t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeWirtschaft & FinanzenRatgeberAltersvorsorgeGesetzliche Rente

Witwenrente: Teilzeitarbeit kann die Rente deutlich mindern


Abschlag und Zuverdienst
Kürzung der Witwenrente durch Teilarbeitszeit

t-online, Uwe Pleines

Aktualisiert am 06.11.2023Lesedauer: 2 Min.
Als Witwe dürfen Sie grundsätzlich etwas verdienen.Vergrößern des Bildes
Als Witwe dürfen Sie grundsätzlich etwas verdienen. (Quelle: PeopleImages/getty-images-bilder)

Ist Ihr Ehepartner gestorben, steht Ihnen möglicherweise Witwen- oder Witwerrente zu. Doch was gilt, wenn Sie sich etwas dazuverdienen?

Der Tod des Partners ist ein einschneidendes Erlebnis. Daher gewährt Ihnen der Gesetzgeber in diesem Fall eine Frist: Zunächst gilt das sogenannte Sterbevierteljahr. Die gesetzliche Rentenkasse zahlt Ihnen als Hinterbliebener drei Monate lang die monatliche Altersrente Ihres verstorbenen Partners. Gemäß § 67 SGB VI spielt es dabei keine Rolle, ob Sie ein eigenes Einkommen beziehen. Danach erhalten Sie Witwen- oder Witwerrente. Diese kann allerdings gekürzt werden, wenn Sie zu viel hinzuverdienen.

So kommt es automatisch zu Kürzungen

Im Jahr 2022 wurde eine abschlagsfreie Hinterbliebenenrente ausgezahlt, wenn der Verstorbene 64 Jahre und acht Monate alt war. Bis zum Jahr 2024 wird das Alter bis zum 65. Lebensjahr schrittweise erhöht. Nur dann gibt es Zahlungen ohne Abschlag. Für jeden Monat vorher müssen Sie einen Abschlag von 0,3 Prozent hinnehmen. Allerdings gilt für die Kürzungen ein Höchstsatz von 10,8 Prozent (§ 77 Abs. 2 Nr. 4 SGB VI).

Auswirkungen der Erwerbstätigkeit auf die Witwenrente

Generell gibt es einen Freibetrag für einen Hinzuverdienst in Höhe von 992,64 Euro. Dieser gilt für den Zeitraum zwischen dem 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2024. Üblicherweise erhöht er sich in jedem Jahr. Diese Einkünfte kommen zur Anrechnung.

  • Private Rente – Anrechnung bis zu 40 Prozent auf die Witwenrente
  • Nettoeinkommen durch Erwerbstätigkeit – bei Überschreitung des Freibetrags werden 40 Prozent des Einkommens angerechnet
  • Mieteinnahmen – grundsätzlicher Abzug von 25 Prozent

Letztlich sollten Sie Ihre Einkünfte genau betrachten. Manche Einkünfte werden nicht zur Anrechnung herangezogen. Die persönliche Situation spielt eine wesentliche Rolle.

Hinzuverdienst ohne Kürzung

Wenn Sie einen Minijob ausüben, dürfen Sie im Monat 520 Euro verdienen. Falls Sie über keine weiteren Einnahmen verfügen, kommt es zu keinen Abzügen bei der Witwenrente. Sollten Sie eine eigene Altersrente beziehen, kann es eventuell zu Kürzungen kommen. Lesen Sie hier mehr zur Witwenrente bei eigener Rente.

Eine andere Situation ergibt sich durch Kinder. Wenn nach dem Tod Ihres Ehemannes ein Anspruch auf Waisenrente besteht, erhöht sich der Freibetrag pro Kind seit 1. Juli 2023 auf 210,56 Euro.

Beispiele zur Berechnung

Die Rentenversicherung geht von einem fiktiven Nettoeinkommen aus, das sich aus dem Bruttoverdienst errechnet. Sie veranschlagt einen pauschalen Prozentsatz für Steuern und eventuelle Sozialversicherungsbeiträge. Beispielsweise kann der Bruttoverdienst um 40 Prozent gekürzt werden.

Beispielrechnung Arbeitslohn:

Sie verdienen brutto 1.500 Euro. Zur Ermittlung des Nettoeinkommens zieht die Rentenversicherung 40 Prozent ab. Es bleiben 900 Euro (1.500 Euro – 600 Euro (40 Prozent) = 900 Euro). Damit befinden Sie sich unter dem Freibetrag, sodass Ihnen die volle Rente ausgezahlt wird.

Beispielrechnung eigene Rente:

Sollten Sie vor 2011 bereits Rente bezogen haben, zieht man Ihnen pauschal 13 Prozent ab. Ab dem Jahr 2011 erhöht sich der Abzug auf 14 Prozent.

Sie erhielten erstmals 2011 oder später eine eigene Bruttorente von 1.100 Euro. Nach dem Abzug von 14 Prozent (154 Euro) bleiben 946 Euro. In diesem Fall liegen Sie unter dem Freibetrag. Anders sieht es bei einer Überschreitung des Freibetrags durch eine höhere Rente aus. Es kommt zur Anrechnung des übersteigenden Betrags zu 40 Prozent auf die Witwenrente.

Verwendete Quellen
  • finanztip.de: "So kommen Verheiratete an mehr Rente" (Stand: 30.06.2023)
  • vlh.de: "Witwenrente: 11 Fakten, die Sie unbedingt kennen sollten" (Stand: 02.06.2023)
  • Eigene Recherche
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website