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Schwanger beim Bewerbungsgespräch: Was Chefs nicht fragen dürfen


Arbeitsrecht
Schwanger im Jobinterview: Was darf der Chef fragen?

Von dpa
Aktualisiert am 18.06.2024Lesedauer: 1 Min.
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Schwangerschaft: Wenn eine Geburt konkret absehbar ist, ist es ratsam, die anstehende Auszeit bei einem Bewerbungsgespräch zu thematisieren. (Quelle: Zacharie Scheurer/dpa-tmn/dpa-bilder)
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Wer schwanger zum Vorstellungsgespräch geht, muss meist mit Fragen rechnen. Doch was dürfen Vorgesetzte fragen und was müssen Schwangere nicht erzählen?

Rein rechtlich sind Fragen zum Thema Schwangerschaft einer Bewerberin grundsätzlich unzulässig in einem Vorstellungsgespräch. Und zwar ganz egal, ob allgemein gefragt wird oder bezogen auf eine offenkundig vorhandene Schwangerschaft. Das stellt die "Deutsche Handwerks Zeitung" (DHZ) auf ihrer Webseite klar.

Kein Fragerecht

Der Arbeitgeber hat somit kein Fragerecht und eine Bewerberin keine Pflicht, über eine Schwangerschaft zu informieren. Gerade wenn allerdings eine Geburt konkret absehbar ist, ist es laut DHZ in der Praxis ratsam, etwa über eine anstehende Auszeit zu sprechen. Die Initiative sollte aber von der Bewerberin ausgehen und von ihrem Interesse, Absprachen zu treffen.

Ähnlich verhält es sich mit einem möglichen individuellen Beschäftigungsverbot, also einem ärztlichen Attest, das der Schwangeren zum Beispiel bestimmte Tätigkeiten aus Gesundheitsgründen verbietet. Ein potenzieller Arbeitgeber darf auch danach nicht fragen und ebenso wenig muss die Bewerberin es mitteilen – normalerweise dürfte sie aber selbst daran interessiert sein, dass das Verbot auch greift.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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