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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Früherer Ruhestand Drei Jahre bis zur Rente überbrücken: Das können Sie tun
Von einem früheren Ruhestand träumen viele Deutsche. Doch den muss man sich leisten können. Welche Möglichkeiten Sie haben.
Mehr Zeit für sich oder die Familie, fehlende Kräfte oder schlichtweg keine Lust mehr – es gibt viele Gründe, warum Menschen früher in den Ruhestand treten wollen, als das Gesetz vorsieht. Unter den Babyboomern haben fast 70 Prozent dieses Ziel, wie eine Studie der Bergischen Universität Wuppertal ergab. Demnach wollen 86 Prozent der Befragten spätestens mit 64 Jahren in Rente gehen. Doch für viele funktioniert das nicht ohne Abschläge.
Denn die Regelaltersgrenze für eine volle Rente liegt jenseits der 64 Jahre. Bis 2031 steigt sie zudem schrittweise von 65 auf 67 Jahre an. Versicherte, die ab 1964 geboren sind, müssen dann regulär bis zum Alter von 67 Jahren arbeiten. Für jeden Monat, den Sie früher in Rente gehen möchten, werden Ihnen 0,3 Prozent Ihrer Rente abgezogen – maximal 14,4 Prozent. Lesen Sie hier, welchen Denkfehler Sie dabei nicht begehen sollten.
Einen dauerhaften Abschlag auf die Rente kann sich aber nicht jeder leisten. Auch die Hälfte der Babyboomer möchte nur deshalb früher in Rente gehen, weil sie sich ausreichend finanziell abgesichert fühlt. Doch welche Möglichkeiten gibt es, wenn Sie erst 64 Jahre alt sind und damit noch drei Jahre bis zur Rente überbrücken müssen? Ein Überblick.
Rente für besonders langjährig Versicherte
Wer mindestens 45 Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt hat, kann abschlagsfrei in Rente gehen – allerdings auch erst ab einem bestimmten Alter. Für vor 1953 Geborene war das noch mit 63 Jahren möglich. Daher heißt diese Frührente für besonders langjährig Versicherte auch kurz: Rente mit 63.
Doch wie bei der Regelaltersgrenze steigt auch die Altersgrenze für diese frühere Rente schrittweise an. Mit 64 Jahren kann beispielsweise der Jahrgang 1958 abschlagsfrei in den Ruhestand treten, wenn bis dahin 45 Beitragsjahre erreicht sind. Jahrgänge ab 1964 können diese Möglichkeit hingegen erst mit 65 Jahren nutzen.
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Rente für langjährig Versicherte
Kommen Sie nicht auf 45 Beitragsjahre, sondern "nur" auf mindestens 35, können Sie ebenfalls früher in Rente gehen, als es die Regelaltersgrenze für Sie vorsieht – dann aber nur mit Abschlägen. Das Modell nennt sich Rente für langjährig Versicherte.
Wer zum Beispiel ab 1964 geboren ist, müsste eigentlich bis zum Alter von 67 Jahren arbeiten, könnte aber auch mit 64 Jahren aufhören. Die drei Jahre früher kosten ihn aber dauerhaft 10,8 Prozent seiner Rente (36 Monate x 0,3 Prozent).
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Doch es gibt eine Möglichkeit, die Abschläge ganz oder teilweise auszugleichen – durch eine Sonderzahlung ab dem 50. Lebensjahr. Sie kaufen sich dann sozusagen mehr Rentenpunkte. Dafür müssen Sie einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen. Mehr dazu lesen Sie hier.
Wichtig
Fordern Sie vorher unbedingt eine Rentenauskunft bei der Rentenversicherung an. Denn darin können Sie nachlesen, wie hoch der Ausgleichsbetrag sein muss. Mehr zur Rentenauskunft lesen Sie hier.
Übrigens: Sollten Sie eine Sonderzahlung geleistet haben und dann doch nicht vorzeitig in Rente gehen, ist das Geld nicht verloren. Sie haben dann später eine höhere Rente. Eine Erstattung der Sonderzahlung ist nicht möglich.
Hinzuverdienst
Sind Sie nicht in der komfortablen Situation, auf einen Schlag eine größere Sonderzahlung tätigen zu können, hilft Ihnen womöglich die neue Hinzuverdienstregel. Seit 2023 dürfen Frührentner nämlich unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird (mehr dazu hier).
So sind Sie dann natürlich noch nicht komplett im Ruhestand, können aber zumindest kürzertreten und stocken gleichzeitig ihre Rente auf. Auch so lassen sich beispielsweise zwei oder drei Jahre bis zur Rente überbrücken. Wie sehr sich die Kombination aus Frührente und Hinzuverdienst lohnt, hat die Stiftung Warentest anhand von zwei Modellfällen ausgerechnet.
Lebensarbeitszeitkonto
Sie können auch versuchen, mit Ihrem Arbeitgeber ein sogenanntes Lebensarbeitszeitkonto zu vereinbaren. Damit bauen Sie ein Guthaben auf, in das Teile des Gehalts, Einmalzahlungen wie zum Beispiel Erfolgsprämien, aber auch Überstunden und nicht genommene Urlaubstage fließen können. Das Ersparte können Sie sich dann für eine vorzeitige Rente aufheben.
Wer also beispielsweise so viel eingezahlt hat, dass er sich 36 Monate lang ein ausreichendes Gehalt auszahlen kann, könnte so drei Jahre bis zur regulären Rente überbrücken. Allerdings besteht kein Rechtsanspruch auf ein Arbeitszeitkonto.
ETF-Sparplan
Früh anfangen lohnt sich: Auch mit einer Investition in Aktien können Sie langfristig Kapital aufbauen, um einen gewissen Zeitraum bis zur Rente zu überbrücken oder Abschläge einer Frührente auszugleichen. Am einfachsten funktioniert das mit einem Sparplan auf einen weltweit gestreuten Aktienindex. Über die Jahre sind so stattlichen Renditen drin.
Testen Sie mit unserem Sparplan-Rechner, wie viel Geld Sie jeden Monat anlegen müssten, um einen gewünschten Endbetrag bis zur Rente zu erreichen.
Übrigens: Auch im Rentenalter selbst kann es sich noch lohnen, in Aktien zu investieren. Lesen Sie hier, warum.
- Eigene Recherche
- deutsche-rentenversicherung.de: "Flexirente"
- arbeit.uni-wuppertal.de: "Warum wollen ältere Beschäftigte früh in die Rente? Ergebnisse der IidA-Kohortenstudie aus 2022/23"
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa