Höhere Zusatzbeiträge Krankenkasse bis zu 214 Euro teurer – das können Rentner tun
Die höheren Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenversicherung kommen jetzt auch bei Rentnern an. Was Sie tun können, um den Kostenanstieg zu dämpfen.
Die meisten Versicherten bekamen es schon im Januar mit gestiegenen Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung zu tun, ab März müssen nun auch viele Rentner höhere Beiträge zahlen. Innerhalb eines Jahres kommen so bis zu 214 Euro mehr auf Ruheständler zu.
Sie können aber etwas dagegen tun: Wie Berechnungen des Vergleichsportals Verivox zeigen, können Rentner mit einem Wechsel der Krankenkasse bis zu 404 Euro jährlich sparen.
Sonderkündigungsrecht nutzen
"Versicherte können spätestens nach zwölf Monaten Mitgliedschaft ihre Krankenkasse wechseln", sagt Wolfgang Schütz, Geschäftsführer der Verivox Versicherungsvergleich GmbH. "Nach einer Erhöhung des Zusatzbeitrags haben Versicherte immer ein Sonderkündigungsrecht und können mit einer Frist von zwei Monaten zu einer günstigeren Krankenkasse wechseln."
Abstriche bei wichtigen Leistungen müssen Versicherte bei einem Wechsel nicht befürchten. 95 Prozent der Grundleistungen der Krankenkassen sind gesetzlich festgeschrieben und somit identisch. Lesen Sie hier, worauf Sie beim Wechsel achten sollten.
Gut zu wissen
Beitragsänderungen in der gesetzlichen Krankenversicherung werden für versicherungspflichtige Rentner wegen gesetzlicher Vorgaben immer erst zwei Monate später berücksichtigt. Das gilt sowohl für Senkungen als auch für Erhöhungen. Der geänderte Beitrag wird Betroffenen nur mit dem Kontoauszug ihrer Bank mitgeteilt. Einen schriftlichen Bescheid gibt es nur in Ausnahmefällen, etwa wenn Rentenberechtigter und Kontoinhaber nicht identisch sind.
Bei den bundesweit zugänglichen Krankenkassen liegt der Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung derzeit zwischen 0,90 und 2,20 Prozent (hier geht es zur kompletten Liste). Die neuen Beitragssätze gelten für Rentner und Ruheständler ab März bis einschließlich Februar 2025. Ebenso wie abhängig Beschäftigte zahlen Rentenempfänger nur die Hälfte des Krankenkassenbeitrags, die andere Hälfte zahlt der Rentenversicherungsträger.
Das gilt für einen Standardrentner
Laut der Deutschen Rentenversicherung liegt die sogenannte Standardrente – auch Eckrente genannt – bei 1.620,90 Euro monatlich. So viel erhält ein Ruheständler, der 45 Jahre in die Rentenkassen eingezahlt und immer durchschnittlich verdient hat.
Die stärkste Erhöhung einer einzelnen bundesweit geöffneten Krankenkasse beträgt 0,69 Prozentpunkte. Ruheständler mit einer Standardrente müssen innerhalb eines Jahres dadurch bis zu 67 Euro höhere Abzüge für die Krankenversicherung in Kauf nehmen.
Doch nicht nur auf die gesetzliche Rente fällt der Krankenversicherungsbeitrag an. Erhalten Ruheständler weitere Zahlungen wie eine Witwen- oder Betriebsrente oder verdienen sie aus einer nebenberuflichen Selbstständigkeit hinzu, werden auch diese Bezüge für den Krankenkassenbeitrag herangezogen.
Ersparnis bis 404 Euro möglich
Zum Jahreswechsel ist auch die Beitragsbemessungsgrenze gestiegen. Der Höchstbetrag zur Berechnung des Krankenkassenbeitrags liegt jetzt bei 5.175 Euro im Monat. Rentner, deren anrechenbare Bezüge auf dieser Grenze oder höher liegen, zahlen in den nächsten zwölf Monaten bis zu 214 Euro mehr Krankenkassenbeitrag. Mehr zur Beitragsbemessungsgrenze lesen Sie hier.
Diese Rentner können ihre Beiträge um bis zu 404 Euro jährlich senken, wenn sie von einer Krankenkasse mit einem Zusatzbeitrag von 2,20 Prozent zu einer mit 0,90 Prozent wechseln. Ruheständler mit einer Standardrente sparen bis zu 126 Euro im Jahr.
- Auswertung des Vergleichsportals Verivox