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Riesterrente und gesetzlicher Rente: Welche Steuer fällt an?


Rentenmodelle einfach erklärt
Wird die Riester-Rente von der gesetzlichen Rente abgezogen?

t-online, Jana Lippmann

Aktualisiert am 10.11.2023Lesedauer: 2 Min.
Bei einer kleinen Riester-Rente lohnt sich für Sie eine Einmalzahlung.Vergrößern des Bildes
Bei einer kleinen Riester-Rente kann sich für Sie eine Einmalauszahlung lohnen. (Quelle: Jacob Wackerhausen/getty-images-bilder)

Zur privaten Altersvorsorge gibt es zahlreiche Angebote. Eines davon ist die Riester-Rente. Wie funktioniert die Kombination mit der gesetzlichen Rente?

Die Riester-Rente wird nicht mit der gesetzlichen Rente verrechnet. Stattdessen erhalten Sie sowohl Ihre gesetzliche Rente als auch Ihren angesparten Anteil aus der Riester-Rente.

Riester-Rente und Grundsicherung

Erhalten Sie die Grundsicherung, wird die Riester-Rente zum Teil damit verrechnet. Bekommen Sie mehr als 100 Euro pro Monat aus Ihrer Riester-Rente, bleiben von dem übersteigenden Betrag 30 Prozent anrechnungsfrei.

Versteuerung der Riester-Rente

Die Riester-Rente unterliegt der nachgelagerten Besteuerung. Sie wird also erst versteuert, wenn Sie bereits im Ruhestand sind. Damit ähnelt sie der gesetzlichen Rente und anderen Modellen zur privaten Rentenvorsorge, die ebenfalls nachgelagert besteuert werden. Der Vorteil: Im Ruhestand sind Ihre Einkünfte in der Regel niedriger als im Erwerbsleben – Sie sparen also Steuern.

Auszahlung der Riester-Rente

Die Riester-Rente ist als lebenslange monatliche Rente vorgesehen. Sie erhalten die erste Auszahlung in der Regel, wenn Sie in den Ruhestand gehen. Es ist möglich, sich zu Rentenbeginn maximal 30 Prozent des angesparten Riester-Kapitals auszahlen zu lassen. Der Rest wird als monatliche Rente gezahlt.

Möchten Sie sich das gesamte Riester-Kapital auf einen Schlag auszahlen lassen, ist das zwar grundsätzlich möglich, aber nicht ratsam. Da das staatlich geförderte Riester-Modell eine monatliche Rente vorsieht, müssen alle staatlichen Zuschüsse zurückgezahlt werden, falls Sie eine Einmalauszahlung wünschen. Außerdem müssen Sie die darin enthaltenen Erträge versteuern.

Doch auch in diesem Fall gilt, keine Regel ohne Ausnahme: Falls Ihre Riester-Rente nur sehr klein ist und Sie monatlich nur 30 Euro oder weniger erhalten, steht Ihnen die Möglichkeit der Einmalauszahlung offen. In diesem Fall, ohne dass Sie die Erträge versteuern oder die staatliche Förderung zurückzahlen müssen. Allerdings ist zu beachten, dass der ausgezahlte Betrag dennoch der Steuerpflicht unterliegt.

Verwendete Quellen
  • vlh.de: "Was ist die Riester-Rente?" (Stand: 06.10.2023)
  • riester.deutsche-rentenversicherung.de: "Riester-Auszahlung" (Stand: 19.10.2023)
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