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Rente: Ampel will Rentnern Prämie zahlen – und Witwenrente erhöhen


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Mehr Geld und neue Prämie
Das plant die Ampel jetzt für Rentner


21.07.2024Lesedauer: 4 Min.
Rentnerpaar: Ältere sollen dem Arbeitsmarkt länger erhalten bleiben. Dafür sind teils üppige Zuschläge geplant.Vergrößern des Bildes
Rentnerpaar: Ältere sollen dem Arbeitsmarkt länger erhalten bleiben. Dafür sind teils üppige Zuschläge geplant. (Quelle: Drazen Zigic/getty-images-bilder)

Die Bundesregierung will Rentner dazu bewegen, freiwillig länger zu arbeiten. Dafür plant sie gleich zwei finanzielle Anreize.

Die Wirtschaft soll wieder an Fahrt aufnehmen. Dafür setzt die Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP auch auf leistungsfähige Senioren. Für sie soll es Anreize geben, ihren Ruhestand trotz Rentenanspruch noch etwas aufzuschieben.

"Ältere, die gerne über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten möchten, können einen wertvollen Beitrag zur wirtschaftlichen Dynamik in Deutschland leisten", heißt es im neuen Papier des Bundesfinanzministeriums zur Wachstumsinitiative. Um die Weiterarbeit attraktiver zu machen, soll Senioren unter anderem mehr Netto bleiben. Die Ideen im Einzelnen:

Arbeitgeberbeiträge auszahlen

Wer über das reguläre Rentenalter hinaus weiterarbeitet und gleichzeitig eine Vollrente bezieht, muss selbst keine Beiträge mehr in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen. Für den Arbeitgeber gilt das nicht. Er zahlt weiter die üblichen 9,3 Prozent an die Rentenkasse. Entscheidet sich der weiterarbeitende Rentner dazu, freiwillig selbst Beiträge zu zahlen, erhöhen sowohl seine als auch die Arbeitgeberbeiträge seine Rente.

Machen weiterarbeitende Rentner hingegen von ihrer Rentenversicherungsfreiheit Gebrauch – zahlen sie selbst also nichts in die Rentenkasse – bleibt auch der Arbeitgeberbeitrag wirkungslos. Er erhöht nicht den Rentenanspruch. Warum das so ist, lesen Sie hier.

Nach dem Plan der Bundesregierung soll dieser ins Leere laufende Arbeitgeberbeitrag gestrichen und den Rentnern stattdessen direkt ausgezahlt werden. Gleiches gilt für den Arbeitgeberbeitrag zur Arbeitslosenversicherung. Bei einem Durchschnittslohn wären das laut Koalition jeden Monat etwa 250 Euro mehr netto.

Wichtig zu wissen: Die Regel gilt nicht für weiterarbeitende Senioren, die eine Teilrente in Anspruch nehmen. Auch Arbeitnehmer, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und ihren Rentenbeginn hinausschieben, erhalten den Arbeitgeberbeitrag nicht ausgezahlt. Denn für beide Gruppen gilt noch die Versicherungspflicht. Bei einer aufgeschobenen Rente profitieren Senioren aber anderweitig (siehe nächster Abschnitt).

Rentenaufschubprämie

Schon heute erhalten Arbeitnehmer, die ihren Renteneintritt nach hinten verlegen, monatliche Zuschläge auf ihre künftige Rente. Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat, aber noch keine Rente in Anspruch nimmt, erhält für jeden Monat, den er damit wartet, einen Zuschlag von 0,5 Prozent. Gehen Sie also zum Beispiel ein Jahr später in Rente, als es der Gesetzgeber für Sie vorgesehen hat, steigern Sie allein damit Ihre Rente um 6 Prozent (12 Monate à 0,5 Prozent). Zusätzlich erhöht sich Ihr Anspruch dank der monatlichen Beiträge.

Die Ampel will nun eine weitere Option schaffen, mit der Sie sich zusätzliche Arbeitsjahre im Rentenalter vergüten lassen können: die sogenannte Rentenaufschubprämie. "Dabei erhält der Arbeitnehmer eine Einmalzahlung in Höhe der entgangenen Rentenzahlung", heißt es im Papier der Bunderegierung. Zusätzlich sollen auch die Krankenkassenbeiträge, die die Rentenversicherung auf die nicht genommene Rente hätte zahlen müssen, an weiterarbeitende Senioren fließen. Die Einmalzahlung soll abgabenfrei sein.

Für viele könnten so mehrere Zehntausend Euro durch die Prämie zusammenkommen. "Wenn sie den zusätzlichen Rentenansprüchen durch die bisherigen Zuschläge entsprechen soll, könnten sich für Standardrentner rund 20.000 Euro ergeben, wenn sie ein Jahr länger arbeiten", sagte der Wirtschaftsweise Martin Werding den Zeitungen der Funke Mediengruppe.

Befristete Anstellung möglich

Viele Arbeitsverträge enden automatisch, wenn Arbeitnehmer das Rentenalter erreicht haben. Ältere Arbeitnehmer, die trotzdem weiterarbeiten möchten, dürfen bisher aber nicht befristet angestellt werden. Das regelt das sogenannte Vorbeschäftigungsverbot.

Demnach dürfen Arbeitnehmer nicht sachgrundlos befristet angestellt werden, wenn sie zuvor beim selben Arbeitgeber beschäftigt waren. Das soll verhindern, dass eine Befristung auf die nächste folgt. Im Falle von Arbeitnehmern im Rentenalter führt das Verbot aber häufig dazu, dass Arbeitgeber vor einer Weiterbeschäftigung komplett zurückschrecken.

Die Ampel plant daher eine Ausnahme für alle, die die Regelaltersgrenze für die gesetzliche Rente überschritten haben: Sie sollen bei ihrem bisherigen Arbeitgeber für bis zu acht Jahre sachgrundlos befristet angestellt werden können. Alternativ sind bis zu zwölf Vertragsbefristungen hintereinander möglich.

Gut zu wissen

Bisher handelt es sich lediglich um Pläne. Ein Gesetzgebungsprozess wurde noch nicht angestoßen.

Zusätzlicher Freibetrag für Witwenrente

Auch für Empfänger einer Hinterbliebenenrente möchte die Ampel Anreize setzen, mehr zu arbeiten. Da eigenes Einkommen auf die Witwer- oder Witwenrente angerechnet wird, lohnt es sich manchmal mehr, die eigene Arbeitszeit zu reduzieren, um eine höhere Rentenzahlung zu erhalten. Diese Hinzuverdienstgrenzen will die Bundesregierung reformieren.

"Zusätzlich zu den derzeit bereits anrechnungsfreien Beträgen soll künftig ein Betrag des Erwerbseinkommens von 545 Euro monatlich bei der Einkommensanrechnung unberücksichtigt bleiben", heißt es im Papier.

Der Freibetrag für eigenes Einkommen liegt seit dem 1. Juli 2024 bei 1.038,05 Euro. Für jedes waisenrentenberechtigte Kind erhöht er sich um 220,19 Euro. Wer mehr verdient, dessen Einkommen wird zu 40 Prozent auf die Witwenrente angerechnet. Künftig könnte das also erst oberhalb eines Betrags von 1.583,05 Euro passieren.

Ein Beispiel zeigt, welchen Unterschied das für die Höhe der Witwenrente machen würde:

Nehmen wir an, Sie haben ein monatliches Nettoeinkommen von 1.800 Euro. Dann werden aktuell 40 Prozent von 761,95 Euro (1.800 Euro - 1.038,05 Euro) von der Witwenrente abgezogen. Sie sinkt also um 304,78 Euro (40 Prozent von 761,95 Euro).

Bei einem zusätzlichen Freibetrag von 545 Euro würde die Witwenrente nur noch um 40 Prozent von 216,95 Euro (1.800 Euro - 1.038,05 Euro - 545 Euro) gekürzt. Sie würde sich also um 86,78 Euro reduzieren – Sie hätten 218 Euro pro Monat mehr in der Tasche.

Verwendete Quellen
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