Extra-Geld vom Chef Wie kann man vermögenswirksame Leistungen beantragen?
Millionen Arbeitnehmer können sich mit vermögenswirksamen Leistungen ein Geldgeschenk vom Chef sichern. Wir zeigen, was Sie dafür tun müssen.
Mit vermögenswirksamen Leistungen, kurz VL, können Sie zusätzlich finanziell vorsorgen. Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen dann bis zu 40 Euro monatlich extra und legt dieses Geld direkt für Sie an. Sie können es zum Beispiel in einen Banksparplan, Bausparvertrag oder Fondssparplan stecken. Doch wie beantragt man vermögenswirksame Leistungen?
Im Wesentlichen funktioniert es in vier Schritten:
- Erkundigen Sie sich, ob Ihr Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen zahlt. Dafür genügt meist ein Blick in den Arbeits- oder Tarifvertrag. Alternativ sprechen Sie Ihren Vorgesetzten an.
- Als Nächstes wählen Sie die Anlageform und schließen den Sparvertrag selbst mit dem Anbieter ab. Welche Möglichkeiten es beim VL-Sparen gibt, lesen Sie hier.
- Anschließend reichen Sie die VL-Bescheinigung des Anbieters oder eine Kopie davon an Ihren Chef oder die Personalabteilung weiter. Die ist nötig, damit Ihr Arbeitgeber die Sparbeträge überweisen kann.
- Prüfen Sie auch, ob Sie Anspruch auf eine steuerfreie Arbeitnehmersparzulage haben. Dafür muss Ihr Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegen, die sich je nach Anlageform unterscheidet. Legen Sie die vermögenswirksamen Leistungen in einem Bausparvertrag an, können Sie unter Umständen Wohnungsbauprämie beantragen.
Gut zu wissen: Ihr Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, vermögenswirksame Leistungen zu zahlen. Zudem gewähren Unternehmen nicht immer den Höchstbetrag von 40 Euro im Monat. Erhalten Sie die Arbeitnehmersparzulage, lohnt es sich, die Differenz aus eigener Tasche zu zahlen, um die maximale staatliche Förderung zu kassieren.
- vermoegenswirksame-leistungen.de: "Wie kann ich Vermögenswirksame Leistungen beantragen?"
- sparkasse.de: "Vermögenswirksame Leistungen"
- finanzverwaltung.nrw.de: "Vermögenswirksame Leistungen"