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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Folgen der Regierungskrise Das bedeutet das Ampel-Aus für Ihre Rente
Nach dem Scheitern der Ampelkoalition stehen viele Gesetze auf der Kippe. Das betrifft auch mehrere Rentenpläne. Wir zeigen, was ihr Aus bedeuten würde.
Es waren lange und schwere Geburten, doch am Ende wurden zumindest zwei Gesetzesentwürfe verwirklicht: einer zur Reform der gesetzlichen Rente, einer zur Reform der privaten Altersvorsorge. Beide sollten Teil der Antwort auf die Frage sein: Ist die Rente noch zu retten? Doch nach dem Scheitern der Ampelkoalition lautet die Frage eher: Sind die Reformen noch zu retten?
Wir erklären, wie die Chancen für die verschiedenen Rentenvorhaben nun stehen und was es für Rentner und Arbeitnehmer bedeuten würde, wenn sie doch nicht umgesetzt werden.
Rentenpaket II: Kommt es noch?
Das Rentenpaket II war das zentrale Rentenvorhaben der Ampelregierung. Kanzler Olaf Scholz nannte es das "Fundament" der Ampel. Das Ziel: das Rentenniveau bei 48 Prozent festschreiben und das sogenannte Generationenkapital einführen, das die bisher rein umlagefinanzierte gesetzliche Rente um eine Kapitaldeckung ergänzt – oder anders gesagt: um Investitionen am Aktienmarkt (mehr dazu hier). Im Gegenzug soll die Haltelinie für den Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung fallen, sprich: Die Rentenbeiträge der Arbeitnehmer sollten ab 2025 steigen.
Soweit der bisherige Plan. Doch mit dem Ampel-Exit der FDP droht auch dem Rentenpaket II das Aus. Zwar pochte Scholz darauf, bis Weihnachten alle Gesetze durch den Bundestag zu bringen, die keinen Aufschub duldeten – darunter auch das Rentenpaket II. Doch ohne die FDP fehlt SPD und Grünen im Bundestag die dafür nötige Mehrheit. In Koalitionskreisen gibt man sich daher eher pessimistisch, dass das Rentenpaket II noch kommt.
Denn dafür bräuchte Rot-Grün die Stimmen der Union. Doch Oppositionsführer Friedrich Merz (CDU) hat bereits klargemacht, er wolle SPD und Grünen nicht als Mehrheitsbeschaffer dienen. Überhaupt werde die Union nicht mit Scholz' Minderheitsregierung gemeinsame Beschlüsse beraten, bevor dieser nicht die Vertrauensfrage gestellt habe. Doch nicht mal über diese Frage sind sich Merz und Scholz derzeit einig.
Trotz der eher trüben Aussichten will die Kanzlerpartei die Reform nicht aufgeben. Der Generalsekretär der SPD, Matthias Miersch, sagte am Donnerstag in Berlin, er halte eine "Übereinkunft in der demokratischen Mitte" weiterhin für möglich. Merz habe kürzlich gesagt, er wolle das Thema Rente nicht im Wahlkampf haben, so Miersch, und signalisierte in Richtung CDU-Chef: "Dann wäre dieses Thema aus dem Wahlkampf draußen." Mierschs Kalkül: Die SPD könnte sich darauf verpflichten, auf einen Rentenwahlkampf zu verzichten, wenn die Union beim Rentenpaket II zustimmt. Ob Merz sich darauf einlässt? Eher unwahrscheinlich.
Was, wenn das Rentenpaket nicht kommt?
Das hätte zwar zunächst keine unmittelbaren Folgen, aber durchaus mittel- und langfristige. Beispiel Rentenniveau. Das Rentenpaket II sieht in der Rentenformel eine Niveauschutzklausel vor, die bis zur Rentenanpassung im Juli 2039 gesetzlich verankert werden soll. Das Rentenniveau dürfte dann bis Juni 2040 nicht unter 48 Prozent sinken. Ohne Rentenpaket II reichen die Vorschriften für das Rentenniveau nur noch bis 2025 – ab dann dürfte es also rein rechtlich gesehen sinken. Das zu verhindern, war vor allem SPD und Grünen wichtig.
Die Deutsche Rentenversicherung geht in ihrer Frühjahrsfinanzschätzung 2024 davon aus, dass es 2025 noch nicht zu einem Absinken kommt. Ohne Verlängerung der Haltelinie bei 48 Prozent würde das Rentenniveau demnach ab 2030 auf 47 Prozent sinken, ab 2035 auf 45,6 Prozent und ab 2040 auf 45,1 Prozent.
Wichtig zu wissen: Das Rentenniveau lässt keine Rückschlüsse auf die eigene individuelle Rente zu. Es gibt lediglich an, wie sich die durchschnittliche Rente im Vergleich zum durchschnittlichen Einkommen eines Arbeitnehmers verhält. Je stärker das Rentenniveau sinkt, desto stärker fällt die Rentensteigerung hinter die Entwicklung der Löhne zurück. Rentner würden also im Verhältnis zur arbeitenden Bevölkerung ärmer (mehr dazu hier). Für heute junge Beschäftigte würde ein sinkendes Rentenniveau zudem bedeuten, dass sie für ihre Beiträge weniger Rente bekommen, als es ohne Senkung der Fall wäre.
Wird das Rentenpaket nicht verabschiedet, könnte auch das Generationenkapital nicht an den Start gehen. Dieses soll eine weitere Einnahmequelle für die Deutsche Rentenversicherung sein, die wegen des demografischen Wandels stark unter Druck steht. Statt die Renten nur aus den Einzahlungen der jüngeren Arbeitnehmer und Unternehmen zu finanzieren, sollen bis Mitte der 2030er-Jahre Erträge am Kapitalmarkt erwirtschaftet werden. Für diesen Baustein des Rentenpakets hatte die FDP gekämpft.
Nicht so eindeutig wären die Folgen für den Rentenbeitrag. Einerseits fiele ohne das Generationenkapital die zusätzliche Stütze weg, was ihn langfristig eher steigen ließe; andererseits würde ein sinkendes Rentenniveau dazu führen, dass die Rentenkasse auch nicht so hohe Einnahmen benötigt – was den Beitragssatz eher stabil halten würde.
Reform der privaten Altersvorsorge: Kommt sie noch?
Das scheint noch unwahrscheinlicher als die Reform der gesetzlichen Rente. Denn während beim Rentenpaket II alle drei Koalitionspartner einzelne Bausteine vorantrieben, war die Reform der privaten Altersvorsorge – hin zu mehr Beteiligung am Kapitalmarkt – eine klare Herzensangelegenheit der FDP.
Insbesondere das sogenannte Altersvorsorgedepot sollte es Sparern ermöglichen, langfristig und breit gestreut Geld an der Börse anzulegen, um auf diese Weise höhere Renditen als mit der bisherigen Riester-Rente zu erzielen. Erstmals sollte es also einen ETF-Sparplan geben, der in Form von Zulagen oder Steuervorteilen staatlich gefördert wird. Laut dem ehemaligen Finanzminister Christian Lindner (FDP) ein "Gamechanger". Mehr zu den Plänen lesen Sie hier.
Thomas Soltau, Vorstand des Neobrokers Smartbroker, hat die monatelangen Vorbereitungen des Finanzministeriums eng begleitet. Für ihn ist inzwischen klar: Die Reform liegt auf Eis. "Zwar gibt es theoretisch die Chance, dass der neue Finanzminister Jörg Kukies das Thema zu Ende führt, und die FDP würde dem Vorhaben sicherlich im Bundestag zustimmen, doch halte ich die Mehrheit durch Grüne und SPD für unrealistisch", sagte er t-online. Kukies (SPD) ist ehemaliger Investmentbanker und gilt als anlagefreundlich.
Komplett abschreiben will Soltau die Reform der privaten Altersvorsorge aber nicht. Im Gegenteil: "Nach den Neuwahlen und unter der künftigen Regierung wird das Thema mit Sicherheit fortgesetzt, vielleicht sogar verbessert", glaubt er.
Was wäre, wenn das Altersvorsorgedepot nicht kommt?
Dann hätten Deutschlands Sparer vor allem eins verloren: die Chance auf eine bessere Altersvorsorge. Denn anders als die bisherige Riester-Rente, die wegen ihrer hohen Kosten und niedrigen Erträge allgemein als gescheitert gilt, hätte insbesondere das geförderte Altersvorsorgedepot Millionen Bürgern aller Voraussicht nach attraktive Renditen gebracht.
Zwar scheint die Idee nicht vollends vom Tisch zu sein, doch in diesem Fall gilt der abgedroschene Spruch: Zeit ist Geld. Je später man mit einer Anlage am Aktienmarkt startet, desto geringer wirkt sich der sogenannte Zinseszinseffekt aus – und Sparer erwirtschaften schlicht weniger Geld. Lesen Sie hier, warum das so ist.
Andererseits bietet eine Neuauflage der Reform die Chance, nachzubessern. So fehlte im bisherigen Gesetzesentwurf des Finanzministeriums etwa ein Kostendeckel. Dadurch wäre die Gefahr groß, dass die Anbieter versteckte Gebühren einbauen und so die Rendite schmälern, die bei den Sparern ankommt.
Wackelt das Rentenplus wegen des Regierungschaos?
In all dem Wirrwarr gibt es für Rentner auch gute Nachrichten: Ab Juli 2025 sollen die Renten erneut steigen – nach vorläufigen Angaben im Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung um 3,5 Prozent. Das gilt auch trotz Regierungschaos. Denn die Rentenentwicklung und ihre Berechnung sind gesetzlich festgelegt. Deutschland wird immer zumindest eine geschäftsführende Regierung haben, die entsprechende Verordnungen beschließen kann.
- Eigene Recherche
- Anfrage an Matthias Miersch, Generalsekretär der SPD
- Anfrage an Thomas Soltau, Geschäftsführer von Smartbroker
- Entwurf für den Rentenversicherungsbericht 2024
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa