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Rente: BGH erklärt Kosten-Klausel in Riestervertrag für unwirksam


Bundesgerichtshof urteilt
Riester-Klausel über mögliche Kosten unwirksam

Von dpa
Aktualisiert am 21.11.2023Lesedauer: 1 Min.
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Riester-Vertrag: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Klausel über mögliche Kosten für ungültig erklärt. (Quelle: Jonas Walzberg/dpa/dpa)
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Die Riester-Versicherung ist ein wichtiger Baustein der Altersvorsorge. Jetzt hat der Bundesgerichtshof ein Urteil über mögliche Kosten gesprochen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine umstrittene Klausel zu Abschluss- und Vermittlungskosten in einem Riester-Altersvorsorgemodell einer Sparkasse in Bayern für unwirksam erklärt. Konkret geht es um den Passus: "Im Falle der Vereinbarung einer Leibrente werden dem Sparer ggfs. Abschluss- und/oder Vermittlungskosten belastet".

Dieser sei für den durchschnittlichen Verbraucher nicht klar und verständlich, erklärte der Vorsitzende Richter am Dienstag in Karlsruhe. Es gebe zum Beispiel nicht einmal einen Hinweis auf die mögliche Größenordnung der Kosten.

Hunderttausende Riester-Rentner betroffen

Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, die mehrere Verfahren zu solchen Klauseln angestoßen hatte, dürften Hunderttausende Kundinnen und Kunden auch anderer Institute betroffen sein. Oberlandesgerichte hätten bisher unterschiedlich geurteilt.

Der Vertreter der Sparkasse Günzburg-Krumbach hatte am BGH argumentiert, es handle sich bei der offenen Formulierung um einen allgemeinen Hinweis und nicht um eine rechtsverbindliche Vertragsbedingung.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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