Fit im Alter mit Präventionskursen Krankenkasse zahlt für Kurse – aber nicht für jeden
Von Yoga bis Nordic Walking: Die gesetzliche Krankenversicherung bezuschusst bestimmte Gesundheitskurse. Gilt das denn auch für die Mitgliedschaft im Fitness- oder Yogastudio?
Nordic Walking, Wassergymnastik oder Yoga: Wenn wir in der Gruppe Sport machen, sind wir oft motivierter. Wir haben einen festen Termin im Kalender, den wir nicht so schnell ausfallen lassen. Gut möglich, dass wir so einen Kurs, mit dem wir in die eigene Gesundheit investieren, nicht komplett aus eigener Tasche zahlen müssen.
Denn die gesetzlichen Krankenkassen fördern die Teilnahme an bestimmten Gesundheitskursen – dazu sind sie nach Paragraf 20 des Sozialgesetzbuchs V sogar verpflichtet. Krankenkassen müssen demnach Angebote unterstützen, die Krankheitsrisiken reduzieren und das selbstbestimmte gesundheitsorientierte Handeln von Versicherten fördern. Und dazu zählen die sogenannten Präventionskurse.
Welche Kurse kommen als Präventionskurse infrage?
"Die Kursinhalte müssen sich einem der Handlungsfelder "Bewegungsgewohnheiten", "Ernährung", "Stress- und Ressourcenmanagement" oder "Suchtmittelkonsum" zuordnen lassen", sagt Jochen Sunken von der Verbraucherzentrale Hamburg.
Präventionskurse müssen außerdem vorab von der sogenannten Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) zertifiziert werden. Dabei werden das Kurskonzept sowie die Qualifikation des Kursleiters bzw. der Kursleiterin geprüft. Eine Voraussetzung ist, dass Beginn und Ende klar definiert sind, die Inhalte der Sitzungen aufeinander aufbauen, es eine feste Gruppe gibt – und feste Ziele, auf die die Termine hinarbeiten. Für Mitgliedsbeiträge in Sportvereinen, Fitnessstudios und ähnlichen Einrichtungen gibt es laut Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen GKV keine Förderung.
Ein Überblick, welche Kurse es gibt:
- Bewegungsgewohnheiten:
In diesen Bereich fallen zum Beispiel Kurse für Nordic Walking, Wassergymnastik oder einen gesunden Rücken. - Ernährung:
In Kursen dieses Bereiches kann man zum Beispiel lernen, wie man gesund abnehmen kann oder sich in der Schwangerschaft optimal mit Nährstoffen versorgt. - Stress- und Ressourcenmanagement:
Dazu zählen Kurse, in denen Yoga, Autogenes Training oder Tai Chi vermittelt werden. - Suchtmittelkonsum:
Hier gibt es unter anderem Angebote zu Nikotin-Entwöhnung oder zu einem gesunden Umgang mit Alkohol.
Gut zu wissen: Präventionskurse können auch online stattfinden.
Für wen gibt es die Kurse?
Es gibt zertifizierte Angebote für Kinder, Jugendliche und Ältere. Das Kind kann im Zuge eines Präventionskurses zum Beispiel ein ausdauerorientiertes Herz-Kreislauf-Training absolvieren, für Jugendliche gibt es Entspannungsangebote.
Ältere haben mit einem Präventionskurs die Möglichkeit, etwa ihre Muskulatur zu stärken oder das Sturzrisiko zu verringern. Manche Präventionskurse richten sich auch speziell an Schwangere.
Laut GKV-Spitzenverband fördern die Krankenkassen nicht nur Kursangebote für einzelne Versicherte, sondern auch Angebote etwa in Kindertagesstätten, Schulen und Betrieben.
Wie finde ich einen passenden Kurs?
Eine mögliche Anlaufstelle ist die Webseite der Krankenkasse, bei der man versichert ist. Dort gelangt man in aller Regel zu der Datenbank der ZPP, wo man – ausgehend von der Postleitzahl – nach Angeboten in der Nähe suchen kann. Diese Suche ist auch über die Webseite des GKV-Spitzenverbandes zu erreichen (https://dpaq.de/xzs4jkf). Wer fündig geworden ist, meldet sich direkt beim Kursanbieter an.
Muss ich das Geld vorstrecken?
Ja, für ihre Teilnahme an einem Präventionskurs zahlen Versicherte zunächst selbst. Nach Kursende bekommen sie eine Bescheinigung, dass sie regelmäßig teilgenommen haben. Dieses Dokument reichen Versicherte nun bei ihrer Kasse ein und bekommen die Kosten entweder zum Teil oder komplett erstattet.
Wichtig: Um die Teilnahmebescheinigung zu bekommen, darf man nur bei höchstens 20 Prozent der Kurstermine fehlen. Bei zeit- und ortsunabhängigen Online-Angeboten muss man 100 Prozent der Einheiten absolvieren.
Und: Laut GKV-Spitzenverband ist die Förderung auf zwei Kurse pro Versicherten und Jahr begrenzt.
Was gilt für Privatversicherte?
Die Unternehmen der privaten Krankenversicherung erstatten die vertraglich vereinbarten Aufwendungen für eine medizinisch notwendige Heilbehandlung. "Präventions- und Sportkurse zählen nicht dazu und werden daher grundsätzlich nicht erstattet", sagt Jens Wegner vom Verband der Privaten Krankenversicherung. Ausnahmen davon sind denkbar, wenn das Versicherungsunternehmen entsprechende Angebote in seinen Tarifbedingungen vorsieht.
- Nachrichtenagentur dpa/tmn