Sonderausgabenabzug So sparen Sie bei der Riester-Rente Steuern
Mit der Riester-Rente können Sie über den Beitrag Steuern sparen. Nutzen Sie die Möglichkeiten beim Finanzamt geschickt aus.
Altersvorsorge wird vom Staat auf zwei Wegen gefördert: Durch Zulagen und einen Steuervorteil. Beide Optionen haben Vorteile. Über die Steuererklärung realisieren Sie einen Sonderausgabenabzug bei Ihrer Riester-Rente, der bei bis zu 2.100 Euro liegt.
Nicht ohne Bedingungen – so sparen Sie optimal
Aber: Der Sonderausgabenabzug für Riester-Sparer ist an Bedingungen gebunden. Nur, wenn Sie diese auch erfüllen, ist eine Steuerminderung möglich. Besonders wichtig sind die Voraussetzungen für den Sonderausgabenabzug, wenn Sie verheiratet sind oder in einer Lebenspartnerschaft leben. Hier besteht die Gefahr, Steuervorteile unter gewissen Umständen zu verlieren.
Sonderausgabenabzug: Die Voraussetzungen
Machen Sie den Beitrag zu Ihrem Riester-Vertrag als Sonderausgabe geltend, wenn Sie unmittelbar zulagenberechtigt sind. In folgenden Situationen ist das der Fall:
- rentenversicherungspflichtige Beschäftigung
- geringfügige Beschäftigung ohne Befreiung von der Versicherungspflicht
- Bezug von Krankengeld, Übergangsgeld und Arbeitslosengeld I
- Erhalt von Besoldung als Beamter oder Soldat
Gehören Sie dazu, nehmen Sie den Sonderausgabenabzug in Anspruch. Ehe-/Lebenspartner, die nur mittelbar über Sie in der Riester-Rente begünstigt sind, erhalten dieses Steuerprivileg nicht.
Steuererklärung: Riester-Vorteile beanspruchen
Ob Sie als Steuerpflichtiger von dem Sonderausgabenabzug der Riester-Rente profitieren, hängt von der persönlichen Lebenssituation ab. Zuerst müssen Sie die Riester-Beiträge angeben – über die Anlage AV in Ihrer Steuererklärung.
Ausfüllhilfe für die Anlage AV:
- Zeilen 1 bis 4 – Grundangaben zur Riester-Rente
- Zeile 5 – Bei unmittelbarer Begünstigung eine 1 angeben
- Zeilen 6 bis 14 – Angaben zu den Einnahmen
- Zeile 15 – Bei mittelbarer Begünstigung eine 2 angeben
- Zeilen 16 bis 20 – Angaben zur Kinderzulage
- Seite 2 – Angaben zu Verträgen, die vom Sonderausgabenabzug befreit werden
Anhand dieser Angaben führt das Finanzamt mit der Steuererklärung eine Günstigerprüfung durch. Sie als Steuerpflichtiger bekommen immer die Variante, welche die meisten Vorteile hat. Zum Sonderausgabenabzug kommt es nur, wenn er besser als Ihr Anspruch auf Altersvorsorgezulage ist.
Wer profitiert vom Sonderausgabenabzug
Pauschal ist keine Bewertung des Abzugs der Riester-Beiträge möglich, da hier das persönliche Einkommen und individuelle Steuersätze eine Rolle spielen. Allgemein wirkt sich der Abzug eher bei höheren Einkommenssteuersätzen aus. Als Besserverdiener profitieren Sie daher wahrscheinlich eher vom Sonderausgabenabzug für den Riester-Vertrag.
Achtung: Bei der Riester-Rente kommt es zu einer nachgelagerten Besteuerung. Beim Bezug Ihrer Rente fallen auf diese eventuell Steuern an.
- finanzamt.nrw.de: "Angaben zum zusätzlichen Sonderausgabenabzug"
- deutsche-rentenversicherung.de: "Riester-Zulage und Steuervorteil"