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Erwerbsminderungsrente abgelehnt: Widerspruch einlegen?


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Rentenfrage
Erwerbsminderungsrente abgelehnt – kann ich Widerspruch einlegen?


27.04.2024Lesedauer: 2 Min.
Überforderung am Arbeitsplatz: Wer nicht mehr in der Lage ist, mindestens drei Stunden zu arbeiten, kann Erwerbsminderungsrente erhalten.Vergrößern des Bildes
Überforderung am Arbeitsplatz: Wer nicht mehr in der Lage ist, mindestens drei Stunden zu arbeiten, kann Erwerbsminderungsrente erhalten. (Quelle: Ridofranz/getty-images-bilder)
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Jeden Samstag beantwortet t-online mit Experten Fragen zu Rententhemen. Heute: Mein Antrag auf Erwerbsminderungsrente wurde abgelehnt – was kann ich tun?

Wer aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr richtig arbeiten kann, aber noch nicht alt genug für die reguläre Rente ist, kann auf Erwerbsminderungsrente hoffen. Je nachdem, wie stark Sie beeinträchtigt sind, wird diese aufgrund einer vollen oder teilweisen Erwerbsminderung gewährt. Allerdings wird Ihr Gesundheitszustand von der Rentenversicherung genau überprüft. Ist sie der Auffassung, dass es doch möglich ist, dass Sie beispielsweise nach einer Reha wieder arbeiten gehen können, wird Ihr Antrag abgelehnt.

So erging es auch einer t-online-Leserin. Sie schreibt: "Mein Antrag auf Erwerbsminderungsrente wurde abgelehnt, obwohl mein Arzt und meine Psychologin klar formuliert haben, dass ich nicht mehr in der Lage bin, drei Stunden am Tag zu arbeiten. Wie kann es sein, dass der Arzt bei der Deutschen Rentenversicherung anderer Auffassung ist? Kann ich Widerspruch einlegen?"

Für Widerspruch vier Wochen Zeit

Ja, das ist möglich. "Sie haben selbstverständlich das Recht, innerhalb von vier Wochen schriftlich Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid einzulegen. Der Widerspruch ist Ihrerseits zu begründen", sagt Gundula Sennewald von der Deutschen Rentenversicherung Bund t-online.

Gundula Sennewald, Deutsche Rentenversicherung
Gundula Sennewald, Deutsche Rentenversicherung (Quelle: DRV Bund)

In der Rentenfrage der Woche beantworten wir jeden Samstag Fragen, die Sie, unsere Leserinnen und Leser, uns zuschicken. Wenn Sie weitere Fragen rund um Altersvorsorge und gesetzliche Rente haben sollten, schreiben Sie uns gern eine E-Mail mit dem Betreff "Rentenfrage" an finanzen@stroeer-publishing.de.

Bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit prüfe der medizinische Dienst der Rentenversicherung, inwieweit unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes eine Beschäftigung noch möglich sei. "Erfolgte die Ablehnung Ihres Rentenantrages aus medizinischen Gründen, empfehlen wir Ihnen, sich hinsichtlich der Begründung Ihres Widerspruchs mit Ihren Ärzten zu beraten und gegebenenfalls neue und aktuelle Befunde der Rentenversicherung vorzulegen", so Sennewald weiter.

Sollte die Rentenversicherung Ihren Widerspruch ablehnen, haben Sie noch die Möglichkeit, vor einem Sozialgericht zu klagen. Beachten Sie aber, dass Sie dafür einen Fachanwalt für Sozialrecht einschalten sollten – und das kann Sie einiges kosten.

Verwendete Quellen
  • Schriftliche Antwort von Gundula Sennewald von der Deutschen Rentenversicherung Bund
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