Urteil in München Ford droht Verkaufs- und Produktionsverbot in Deutschland
Das ist ein Urteil mit möglicherweise sehr weitreichenden Folgen: Das Landgericht München verbietet dem US-Autobauer Ford die Geschäftstätigkeit in Deutschland – allerdings muss der Kläger zuerst eine Bedingung erfüllen.
Das Landgericht München hat gegen den US-amerikanischen Autobauer Ford ein bundesweites Verkaufs- und Produktionsverbot verhängt. Das Urteil von Richter Matthias Zigann sieht sogar den Rückruf aller Autos von den Händlern und ihre Vernichtung vor. Dies berichtet die "Wirtschaftswoche".
- Clever vorsorgen: So retten Sie Ihre Rente
Der Grund: Ford verbaut in seinen Fahrzeugen Mobilfunkchips, für die der Konzern offenbar keine Lizenzgebühren zahlt. Gleich acht Inhaber von Patenten für diese Chips haben dem Bericht zufolge gegen Ford geklagt.
Kläger muss dreistellige Millionensumme hinterlegen
Damit es tatsächlich zu einem Verkaufs- und Produktionsverbot kommt, muss einer der Kläger, IP Bridge, bei Gericht allerdings eine Sicherheitsleistung von 227 Millionen Euro hinterlegen. Das Urteil ist anfechtbar.
Ford teilte mit, dass Anlass des Gerichtsverfahrens die Lizenzierung standardessentieller Patente für LTE-Netzwerke sei. "Da uns die schriftliche Urteilsbegründung noch nicht vorliegt, wollen wir uns zu diesem Zeitpunkt nicht dazu äußern," hieß es in einer Stellungnahme des Unternehmens.
Auch VW und Daimler von Chipherstellern verklagt
Ford ist nicht der erste Autobauer, der von Chipherstellern verklagt wird. Auch Mercedes-Produzent Daimler sowie VW traf es bereits. VW fand eine einfache Lösung: Das Unternehmen wechselte den Anbieter und erwarb eine Lizenz, berichtet die "Wirtschaftswoche".
Ford ist der zweitgrößte Autobauer in den USA. Er tut sich angesichts weltweiter Lieferkettenprobleme und einer Chipkrise derzeit ohnehin schwer. Zuletzt blieben die Zahlen hinter den Markterwartungen zurück.
- Mit Material der Nachrichtengenturen Reuters und dpa
- Wirtschaftswoche: Gerichtsentscheid: Verkaufsverbot für Ford in Deutschland