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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Altersrente und Betriebsrente Pflegeversicherung: Wie hoch sind die Beiträge für Rentner?
Wer in der gesetzlichen Pflegeversicherung Pflichtmitglied ist, muss Beiträge aus seiner Rente zahlen. Wir zeigen, wie hoch die ausfallen.
Die gesetzliche Pflegeversicherung kann im Alter eine entscheidende Rolle spielen. Auch die meisten Rentner müssen weiterhin einzahlen. Doch wie hoch sind eigentlich die Beiträge, wenn man bereits im Ruhestand ist? Wir haben die wichtigsten Fakten für Sie zusammengetragen.
Pflegebeitrag: Auch Rentner zahlen 3,4 Prozent
Wer gesetzlich krankenversichert ist, ist automatisch auch in der gesetzlichen Pflegeversicherung. Rentner zahlen dann einen Beitragssatz von 3,4 Prozent. Einen Zuschuss der Rentenversicherung gibt es nicht. Sind Sie kinderlos und nach 1939 geboren, kommt noch ein Zuschlag von 0,6 Prozent hinzu. Lesen Sie hier, wer genau als kinderlos in der Pflegeversicherung gilt.
Ein Beispiel: Nehmen wir an, Sie erhalten eine Bruttorente in Höhe von 1.000 Euro im Monat. Dann wird darauf ein Pflegebeitrag von 34 Euro fällig (1.000 Euro x 3,4 Prozent). Nehmen wir weiter an, Sie haben keine Kinder. Dann müssen Sie zusätzlich 6 Euro zahlen (1.000 Euro x 0,6 Prozent), insgesamt also einen Pflegebeitrag von 40 Euro im Monat.
Ausnahmeregel für pensionierte Beamte
Sind Sie als Rentner zur Beihilfe berechtigt, müssen Sie nur einen ermäßigten Pflegebeitrag zahlen. Das gilt zum Beispiel für pensionierte Beamte. Für Sie wird dann nur der halbe Beitragssatz fällig.
Die Beiträge zur Pflegeversicherung werden bei Pflichtversicherten zusammen mit den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung automatisch von Ihrer Rente abgezogen. Sind Sie freiwillig gesetzlich versichert oder privat pflegeversichert, müssen Sie die Beiträge selbst an die zuständige Pflegeversicherung zahlen.
Pflegebeitrag auf Betriebsrenten
Bei Betriebsrenten gibt es Unterschiede zwischen Pflichtversicherten und freiwillig Versicherten in der gesetzlichen Pflegeversicherung, was die Höhe der Beiträge angeht: Pflichtversicherte profitieren von einer Freigrenze von 176,75 Euro im Monat. Das bedeutet, dass der Beitrag zur Pflegeversicherung erst dann auf die gesamte Rentenzahlung fällig wird, sobald sie höher als 176,75 Euro ist.
Gleiches gilt für Betriebsrenten, die Sie als Einmalzahlung bekommen und die fiktiv auf 120 Monate umgelegt werden. Das heißt, Sie zahlen zehn Jahre lang 3,4 Prozent plus eventuell Kinderlosenzuschlag auf diese fiktive monatliche Rente – Pflichtversicherte aber wieder erst, wenn Sie die Freigrenze von 176,75 Euro überschreiten.
Freiwillig Versicherte zahlen noch mehr
Freiwillig krankenversicherte Rentner zahlen den Pflegeversicherungsbeitrag plus eventuell den Kinderlosenzuschlag auch auf Rentenzahlungen aus Riester- und Rürup-Verträgen, aus der gesetzlichen Unfallversicherung, aus einer privaten Rentenversicherung und auf die Auszahlung aus einer privaten Kapitallebensversicherung (umgelegt auf zwölf Monate). Er wird außerdem fällig auf Einkünfte aus Kapitalvermögen und Vermietung.
Wer neben der Rente arbeitet, muss auf das Einkommen den Pflegeversicherungsbeitrag zahlen, sofern er nicht bloß in einem Minijob beschäftigt ist. Lesen Sie hier, wie Sie Ihre Rente mit einem Minijob aufbessern.
- deutsche-rentenversicherung.de: "Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner"
- finanztip.de: "Rentner spüren steigende Beiträge für die Pflegeversicherung doppelt"
- ihre-vorsorge.de: "Pflegeversicherung: Was nun für Arbeitnehmer und Rentner gilt"