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Rente aus dem Ausland: Muss ich in Deutschland Steuern zahlen?


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Rentenfrage
Ausländische Rente: Muss ich eine Steuererklärung abgeben?


09.12.2023Lesedauer: 2 Min.
Rentnerin blickt skeptisch (Symbolbild): Je nach Abkommen unterliegen ausländische Renten auch hierzulande der Steuer.Vergrößern des Bildes
Rentnerin blickt skeptisch (Symbolbild): Je nach Abkommen unterliegen ausländische Renten auch hierzulande der Steuer. (Quelle: Prostock-Studio/getty-images-bilder)

Jede Woche beantwortet t-online zusammen mit Experten Fragen zu Rententhemen. Heute: Muss ich ausländische Renten in Deutschland versteuern?

Auch Rentner sind grundsätzlich verpflichtet, Steuern zu zahlen. Das gilt aber erst ab einem bestimmten Betrag. Komplizierter wird es noch, wenn zusätzlich zur gesetzlichen Rente in Deutschland eine Rente aus dem Ausland hinzukommt.

So wie im Fall eines t-online-Lesers, der 850 Euro im Monat von der Deutschen Rentenversicherung bezieht und darüber hinaus Rentenansprüche aus dem EU-Ausland hat. Er fragt: "Bin ich in Deutschland zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet?"

Finanzamt interessiert sich auch für Auslandsrenten

Grundsätzlich gilt: Wer einen Wohnsitz in Deutschland hat, gilt als unbeschränkt steuerpflichtig und muss alle Einkünfte beim Finanzamt erklären – also auch jene, die er in anderen Ländern erzielt. "Dazu zählen dann auch Renten aus dem Ausland", sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler t-online. "Hier bestehen aber Doppelbesteuerungsabkommen mit den Ländern, sodass im Rahmen der Einkommensteuererklärung geprüft wird, ob die Rente in Deutschland oder im Ausland versteuert wird."

Daniela Karbe-Geßler, Bund der Steuerzahler
Daniela Karbe-Geßler, Bund der Steuerzahler

In der Rentenfrage der Woche beantworten Experten für t-online jeden Samstag Fragen, die Sie, unsere Leserinnen und Leser, uns zuschicken. Wenn Sie weitere Fragen rund um Altersvorsorge und gesetzliche Rente haben, schreiben Sie uns gern eine E-Mail mit dem Betreff "Rentenfrage" an finanzen@stroeer-publishing.de.

Eine Abgabepflicht bestehe für Rentner dann, wenn die jährlichen Einkünfte den steuerlichen Grundfreibetrag übersteigen. Für das Jahr 2023 liegt dieser bei 10.908 Euro, 2024 steigt er auf 11.604 Euro.

Die Rente ist allerdings nicht zu 100 Prozent steuerpflichtig. Je nachdem, in welchem Jahr Sie in den Ruhestand eingetreten sind, müssen Sie Ihr Leben lang einen unterschiedlich großen Teil der Rente versteuern. Wer etwa 2023 in Rente geht, muss auf 83 Prozent seiner Rente Steuern zahlen, 17 Prozent bleiben steuerfrei. Mehr zur Besteuerung von Renten lesen Sie hier.

Und liegen diese 83 Prozent der Rente unterhalb des Grundfreibetrags und haben Sie sonst keine weiteren Einkünfte, müssen Sie weder Steuern zahlen – noch eine Steuererklärung einreichen.

Verwendete Quellen
  • Schriftliche Antwort von Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler
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