteuernde Einkommen. Bei Aktienfonds kann jährlich ein Betrag von bis zu 400 Euro an vermögenswirksamen Leistungen und bei Bausparverträgen bis zu 470 Euro gefördert werden.

Um die Arbeitnehmersparzulage zu bekommen, reichen Sie die Anlage VL mit Ihrer Steuererklärung beim Finanzamt ein. Zusätzlich müssen Sie im Steuerhauptformular auf der ersten Seite bei "Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage" ein Kreuz setzen. Sie kreuzen darüber hinaus "Anlage VL" an. In der Anlage N geben Sie die Zahl der Bescheinigungen an.

Verwendete Quellen
  • vermögenswirksame-leistungen.de: "Vermögenswirksame Leistungen in der Steuererklärung" (Stand: 22.03.2023)
  • lohnsteuer-kompakt.de: "Vermögenswirksame Leistungen" (Stand: 05.06.2023)
  • finanztip.de: "Geschenktes Geld durch Zuschuss vom Staat vermehren" (Stand: 27.08.2020)
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