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Renteneintritt
Jahrgang 1960: Wann kann ich in Rente gehen?

t-online, Ines Richter

Aktualisiert am 08.09.2023Lesedauer: 2 Min.
Wenn Sie mit 63 Jahren in Rente wollen, müssen Sie mit Abzügen rechnen.Vergrößern des Bildes
Wenn Sie mit 63 Jahren in Rente gehen wollen, müssen Sie mit Abzügen rechnen. (Quelle: Ridofranz/getty-images-bilder)
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Sind Sie 1960 geboren, können Sie noch vor Ihrem 67. Geburtstag ohne Abzüge in Rente gehen. Hierfür ist ein Antrag bei der Rentenversicherung erforderlich.

Ihr Geburtsjahr bestimmt, wann Sie in Rente gehen können. Seit 2012 wird das Renteneintrittsalter schrittweise angepasst. Ist Ihr Geburtsjahr 1960, ist es nicht erforderlich, dass Sie bis zu Ihrem 67. Geburtstag arbeiten, um eine ungeminderte Rente zu beziehen.

Schrittweise Anpassung des Renteneintrittsalters

Bis 2031 wird das Renteneintrittsalter schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Ab dem Geburtsjahrgang 1947 erfolgt bis 2023 eine jährliche Anhebung des Rentenalters um einen Monat. Beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1959 wird die Regelaltersrente ab 2024 jährlich um zwei Monate angehoben. Die Regelaltersrente ab 67 Jahren gilt erstmals für alle, die 1964 geboren sind. Sie erhalten Ihre Rente, wenn Sie 1960 geboren sind, noch vor Vollendung des 67. Lebensjahres.

Reguläres Renteneintrittsalter bei Geburtsjahr 1960

Für den Jahrgang 1960 gilt ein reguläres Renteneintrittsalter von 66 Jahren und vier Monaten. Allerdings können Sie bereits frühestens mit 63 Jahren, also im Jahr 2023, mit Abzügen in Rente gehen. Voraussetzung ist, dass Sie als langjährig Versicherter gelten. Für jeden Monat, den Sie vorzeitig Rente beziehen, werden Ihnen von Ihrer Rente 0,3 Prozent abgezogen. Dieser Abschlag bleibt lebenslang bestehen. Sie müssen bei einem Rentenbezug ab dem vollendeten 63. Lebensjahr also einen Abschlag von 12 Prozent auf Ihre Bruttorente in Kauf nehmen.

Renteneintritt für langjährig Versicherte

Von einer Altersrente für langjährig Versicherte profitieren Sie, wenn Sie 35 Versicherungsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung nachweisen können. Angerechnet werden auch:

  • Kindererziehungszeiten
  • Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung aus selbstständiger Tätigkeit
  • Anrechnungszeiten aus Schwangerschaft, Krankheit, Studium oder Arbeitslosigkeit
  • nicht erwerbsmäßige häusliche Pflege von Angehörigen

Für den Jahrgang 1960 ist ein Renteneintritt frühestens ab 63 Jahren möglich, wenn Sie 35 Jahre lang Beiträge gezahlt haben. Sie gehen dann mit Abschlägen in Rente.

Wann in Rente als besonders langjährig Versicherter?

Können Sie bereits 45 Beitragsjahre zur gesetzlichen Rentenversicherung nachweisen, gelten Sie als besonders langjährig Versicherter. Auch hier gilt die Anhebung des Rentenalters jährlich um zwei Monate, abhängig vom Geburtsjahr. Sind Sie 1960 geboren und erfüllen Sie die Voraussetzungen als besonders langjährig Versicherter, können Sie mit frühestens 64 Jahren und vier Monaten eine abschlagsfreie Rente beziehen.

Rentenantrag bei der Rentenversicherung stellen

Eine Rente wird Ihnen nicht automatisch gezahlt, wenn Sie das Alter erreicht haben oder bereits mit Abzügen in Rente gehen möchten. Sie müssen spätestens drei Monate vor dem Renteneintritt einen Antrag bei der Rentenversicherung stellen. Antragsformulare finden Sie online zum Download.

Verwendete Quellen
  • deutsche-rentenversicherung.de: "Altersrenten für langjährig und besonders langjährig Versicherte" (Stand: 17.08.2023)
  • ihre-vorsorge.de: "Wer 2023 in Rente gehen kann" (Stand: 17.08.2023)
  • lohnsteuer-kompakt.de: "Frührentner: Abschlagsfreie Rente mit 64 Jahren plus 4 Monate" (Stand: 27.03.2023)
  • Eigene Recherche
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